Drucksache - 1903/3  

 
 
Betreff: Umweltzone auch für die Fahrgastschifffahrt gültig
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2010 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
17.12.2010 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 erledigt   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
24.03.2011 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz      
13.12.2011 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Am 07.12.2011 zurückgezogen !

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Nutzungsverträge der Anlegestellen in der Umweltzone für die Fahrgastschifffahrt so ausgestaltet werden, dass anlegende Schiffe, deren Abgaswerte nicht durch ein Filtersystem reduziert werden, ab dem 01.01.2012 bis zum Ablegen an das zur Verfügung gestellte Stromnetz anzuschließen sind. Ausnahmen sollen nur für das unverzügliche Ein- und Aussteigen gelten. Weiter soll in diesen neuen Nutzungsverträgen vorgegeben werden, dass ab dem Jahr 2013 nur noch Schiffe an den Anlagestellen innerhalb der Umweltzone anlegen dürfen.

 

Begründung:

Grundsätzlich ist es nicht einzusehen, dass nur die Schifffahrt von den Einfahrvorschriften für die Umweltzone ausgenommen ist. Schon das Gebot der Gleichbehandlung verlangt nach einer  Regelung. Da die Bundesregierung  als letztendlich zuständig hier nicht erkennbar aktiv zu sein scheint, sollte der Senat von Berlin seine Möglichkeiten hier im Sinne der Gleichbehandlung ausschöpfen und tätig werden.

 


 

 
 

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