Drucksache - 1122/3
01. Mündliche
Anfrage: Dr.
Christiane Timper betr.
Punktscheinwerfer am Mahnmal “Tod eines Demonstranten”
in Gedenken an Benno Ohnesorg Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wann plant das Bezirksamt, am
Mahnmal "Tod eines Demonstranten" einen Punktscheinwerfer zu
installieren (vgl. BVV-Beschluss 0605/3 vom 13.12.2007), und welche Maßnahmen
sind dazu notwendig? 2. Warum ist es bisher noch nicht zur
Installation des Punktscheinwerfers gekommen? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. 02. Mündliche Anfrage: Susanne
Klose betr.
Wie geht’s weiter im Preußenpark? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Gibt es von Seiten der Anwohner des
Preußenparks bzw. der dortigen Bürgerinitiative Beschwerden über eine
Vermüllung des Parks, Verstöße gegen die Parkordnung und das mangelnde
Eingreifen des Ordnungsamtes ( Beschwerden bitte benennen)? 2. Trifft es zu, dass die
Bürgerinitiative auf Grund des ungenügenden Einsatzes des Ordnungsamtes
angekündigt hat, ab dem kommenden Jahr den dortigen Spielplatz nicht mehr in
Eigeninitiative zu pflegen, und wie gedenkt das Bezirksamt mit dieser
Mitteilung umzugehen? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 03. Mündliche Anfrage: Dr.
Bert Lehmann betr.
Aktive Stadtzentren – City West Ich frage das Bezirksamt: 1.
Mit
welchem Starterprojekt geht es in der City-West los und wann wird die BVV dazu
unterrichtet? 2.
Wie
viel Mittel werden dem Aktiven Stadtzentrum Ku’damm/City-West zur
Verfügung gestellt und wer entscheidet tatsächlich über den Mitteleinsatz? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 04. Mündliche Anfrage: Dr.
Wilfried Fest betr. Haus der Nationen Ich frage das Bezirksamt: 1.
Welchen
Sachstand hat die Eröffnung des Hauses in der Trautenaustraße? 2.
Welche
Hindernisse im Baubereich stehen der Eröffnung eventuell entgegen? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. 05. Mündliche Anfrage: Christel
Dittner betr.
Schließung einer Post-Filiale Ich frage das Bezirksamt: 1. 1.Trifft es zu, dass die
Post-Filiale im Einkaufszentrum am Heckerdamm geschlossen werden soll? 2. 2.Wenn ja, wann, und an welchen
Ersatz-Standort wird in dem riesigen Einzugsbereich Charlottenburg-Nord/
Nord-Ost mit sehr viel älteren Menschen gedacht? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 06. Mündliche Anfrage: Carsten
Engelmann betr.
Konsequenzen aus Fußballrandale ziehen Ich frage
das Bezirksamt: Welche
Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus den bedauerlichen und unsportlichen
Ausschreitungen während und am Rande des Oberligaspieles zwischen
Tennis-Borussia und dem BFC Dynamo am letzten Wochenende a) in
strafrechtlicher und b) in
sportfachlicher Hinsicht? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann. 07. Mündliche Anfrage: Dr.
Jürgen Hess betr.
Die Bibliothekskooperation Ich frage das Bezirksamt: 1. Welchen
für den Bezirk relevanten Inhalt hat die vom Senat mit dem Landesverband Berlin des deutschen Bibliotheksverbands e.V.
abgeschlossene Rahmenvereinbarung? 2. Wie werden die Bibliotheken die
Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen auf der Grundlage
dieser Vereinbarung verbessern? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 08. Mündliche Anfrage: Florian
Block betr.
Charlottenburger Tor Ich frage das
Bezirksamt: 1.
Wie lange werden sich die Restaurationsmaßnahmen und
damit die Einrüstung und Bewerbung der beiden Kandelaber am Charlottenburger
Tor noch hinziehen? 2.
