Drucksache - 1434/3
Wir fragen das Bezirksamt: 1. Wie hat das Bezirksamt die
Berichterstattung der Printmedien der letzten Wochen über unzumutbare Zustände
("lange Wartezeiten", "Massenabfertigung", telefonische
Nicht-Erreichbarkeit) in den Bürgerämtern empfunden und wahrgenommen? Zu 1. Das
Bezirksamt hat die angesprochenen Zeitungsberichte zur Kenntnis genommen.
Soweit Charlottenburg-Wilmersdorf direkt angesprochen wird, geht die
Berichterstattung auch auf Pressemitteilungen und Interviews zurück, die das
Bezirksamt selbst gegeben hat. Insbesondere
zu Sommerferienbeginn, aber auch am Ende der Ferien musste in unseren drei
Bürgerämtern mehrfach die Nummernausgabe vorzeitig gestoppt werden. Soweit entsprechende
Maßnahmen z.B. wegen eines extremen Krankenstandes vorabsehbar waren, wurden
auf der Homepage des Bezirksamtes beim Bereich „Bürgerämter“
„Warnhinweise“ eingestellt.
Natürlich bedauert das Bezirksamt solche Maßnahmen, die die Bürgerfreundlichkeit
und auch die Berechenbarkeit von Bürgeramtsbesuchen erheblich einschränken.
Dass die Presse darüber berichtet und berichten muss, ist nicht zu kritisieren. Es ist
allerdings auch zu erwähnen, dass es auch Bürgerämter – überwiegend in
den Randbezirken – gegeben hat, die während dieser kritischen Zeiten
keine nennenswert erhöhten bis hin zu gar keinen Wartezeiten hatten.
Schließlich entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst, in welchem Bezirk
sie ihre Anliegen bearbeiten lassen wollen. 2. Hält das Bezirksamt die Kritik des
Hauptpersonalrates des Landes Berlin über "dauerhafte Überlastung"
der Beschäftigten in den Bürgerämtern vor allem in der Urlaubszeit für
gerechtfertigt? 3. Wenn ja, wo sind die Gründe dafür zu
suchen? Zu 2. und
3. Die Kritik
des Hauptpersonalrats über dauerhafte Überlastung der Beschäftigten in den
Bürgerämtern und/oder speziell in den Ferienzeiten ist nur bedingt
nachvollziehbar. Hintergrund
der eskalierten Situation in unseren Bürgerämtern war einerseits die saisonal
vor und zu Beginn der Sommerferien ansteigenden Publikumszahlen bei
gleichzeitigem ausnahmsweise unverhältnismäßig hohem Personalausfall durch
Erkrankungen, der kurz- bis mittelfristig keine Möglichkeiten für ein aktives
Gegensteuern zur Verbesserung der Kundensituation ermöglichte. Auch muss
festgestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die frühzeitig und
in Absprache mit den örtlichen Leitungen Urlaub in den Sommerferien beantragt
und Buchungen eingegangen waren, einen Anspruch hatten, ihren Urlaub auch antreten
zu dürfen. Allerdings wurde zur Entlastung der Sachbearbeiter dann ja von dem
Instrument der Einstellung der Nummernvergabe Gebrauch gemacht um zu
verhindern, dass mehrstündige Nacharbeiten nach offiziellem Sprechstundenende
entstehen und ggf. die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten würden.
