Drucksache - 1684/3  

 
 
Betreff: Chancen nicht verspielen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP/SPD/CDU 
Verfasser:Dr.Fest/Prof.Dr.Dittberner/Verrycken/Schmitt 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2010 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
24.03.2010 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten Beratung
14.04.2010 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2010 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK vom 11.08.2010

Die BVV beschließt:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. April 2010 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei dem Senat von Berlin für den Erlass eines Spielhallengesetzes einzusetzen mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs durch den Senat in das Abgeordnetenhaus von Berlin.

In dem Spielhallengesetz ist unter anderem zu regeln:

 

a)     Verschärfung der personalen Voraussetzungen für den Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention),

b)     Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume),

c)      Unterhaltung von Sperrsystemen für bestimmte Glücksspiele,

d)     Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen,

e)     Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten,

f)        Erteilung bzw. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Spielhallenbegriff

g)     Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielhallen in einem Gebäudekomplex.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 5. Mai 2010 an den Senator Harald Wolf gewandt. In seiner Antwort vom 28. Juni 2010 versichert Senator Wolf, dass die im Beschluss aufgeführten Regelungen mit in die Überlegungen zum Thema Spielhallen einbezogen werden. Weiterhin führt er aus:

„Das Anliegen der BVV, dass auch die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nicht nur Ihres Bezirks angesichts der ständigen Zunahme von Spielhallen und Wettbüros widerspiegeln dürfte, nehme ich sehr ernst. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Wettbüros, da das Straßenbild vielfach in gleichem Maße von Spielhallen und Wettbüros geprägt wird und beide Einrichtungen geeignet sind, die Ausbreitung der Spielsucht Vorschub zu leisten.

 

Es ist richtig, dass im Ergebnis der Förderalismusreform Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG mit Wirkung zum 18.08.2006 dahingehend geändert wurde, dass nunmehr auch die Länder über eine Gesetzgebungskompetenz für das „Recht der Spielhallen“ verfügen.

 

Der Umgang dieser Kompetenz der Länder ist jedoch in der juristischen Fachliteratur äußerst umstritten, so dass der Erlass eines „Landesspielhallengesetzes“ die – sehr hoch einzuschätzende – Gefahr in sich birgt, dass das Gesetz wegen Kompetenzüberschreitung/Unzuständigkeit des Landesgesetzgebers später vom Bundesverfassungsgericht (BVerG) für nichtig erklärt werden könnte. Bis heute hat kein einziges Bundesland von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht!

 

Eine Vielzahl der von der BVV geforderten Regelungen könnte auch durch Änderung/Ergänzung der „Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit“ (SpielV) des Bundes umgesetzt werden. Die SpielV wird gegenwärtig vom Bund evaluiert. Im Ergebnis soll nach der Sommerpause den Wirtschaftsministerien der Länder ein Entwurf zur Novellierung der SpielV zugeleitet werden.

Mein Haus wird im Rahmen der Länderbeteiligung an der Novellierung der SpielV mit Nachdruck die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungswünsche geltend machen.

Mein Haus wird ferner mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, die Möglichkeiten des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO in Berlin auszuloten, um Genehmigungen für neue Spielhallen weitest möglich zu versagen.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, die Interessen Berlins an der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Spielhallen zunächst in dem Verfahren zu Novellierung der Spiel V des Bundes vorzubringen und sodann – nach Bestätigung des Glücksspielstaatsvertrages durch den EuGH – gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres alle rechtlichen Mittel gegen den Bestand und die Ausbreitung von (Sport-) Wettbüros auszuschöpfen.

 

Sollte darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf bestehen, bliebe zum einen die Möglichkeit einer Bundesinitiative (zusammen mit weiteren Ländern insbesondere Brandenburg) zur weiteren Verschärfung des gewerblichen Spielrechts sowie zum anderen als ultima ratio der Erlass eines Landesspielhallengesetzes. Die Erwartungen an ein solches Gesetz sollten angesichts der begrenzten Regelungskompetenzen jedoch nicht zu hoch angesetzt werden“

 

Das Bezirksamt begrüßt die Initiativen des Senats, wird über die Ergebnisse im Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsangelegenheiten berichten und bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                       Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                            Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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