Bei Überschüssen: Ist dem Bezirksamt bekannt, für welche
Restaurationsvorhaben die Stiftung Denkmalschutz etwaig Überschüsse
beabsichtigt, dem Bezirk zu Gute kommen zu lassen? Die
mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. 09. Mündliche
Anfrage Albrecht
Förschler betr.
“Hohn und Spott” von Sarrazin Ich frage das
Bezirksamt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Äußerungen
des Finanzsenators Sarrazin (SPD), dass die Schulen und Bezirke über genug Geld
für die Sanierung und bauliche Unterhaltung verfügen? 2. Trifft es demzufolge nicht zu,
dass die Bezirkshaushalte in den letzten
Jahren als finanziell unterausgestattet anzusehen waren? Die Mündliche Anfrage beantworte ich
für das Bezirksamt schriftlich wie folgt: Zu 1. Das Bezirksamt kann die in der Presse veröffentlichten
Äußerungen von Herrn Senator Dr. Sarrazin nicht nachvollziehen. Wahrscheinlich
hat er wieder einmal seine bekannte Art der anderen Sichtweise präsentiert und
sich diesmal nicht als Koch oder Pulloverstricker sondern als Baufachmann
versucht. Es wäre aus Bezirkssicht besser gewesen, wenn er es zunächst mal als
Rechner und Historiker probiert hätte. Ihm scheint völlig entgangen zu sein, dass es mit der
Haushaltsplanaufstellung 2001 zu einem entscheidenden Bruch bei der Zuweisung
der Mittel für die Hochbauunterhaltung gekommen ist, von dem sich die Bezirke
bis heute – und nicht zuletzt auch noch durch das danach eingeführte
andere Budgetierungsmodell – finanziell nicht erholt haben. Mit der Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne 2001 erfolgte
die Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen für das ehemalige Modell A02
– Hochbauunterhaltung – gemäß einer Empfehlung der KGSt, die von
einem Unterhaltungsbedarf von 1,2 v.H. des Wiederbeschaffungswertes ausging.
Seinerzeit erklärte die SenFin, dass der geringere “Bedarf” bei der
Bauunterhaltung nicht zu einer Verringerung der Zumessung insgesamt führt,
sondern zu einer Absenkung der pauschalen Kürzung. Diese Kürzung hatte aber
bereits eine Größenordnung von ca. 52% erreicht. Da für die ehemaligen Ausgabenfelder A01 - Lernmittel, A06
– Beeinflussbare Sozialleistungen , A07 - Beköstigung und A09 –
Pauschalierte Ausgaben keinerlei Abzüge möglich waren, erhöhte sich
systembedingt der Abschlag für alle übrigen Ausgabenfelder (A02 –
Hochbauunterhaltung, A03 – Tiefbauunterhaltung, A04 –
Grünflächenunterhaltung, A05 – Bewegliches Vermögen und A08 –
Grundstücksbewirtschaftung) auf ca. 62%. Die Umstellung auf die KGSt-Werte führte bereits
zuweisungsmodellbezogen zu einer Halbierung der Mittel. Der weitere
systembedingte Abschlag von ca. 62 % auf das Ausgabenfeld der
Hochbauunterhaltung führte dazu, dass nur noch ca. 1/3 der Mittel des Jahres
2000 zur Verfügung standen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die Bezirke
Charlottenburg und Wilmersdorf in 2000 zusammen noch ca. 10 Mio. EUR zur Verfügung hatten. In den Folgejahren
wurden daraus zuweisungssystembedingt nur noch ca. 4 Mio. EUR. Dieser geringe Ausgangswert ist dann schließlich auch in die
medianunterstützte Budgetierung geflossen und konnte somit auch nicht zu einer
Verbesserung der Situation beitragen. Ab 2006 hat der
Finanzsenator eine Veranschlagungsleitlinie auferlegt, die wieder ca. 10 Mio.
EUR beträgt. Leider hat er dabei vergessen, uns dafür auch die Zuweisung zu
geben, was schließlich entscheidend zur finanziellen Unterausstattung des
Bezirks geführt hat. Außerdem hat er dabei nicht bedacht, dass inzwischen 6
Jahre vergangen sind, die den Instandhaltungsstau ins Unermessliche haben
anwachsen lassen. Im Land Berlin ist dieser inzwischen in Milliardenhöhe.
