Drucksache - 1854/3
Sehr geehrte Frau Dr. Suhr,
die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Bei einem daraufhin vereinbarten Ortstermin am 10.09.10 wurde der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde mit der Problematik konfrontiert, dass eine Sperrung des Tunnels für den Kraftfahrzeugverkehr unausweichlich sei. Gründe waren Art und Komplexität der
Abbruch- und Bauarbeiten (Abriss und Neubau der 8 S- und Fernbahngleise (mit allem was dazugehört: Widerlager, Tunnelwände, Sicherungs- und Signaltechnik), die erforderliche Baufreiheit (Arbeitsraum für Baumaschinen, LKW), die Enge des Tunnels. Im Ergebnis war klar, dass das erforderliche Mindestmaß für Kraftfahrzeuge nicht einzuhalten ist. Erreicht wurde, dass der Tunnel zumindest für Fußgänger und Radfahrer offengehalten werden konnte. Auch der Zeitpunkt und -raum der Bauarbeiten ist alternativlos und ergibt sich aufgrund der bautechnischen Abläufe. Die Arbeiten haben unter laufendem Betrieb (S- und Fernbahn) stattzufinden, was die Arbeiten erschwert und zeitlich verzögert. Arbeiten dieser Art werden offensichtlich von der Bahn über Jahre hinaus vorher geplant, sie müssen ja fahrplanmäßig "eingetaktet" werden.
Auf die Frage des Mitarbeiters der Straßenverkehrsbehörde an die Firma, ob denn Anlieger und Anwohner informiert würden, wurde dies bejaht.
Die entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung, die sodann zur teilweisen Sperrung des Tunnels ab 23.09.2010 führte, erging am 22.09.2010.
Das "Schicksal" der Sperrung des Auerbachtunnels aufgrund von Bauarbeiten ist nicht neu. Allein dieses Jahr musste er schon für allerdings kurze Zeiträume zweimal gesperrt werden (19.03.10 - 21.03.10, 09.04.10 - 12.04.10).
Dies ist in der Tat sehr bedauerlich. Wie bereits zu 1. dargestellt, war dies seitens der Baufirma mündlich zugesagt worden, so dass die Straßenverkehrsbehörde davon ausgehen konnte, dass dies erfolgt. Anlässlich der Großen Anfrage habe ich mich u. a. auch mit dieser Frage an die Deutsche Bahn Projektbau gewandt und um Auskunft gebeten; zu der Anwohnerinformation enthielt das Schreiben der Deutschen Bahn jedoch leider keine Aussage. Das Umweltamt hat dann kurzfristig noch einen Termin mit der ausführenden Firma gemacht, um noch einige technische und Verständnisfragen zu klären. Von der Baufirma wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Anwohnerinformation sich leider aus Kapazitätsgründen verzögert habe, vorgesehen seien weiterhin ein Bauschild und Hauswurfsendungen.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Anordnung hatte der Mitarbeiter darüber hinaus den Verkehrswarndienst in der Verkehrsregelungszentrale (angesiedelt bei der Verkehrslenkung Berlin) per Fax informiert. Dieser hat dann die Medien (Radiosender "Eichkampnews") darüber in Kenntnis gesetzt. Auf diesem Wege haben es die Anwohnenden erfahren.
Selbstverständlich. Die Straßenverkehrsbehörde ist immer bestrebt, Straßen für alle Verkehrsteilnehmer passierbar zu halten. Dies war aufgrund der örtlichen Gegebenheiten leider nicht möglich.
Es gibt aber bereits Anwohner im Eichkamp, die die Sperrung wegen des entfallenden Verkehrslärmes und der neu eingekehrten Ruhe sehr begrüßen.
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Bezirksamt ist hier nicht Bauherr (mit der Steuerung der Baumaßnahme über Verträge, Finanzen etc.), sondern nur als Straßenverkehrsbehörde tätig. Die Verantwortlichkeit über den Bauablauf, die Zeit, etc. liegt ausschließlich bei der Deutschen Bahn. Auf Nachfrage hat die Deutsche Bahn hierzu am 06.10.2010 mitgeteilt:
"Im Zuge der Verfeinerung des Bauablaufes, insbesondere nach Umverlegung der vorgefundenen Kabel und Leitungen und Beendigung der Abbrucharbeiten an den Stützwänden werden mögliche Zeitfenster für eine Gestattung der Durchfahrt ermittelt und kommuniziert.
Bei dem Bauvorhaben EÜ Auerbacher Straße handelt es sich um eine vergleichsweise sehr breite Brücke. Hier sind 8 Überbauten unter Aufrechterhaltung des Betriebes der S-Bahn und des Regionalverkehrs umzubauen. Eine wesentliche Verkürzung der Bauzeit ist auf Grund der erforderlichen Bauzustände nicht möglich. Darüber hinaus haben wir Kenntnis, dass im Jahr 2012 die AVUS-Brücken saniert werden sollen, was gegebenenfalls ebenfalls eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordern würde."
Letzteres war dem Bezirksamt bis dahin nicht bekannt.
Mit der für die Bahnbrücken verantwortlichen Baufirma wurde bei dem Gespräch am 06.10.2010 vereinbart, dass die Straßenverkehrsbehörde über den Fortgang der Arbeiten informiert wird, um ggf. - bei Entstehen von Zeitlücken - entsprechend reagieren zu können. Diese Zeitlücken müssten allerdings auch ausreichend groß sein, um eine verkehrliche Relevanz zu haben.
Das heißt, dass das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Verkürzung der Sperrzeit noch eine Öffnung für die Durchfahrt zusagen kann, es aber auch nicht ausschließt. Für die weitere Arbeit heißt das: Es bleibt Ziel und Prüfkriterium, die Erreichbarkeit für die Anwohner soweit wie möglich zu verbessern.
Im Ergebnis ist die Sperrung für die Anwohnerinnen und Anwohner sicher ein Ärgernis und bedauerlich, aber leider alternativlos.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schmiedhofer
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