Drucksache - 2069/2
Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 folgenden Beschluss gefasst: “Das Bezirksamt wird
aufgefordert, sich für den Rückbau des Schoelerschlösschens zu seinem barocken
Ursprung einzusetzen. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, sich auch künftig
intensiv um die Unterbringung des Rau-Nachlasses im Schoelerschlösschen zu
bemühen.” Hierzu
wird Folgendes berichtet: Der
bereits vor dem BVV-Beschluss vom 23.11.2006 am 13.01.2006 zwischen dem
Bezirksamt und der Stiftung Denkmalschutz Berlin geschlossene Vertrag über den
Nießbrauch des Schoeler-Schlösschens basiert auf und unterstützt die Absicht
der Stiftung, die in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgte Aufstockung
zurückzubauen. Diese Maßnahme unterliegt auf Grund des Denkmalcharakters des
gesamten Hauses dem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Unter
Zurückstellung erheblicher denkmalfachlicher Bedenken hat das Bezirksamt als
Untere Denkmalschutzbehörde in Folge des BVV-Beschlusses der Genehmigung zum
Abbruch der Aufbauten aus den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts zugestimmt.
Durch das anschließende negative Votum des Landesdenkmalamtes wurde eine
Dissensentscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese
stützte das Bezirksamt. Zur
Zeit befinden sich weitere denkmalrechtliche Fragestellungen der Stiftung in
Bearbeitung. Baugenehmigungen sind erteilt. Der Denkmalbeirat ist in seiner
Sitzung am 03.07.2008 ausführlich vom Bezirksamt unterrichtet worden. Nach
hiesiger Kenntnis plant die Stiftung weiterhin die Unterbringung der Bibliothek
des verstorbenen Bundespräsidenten Johannes Rau. Das Bezirksamt unterstützt
diese Absicht auch weiterhin. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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