Drucksache - 1684/3
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 21. April 2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei dem Senat von
Berlin für den Erlass eines Spielhallengesetzes einzusetzen mit dem Ziel der
Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das
Abgeordnetenhaus von Berlin. In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln: a) Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den
Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen
in Sachen Suchtprävention), b) Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der
Räume), c) Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte
Glücksspiele, d) Einrichtung und Unterhaltung von
Beratungseinrichtungen, e) Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von
Sperrzeiten, f)
Erteilung bzw.
Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff g) Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von
mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex. Das Bezirksamt teilt
hierzu Folgendes mit: Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 5. Mai 2010 an den Senator Harald Wolf gewandt. In seiner Antwort vom 28. Juni 2010 versichert Senator Wolf, dass die im Beschluss aufgeführten Regelungen mit in die Überlegungen zum Thema Spielhallen einbezogen werden. Weiterhin führt er aus: „Das Anliegen der BVV, dass auch die Sorgen der Bürgerinnen und
Bürger nicht nur Ihres Bezirks angesichts der ständigen Zunahme von Spielhallen
und Wettbüros widerspiegeln dürfte, nehme ich sehr ernst. Ich erwähne in diesem
Zusammenhang auch die Wettbüros, da das Straßenbild vielfach in gleichem Maße
von Spielhallen und Wettbüros geprägt wird und beide Einrichtungen geeignet
sind, die Ausbreitung der Spielsucht Vorschub zu leisten. Es ist richtig, dass
im Ergebnis der Förderalismusreform Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG mit Wirkung zum
18.08.2006 dahingehend geändert wurde, dass nunmehr auch die Länder über eine
Gesetzgebungskompetenz für das „Recht der Spielhallen“ verfügen. Der Umgang dieser Kompetenz der Länder ist jedoch in
der juristischen Fachliteratur äußerst umstritten, so dass der Erlass eines
„Landesspielhallengesetzes“ die – sehr hoch einzuschätzende
– Gefahr in sich birgt, dass das Gesetz wegen Kompetenzüberschreitung/Unzuständigkeit
des Landesgesetzgebers später vom Bundesverfassungsgericht (BVerG) für nichtig
erklärt werden könnte. Bis heute hat kein einziges Bundesland von seiner
Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht! Eine Vielzahl der von der BVV geforderten Regelungen
könnte auch durch Änderung/Ergänzung der „Verordnung über Spielgeräte und
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit“ (SpielV) des Bundes umgesetzt
werden. Die SpielV wird gegenwärtig vom Bund evaluiert. Im Ergebnis soll nach
der Sommerpause den Wirtschaftsministerien der Länder ein Entwurf zur
Novellierung der SpielV zugeleitet werden. Mein Haus wird im Rahmen der Länderbeteiligung an der
Novellierung der SpielV mit Nachdruck die von Ihnen vorgeschlagenen
Änderungswünsche geltend machen. Mein Haus wird ferner mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, die Möglichkeiten des § 33 i
Abs. 2 Nr. 3 GewO in Berlin auszuloten, um Genehmigungen für neue Spielhallen
weitest möglich zu versagen. Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, die
Interessen Berlins an der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Spielhallen
zunächst in dem Verfahren zu Novellierung der Spiel V des Bundes vorzubringen
und sodann – nach Bestätigung des Glücksspielstaatsvertrages durch den
EuGH – gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres alle rechtlichen
Mittel gegen den Bestand und die Ausbreitung von (Sport-) Wettbüros
auszuschöpfen. Sollte darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf bestehen,
bliebe zum einen die Möglichkeit einer Bundesinitiative (zusammen mit weiteren
Ländern insbesondere Brandenburg) zur weiteren Verschärfung des gewerblichen
Spielrechts sowie zum anderen als ultima ratio der Erlass eines
Landesspielhallengesetzes. Die Erwartungen an ein solches Gesetz sollten
angesichts der begrenzten Regelungskompetenzen jedoch nicht zu hoch angesetzt
werden“ Das Bezirksamt begrüßt die Initiativen des Senats,
wird über die Ergebnisse im Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten
berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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