Die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- polizeibekannte jugendliche
Gewalttäter in geschlossenen Heimen mit intensiver sozialpädagogischer
Betreuung untergebracht werden, auch wenn sie einen festen Wohnsitz haben,
keine Fluchtgefahr besteht oder das Gericht nicht an eine Wiederholung der
Tat glaubt
- Gewalttäter ab 16 Jahren nicht
mehr durch das Jugendstrafrecht privilegiert werden
- die Schulstationen nicht
reduziert, sondern drastisch ausgebaut werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2006 zu berichten.