Allerdings gibt es unbestreitbar subjektive Überlastungsempfindungen bei den
Sachbearbeiter/innen, wenn die wegen langer Wartezeiten entnervten Kundinnen
und Kunden dann endlich aufgerufen werden und beim Sachbearbeiter dann auch
persönlich ihren Unmut darüber kundtun können. Dass immer
wieder auch zu bestimmten Spitzenzeiten im Jahr oder seit der Verlagerung der
Berlin-Pass-Ausgabe von den Job-Centern in die Bürgerämter zum Monatswechsel
erhöhte Publikumsnachfragen entstehen, ist mehr oder weniger planbar und wird
bei der Personaleinsatzplanung nach Möglichkeit berücksichtigt, insofern es um
die Gewährung von Urlauben und Freistellungstagen etc. geht. Trotz aller dieser
Bemühungen lassen sich zu diesen Stoßzeiten längere Wartezeiten nicht immer
vermeiden. 4. Wie verträgt sich die aktuelle
Situation in den Bürgerämtern mit der Aussage des Senats, sie seien
Aushängeschilder der Berliner Verwaltung, und mit den Inhalten der
Zielvereinbarung, die vor wenigen Jahren zwischen dem Staatssekretär für
Inneres und den Bezirken geschlossen wurde? Zu 4. Noch auf
einer Fachtagung zur Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung vor wenigen
Wochen hat der Innensenator Dr. Körting die Bürgerämter als erfolgreiche
Ergebnisse der Verwaltungsreform bezeichnet, die die Aufgabe aus verschiedenen
Verwaltungen für die Kunden sinnvoll bündeln und überflüssige Wege vermeiden
helfen. Die Aufgabe
der Senatsverwaltung für Inneres und Sport innerhalb der mit den Bezirken abgeschlossenen
derzeit gültigen Rahmen-Zielvereinbarung besteht in der Verantwortlichkeit für
das Politikfeld Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. „Damit verbunden ist
die Steuerung der einheitlichen Entwicklung der Bürgerdienste auf dem Weg zum
modernen Dienstleister der Berliner Verwaltung. Zur Stärkung dieser Steuerung
erden mit der Rahmen-Zielvereinbarung einvernehmliche Mindeststandards
festgelegt, die von besonderem gesamtstädtischem Interesse sind. Dazu gehören
die Erhöhung der Dienstleistungsqualität wie auch die fachliche Entwicklung in
den Handlungsfeldern Melde-, Pass-, Ausweis-, Personenstandswesen,
Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten.“ Diese
Vereinbarung hat sich jedoch als sehr einseitig erwiesen, da die Senatsseite
keine Verpflichtung zur besseren personellen Ausstattung der Bürgerämter sieht
und auch nicht einzugehen bereit war. Daher weisen die darin festgeschriebenen
Qualitätsziele nur einen begrenzten Realitätssinn auf, zumal die immer wieder
herangezogene KLR Auskunft über vergleichbare Produktpreise allein auf
quantitativer Basis gibt, ohne die Qualität der den Bürgern erbrachten
Leistungen zu berücksichtigen. 5. Welche Maßnahmen sind notwendig, um
eine Verbesserung der misslichen Situation zu erreichen? Zu 5. Angesichts
des relativ hohen Durchschnittsalters der in den Bürgerämtern eingesetzten Beschäftigten
können damit evtl. einhergehende Leistungseinschränkungen im Einzelfall nicht
ganz ausgeschlossen werden. Die durch die Personalüberhangproblematik
eingeschränkten Möglichkeiten neues und junges Personal auf neu zu besetzende
Stellen bringen zu können, sind aber nach wie vor gering. Hinzu kommt, dass
auch die Bürgerämter von notwendigen Personaleinsparungen in den vergangenen
Jahren nicht gänzlich verschont bleiben konnten. Erfreulich bleibt dennoch die
Feststellung, dass im berlinweiten Vergleich die Gesundheitsquote der in
unserem Bezirk in den Bürgerämtern Beschäftigten nach wie vor an der Spitze
steht. Hier dürften sich auch die Bemühungen des Bezirksamts, ein umfassendes
Gesundheitsmanagements zum implantieren, positiv auswirken. Nachhaltigkeit
setzt auch auf diesem Gebiet eine weitere Verstärkung voraus. Eine
qualitative Verbesserung der Situation in den Bürgerämtern kann mittelfristig
nur darin gesehen werden, wenn es gelänge, die Zuständigkeit für die
Berlinpass-Ausstellung wieder zurück zu den Job-Centern und zum Sozialamt zu
verlagern; dies machen allein in unserem Bezirk im Monat zwischen 2000-3000
Besucher aus. Ein solcher Weg erscheint jedoch derzeit nicht realisierbar zu
sein. Die
Möglichkeiten einer auch arbeitsrechtlich zulässigen nachfrageorientierten
Personaleinsatzplanung hält das Bezirksamt für ausgeschöpft. Eine gewisse
Entlastung ist noch zu erhoffen, wenn die Vielzahl der im
Angestelltenverhältnis Beschäftigten zu Beginn des neuen Jahres und mit
Auslaufen des Anwendungstarifvertrages wieder zu ungekürzter Arbeitszeit
zurückkehren kann, sofern nicht die errechneten Stellenanteile von der
Senatsverwaltung für Finanzen für entbehrlich erklärt werden und die Bezirke
aufgefordert werden, Stellen in Höhe des tarifvertraglich erzwungenen Arbeitszeitwegfalles
einzusparen. Schließlich
zieht das Bezirksamt aus der Entwicklung der letzten Jahre die Konsequenz, auch
weiterhin die Einbringung von realistischen Qualitätsstandards in die KLR
nachdrücklich zu fordern und zu befördern. Auch ist
das Bezirksamt der Auffassung, dass Zielvereinbarungen zwischen den Bezirken
und der Senatsinnerverwaltung zukünftig nur dann abgeschlossen werden sollten,
wenn verbindliche Personal- und Ausstattungsgarantien gegeben werden und die
formulierten Standards auch realistisch erreichbar scheinen. Joachim
Krüger |
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