Drucksache - 2057/2  

 
 
Betreff: Verkehrssituation am Olympiastadion bei Großveranstaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Schulte/Schäfer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
31.08.2006 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Verkehrssituation am Olympiastadion bei Großveranstaltungen

 

Die BVV hat am 31.08.06 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, für den Bereich der Zufahrtstraßen zum Olympiastadion Konzepte zur Lösung für das Problem der Falschparker und des hohen Verkehrsaufkommens bei Großveranstaltungen zu entwickeln. In die Prüfung einzubeziehen sind sowohl die Erfahrungen aus der Fußball-WM als auch das Modell eines Einbahnstraßensystems im Bereich Olympiastadion.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Denkbar für die Umsetzung des Beschlusses wäre eine Sonderparkzone für Anwohner. Diese ist nach 45 Abs. 1b Satz Nr. 2a StVO jedoch nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner städtischer Quartiere regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufiger zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Diese Regelmäßigkeit ist hier jedoch nicht gegeben, sondern auf die Veranstaltungstage im Olympiastadion beschränkt. Insofern bestünden hier rechtliche Bedenken, zumal Maßnahmen wie Sonderparkzonen für Anwohner auf dem Straßenverkehrsrecht beruhen. Sie müssen verkehrlich begründet sein und ggf. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können.

 

Die vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen stehen dem Sinn und Zweck einer Tempo 30-Zonen-Regelung entgegen. Die Regelung verleitet nicht nur zu höheren Fahrgeschwindigkeiten auf Kosten der Sicherheit, weil mit Gegenverkehr nicht gerechnet werden muss, sie erfordert auch erhebliche Umfahrungen durch andere, ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen zu Lasten der Umwelt. Auch die Erreichbarkeit der eigenen Wohnstraße ist eingeschränkt, was von vielen Bürgern als negativ bewertet wird.

 

Einbahnstraßenregelungen sind daher nicht geeignet, die Lebensqualität für die Anwohner zu verbessern. Die Einrichtung von neuen Einbahnstraßen wird aus diesen Gründen von Seiten der Straßenverkehrsbehörde als Mittel der Verkehrslenkung seit Jahren nicht mehr angewandt.

 

Bei der Fußball-WM waren die Zufahrtsstraßen gesperrt. Die Sperrung wurde polizeilich überwacht. In dem gesperrten Gebiet waren neben ca. 8.000 Anwohnern und 450 Gewerbetreibenden auch Kitas, Schulen und Krankenhäuser betroffen, die eine Sonderparkberechtigung vom Bürgeramt erhielten. Die Sperrmaßnahmen beschränkten sich auf sieben Veranstaltungstage.

 

Im Gegensatz dazu sind Veranstaltungen im Olympiastadion an 50 – 60 Tagen im Jahr zu erwarten. Eine Sperrung der Zufahrtsstraßen, die in die Zuständigkeit der Polizei fiele, wäre von dieser aufgrund des Ausmaßes nicht leistbar und wurde daher stets abgelehnt.

 

Der Bezirk hat daher keine Möglichkeit, das Problem der Falschparker allein zu lösen. Nur mit Hilfe einer intensiven Überwachung durch das Ordnungsamt und die Polizei, die sich bereits stark engagieren, ist an den jeweiligen Veranstaltungstagen eine Veränderung erreichbar.

 

Aufgrund des dargestellten Sachstandes bittet das Bezirksamt, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                             Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

2.      Übertrag in ALLRIS

3.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 19.06.07

4.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

5.      Kopie ab an Um 22

6.      Transfer BVV

7.      Listen not.

8. Soz Sekr. Abl.

 

 

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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