Unbeachtet sind dabei noch die Preissteigerungsraten, die bisher überhaupt noch
nicht berücksichtigt wurden. Offensichtlich hat der
Regierende Bürgermeister die Situation besser verstanden als sein Finanzsenator,
denn er hat ja gerade gestern die Initiative zur Aufstockung der
Sanierungsmittel für die Schulen gestartet. So bleibt mir nur noch zu hoffen, dass der Weihnachtsmann
ein Einmaleins für den Finanzsenator auf den Gabentisch legt, denn die Hoffnung
stirbt ja bekanntlich zuletzt. Zu 2. Unter Bezugnahme auf
meine Ausführungen zu 1. trifft es auch weiterhin zu, dass die Bezirkshaushalte
in den letzten Jahren nicht nur als finanziell unterausgestattet anzusehen,
sondern auch tatsächlich unterausgestattet sind. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 10. Mündliche
Anfrage: Roland
Prejawa betr.
Der Bauzaun Ich frage das
Bezirksamt: 1. a) Wie lange steht noch der Bauzaun vor
dem Kroyer-Bau an der Straße des 17. Juni? b) Sollte der Bauzaun noch länger
stehen, sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, den FußgängerInnen- und
Radverkehr konfliktfreier aneinander vorbeizuführen? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage
schriftlich wie folgt: Zu 1. Nach Auskunft der Bauleitung der Technischen Universität
Berlin wird die Baumaßnahme am Institut für Bergbau und Hüttenwesen bis Mitte
2011 abgeschlossen sein. Zu 2. Der vorhandene auf dem Gehweg befindliche Radweg ist durch
den Bauzaun nicht beeinträchtigt. Für den Fußgängerverkehr zwischen dem Radweg
und dem Bauzaun ist eine ausreichende Gehwegbreite vorhanden, jedenfalls liegen
bisher keine Beschwerden vor. Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt
haben mit der Bauleitung der TU die Situation vor Ort überprüft. Im Ergebnis
wird der Engpass unmittelbar vor dem U-Bahn-Eingang durch temporäre Verlegung
der elf Fahrradständer in die Straße des 17. Juni beseitigt. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 11. Mündliche Anfrage: Anita
Gnielinski betr.
Schutz vor gewalttätigen Männern in den Frauenhäusern
des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Frauen mit oder ohne
Kinder haben seit Januar 2008 Schutz in den Frauenhäusern des Bezirks gesucht
und wie hoch ist der Anteil von Migrantinnen mit oder ohne Kinder? 2. Ist dabei die Kostenübernahme für
alle Frauen ohne umständliche Behördengänge auch für ALG-II-Empfängerinnen und
auch für Migrantinnen, die z.B. eine räumliche Beschränkung in ihrem
Aufenthaltstitel haben, gewährleistet? Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet: Zu 1. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es kein
Frauenhaus. Zu 2. Frauen, die Zuflucht in Frauenhäusern anderer Bezirke haben,
erhalten im JobCenter wie in der Asylbewerberleistungsstelle ebenso wie andere
Frauen auch ohne umständliche Behördengänge ihre Kostenübernahme. Die Zuständigkeit verändert sich in der Regel. Frauen, die
vor der Aufnahme im JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf Leistungen erhalten
haben, wird diese einen Monat weiter gewährt. Danach ist das JobCenter
zuständig, in dessen Bezirk das Frauenhaus liegt. Frauen, die vorher keine
Leistungen erhalten haben, sind von Anfang an im neuen Bezirk zuständig. Bei der Asylbewerberleistungsstelle gilt ebenfalls die
Regel, dass bei Leistungsbezug noch einen Monat der bisher zuständige Bezirk leistet
und ab dem nächsten Monat der nach dem Geburtsdatum der Frau zuständige Bezirk. Eine Rückfrage bei beiden Leistungsstellen ergab, dass es
bisher keine Beschwerden wegen “umständlicher Behördengänge” gab. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin 12. Mündliche Anfrage: Stefan
