Drucksache - 1120/3
Wir fragen das Bezirksamt:
- Heizpilze - Überdimensionierte Schirme - Freistehende Markisen - Einhausungen - Dekorationsartikel - Rankgitter - Fackeln - Offenes Feuer - Bodenbeläge - Blumenkübel mit mehr als 60 cm Durchmesser oder 50 cm Kantenlänge oder bei - Speisekartenaufsteller?
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