Drucksache - 1726/3  

 
 
Betreff: Kündigungsschutzklausel-Verordnung verlängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Schmitt-Schmelz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.05.2010 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
09.06.2010 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.06.2010 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
09.09.2010 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 11.05.2010
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 09.09.2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle nötigen Schritte - auch gegenüber/mit dem Senat von Berlin - einzuleiten, um die 2011 auslaufende Kündigungsschutzklausel-Verordnung Berlin vom 20.07.2004 (GVBl. Nr. 31, 294) so zu verlängern, dass die Mieter in Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs auf der Rechtsgrundlage von § 577 a BGB, mindestens 7 Jahre nach dem Eigentumsübergang auf den neuen Eigentümer geschützt sind.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2010 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 21.10.2010 der Staatssekretärin für Bauen und Wohnen, Frau Dunger-Löper, den Beschluss 1726/3 zur Kenntnis gegeben und um Einschätzung zur Umsetzungsmöglichkeit gebeten. Die Staatssekretärin antwortete mit Schreiben vom 09. November 2010:

 

Mit der Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 20. Juli 2004 wurde vom Land Berlin festgelegt und insofern anerkannt, dass es in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow von Berlin eines zusätzlichen Kündigungsschutzes der Mieterinnen und Mieter in Fällen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf bedarf, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen.

Seitdem beobachtet das Land Berlin den Wohnungsmarkt aufmerksam, auch vor dem Hintergrund, dass das Land Berlin zur ständigen Überprüfung der Grundlagen der am 31. August 2011auslaufenden Verordnung verpflichtet ist. Teilräumlich und teilmarktbezogen hat es mittlerweile unterschiedliche Entwicklungen gegeben. Diese gilt es bis Ende des Jahres sorgfältig zu analysieren.

Bei entsprechendem Handlungsbedarf und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 577 a Abs. 2 BGB wird die bestehende Kündigungsschutzklausel-Verordnung natürlich rechtzeitig vor ihrem Auslaufen angepasst bzw. weitergeführt werden. Diesem Abwägungsprozess kann ich jedoch heute nicht vorgreifen.

Der Senat wird eine Entscheidung treffen, die den Anliegern der Berliner Mieterschaft gerecht werden wird.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen              Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen