Drucksache - 1959/3
Die BVV in ihrer Sitzung am 20.01.2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die schnellstmögliche Beendigung des Mietvertrages mit dem Betreiber des Ratskellers Schmargendorf anzustreben.
Sollte eine ordentliche Kündigung nach § 580a BGB nicht innerhalb von drei Monaten möglich sein, ist eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages zu prüfen.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Dem Betreiber des Ratskellers Schmargendorf wurde mit Schreiben vom 15.02.2011 fristlos aufgrund von andauernden hohen Zahlungsrückständen gekündigt.
Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika ThiemenKlaus-Dieter Gröhler BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
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