Drucksache - 1948/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 23.11.2006 folgenden
Beschluss gefasst: 1. Absatz: Der erste Absatz hat sich durch
Verwaltungshandeln erledigt. 2. Absatz: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine
bessere Reinigung der Toiletten sowie der Klassenräume und ein Neuanstrich der
Klassenräume der Lietzensee-Grundschule nötig ist. Der BVV ist bis zum 31.12.2006 zu
berichten. Hierzu wird Folgendes berichtet: Nach Prüfung des geschilderten Sachverhalts
“Verbesserung der Reinigung der Toiletten und Klassenräume” liegen
dem Bezirksamt seitens der Schulleitung sowie seitens des Schulhausmeisters
keine Mängelmeldungen vor. Die Sanitärräume werden gemäß Reinigungsvertrag
täglich gereinigt, die Reinigung der Klassenräume erfolgt durch tägliches Fegen
und zweimal wöchentliches Wischen. An welchen Wochentagen die Klassenräume
gewischt werden, können die Schüler, Eltern und Lehrer dem Reinigungsvertrag
entnehmen, der beim Schulhausmeister bei Bedarf eingesehen werden kann. Eine Rücksprache mit der Schulleiterin am 28.08.2007
hinsichtlich möglicher Reinigungsdefizite ergab, dass aus Ihrer Sicht keine
Mängel bestehen bzw. im Einzelfall eine umgehende Nachbesserung der Reinigung
erfolgt. Aufgrund des Beschlusses (Ursprung Kinder- und Jugendparlament) ist
die Reinigungsfirma vorsorglich schriftlich auf die vertragsgemäße Reinigung
der Sanitäranlagen hingewiesen worden. Der Leiter der Abteilung hat im Rahmen
seiner Schulbesuche vor wenigen Tagen die Lietzensee – Grundschule besichtigt und konnte sich von der Situation
vor Ort überzeugen. Sollten die Schüler, Lehrer oder Eltern zukünftig Mängel wahrnehmen,
bittet das Bezirksamt um entsprechende Hinweise unter der in allen Schulen
bekannt gemachten Tel. – Nr. 9029-23456. Selbstverständlich kann auch der
bisher genutzte Mängelvordruck (liegt Schulleitungen vor) wie gewohnt per Fax
an die 9029-16605 gesendet werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die
Mängelmeldungen zeitnah und konkret erfolgen (z.B. mit Angabe des Datums,
Etage, Raum-Nr. und Mangel), damit eine Inanspruchnahme der zuständigen
Reinigungsfirma möglich ist und diese zur Nachbesserung aufgefordert, abgemahnt
oder ggf. gekündigt werden kann sowie die entsprechende Kürzung der
Reinigungsentgelte durch das Bezirksamt erfolgen kann. Die Überprüfung der Lietzensee-Grundschule auf einen
möglicherweise notwendigen Anstrich der Klassenräume ergab, dass in 2005 im
Rahmen von sbH (Straffälligen- und Bewährungshilfe) und nach Absprache mit dem
Bedarfsträger alle Treppenhäuser, Flure und Sanitärbereiche malermäßig
überarbeitet worden sind. Darüber hinaus sind im 1. OG vier Klassenräume
malermäßig überarbeitet worden. Aufgrund von Baumaßnahmen im Rahmen des IZBB-Programms
erhielten in den Ferien im 1., 2. und 3.OG weitere Klassenräume einen neuen
Anstrich (1.OG: 5 Räume und Aula / 2.OG: 4 Räume / 3.OG: 4 Räume). Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |