Drucksache - 1114/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie bei der Vergabe von Sportanlagennutzungsrechten solchen Vereinen und Gruppen den Vorzug zu geben ist, die nachweisen können, dass sie sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2009 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Vergabekriterien für die Nutzung öffentlicher Sportanlagen sind im Sportförderungsgesetz und den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) geregelt.
In den mit Wirkung vom 01.03.2010 in Kraft getretenen neuen Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN wurden unter Punkt 4. „Vergabegrundsätze“ in Absatz 9 Vorgaben zu einer geschlechtergerechteren Vergabe aufgenommen. Danach soll unter anderen Kriterien beachtet werden, dass „c) geschlechterspezifische Erfordernisse berücksichtigt werden“ und „g) unter Einhaltung der vorstehenden Vergabekriterien die Sportanlagen geschlechtergerecht zu vergeben sind.“
Wie diese Vorgaben und die Aufforderung der BVV, wie Vereinen und Gruppen, die nachweisen können, dass sie sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, bei der Vergabe der Vorzug gegeben werden kann, umgesetzt werden können, wird im Rahmen des Runden Tisches Gender Mainstreaming im Sport mitberaten. Der nächste Runde Tisch wird im Mai stattfinden. Im Anschluss wird der BVV ein Bericht vorgelegt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard Naumann Elfi Jantzen Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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