Drucksache - 1903/3
Am 07.12.2011 zurückgezogen !
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Nutzungsverträge der Anlegestellen in der Umweltzone für die Fahrgastschifffahrt so ausgestaltet werden, dass anlegende Schiffe, deren Abgaswerte nicht durch ein Filtersystem reduziert werden, ab dem 01.01.2012 bis zum Ablegen an das zur Verfügung gestellte Stromnetz anzuschließen sind. Ausnahmen sollen nur für das unverzügliche Ein- und Aussteigen gelten. Weiter soll in diesen neuen Nutzungsverträgen vorgegeben werden, dass ab dem Jahr 2013 nur noch Schiffe an den Anlagestellen innerhalb der Umweltzone anlegen dürfen.
Begründung: Grundsätzlich ist es nicht einzusehen, dass nur die Schifffahrt von den Einfahrvorschriften für die Umweltzone ausgenommen ist. Schon das Gebot der Gleichbehandlung verlangt nach einer Regelung. Da die Bundesregierung als letztendlich zuständig hier nicht erkennbar aktiv zu sein scheint, sollte der Senat von Berlin seine Möglichkeiten hier im Sinne der Gleichbehandlung ausschöpfen und tätig werden.
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