Häntsch betr. Ansprechpartner nach EU- Dienstleistungsrichtlinie oder greift der Senat auch noch
in die bezirkliche Wirtschaftsberatung ein? Ich frage das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass der Senat plant,
einen "Einheitlichen Ansprechpartner (EA) nach EU-Dienstleistungsrichtlinie" bei der
Senatswirtschaftsverwaltung einzurichten und dessen Aufgabe als
"gesamtstädtisch" eingeordnet wird und wie steht das Bezirksamt dazu? 2. Wie bewertet das Bezirksamt die
Gefahr, dass der EA erheblich in die
Zuständigkeit des Bezirks eingreift und die Bürokratie zunimmt, da ja der EA
offensichtlich auch Akteneinsichtsrecht bekommen soll, Anträge bei ihm gestellt
werden können und er über Verfahren laufend zu unterrichten ist? Die Mündliche Anfrage
beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt: Zu 1) Aufgrund von Verpflichtungen aus der
EU-Dienstleistungsrichtlinie wird in der Bundesrepublik Deutschland in jedem
Bundesland ein Einheitlicher Ansprechpartner für die Wirtschaft bis zum Ende
2009 eingerichtet. Damit soll Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben werden,
ihre Vorhaben an einer zentralen Stelle zu beantragen und somit für den
gesamten Genehmigungsprozess nur einen Ansprechpartner zu haben. Obwohl die Richtlinie eigentlich nur dazu verpflichtet, für
ausländische Gewerbetreibende diese Anlaufstelle zu schaffen, besteht
deutschlandweit Konsens, dass diese Dienstleistung auch für inländische
Betriebe vorgehalten werden soll. Bei den Grundaufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners
handelt es sich insbesondere um die Abwicklung von förmlichen Verfahren und
Genehmigungen. Aufgrund der erforderlichen Einheitlichkeit der
Aufgabenwahrnehmung in Berlin und der einheitlichen Außendarstellung Berlins in
Europa soll die Ansiedlung auf der Ebene der Hauptverwaltung bei der
Senatsverwaltung für Wirtschaft erfolgen. Zu 2. Der Einheitliche Ansprechpartner
soll eine verfahrensbegleitende Funktion und eine Koordinierungsrolle ausüben.
Durch die Schaffung des Einheitlichen Ansprechpartners werden gegebene
Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse nicht berührt. Im weiteren Verfahren wird sehr
genau darauf zu achten sein, dass über die offiziell zugedachten
Koordinations-, Verfahrens- und Informationsrechte hinaus nicht auch noch
Genehmigungsrechte für den Einheitlichen Ansprechpartner geschaffen werden. Ein
Eingriffsrecht für den Einheitlichen Ansprechparnter wird von den Bezirken
abgelehnt und würde eine Einführung der Fachaufsicht durch die Hintertür
bedeuten. In diesem Sinne wurde vom Bezirksamt
auch eine entsprechende Stellungnahme zu der Senatsvorlage an den Rat der
Bürgermeister abgegeben und auch darauf hingewiesen, dass durch die
Informationspflicht gegenüber dem Einheitlichen Ansprechpartner auch bei den
Bezirken Mehrarbeit entsteht, die bisher bei den personalwirtschaftlichen
Auswirkungen nicht dargestellt ist. Marc Schulte
Bezirksstadtrat 13. Mündliche Anfrage: Anita
Gnielinski betr.
Tagesmütter in Charlottenburg-Wilmersdorf Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie viele Tagesmütter sind mit
welcher Ausbildung (Erzieherin oder 160 Std. Fortbildung) tätig und welche
Vergütung erhalten sie einschließlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
z.B. für Krankkasse und Rente vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf? 2. Erhalten die Tagesmütter bei der
Betreuung mehrere Kinder bisher die Miete bzw. eine Mietförderung für den wegen
der Kinderbetreuung erforderlichen größeren Wohnraum und wie ist die
Perspektive für die Tagesmütter ab Januar 2009 insgesamt? |
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