Drucksache - 1786/2
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27.04.2006 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird aufgefordert, förderungswürdigen
Sportvereinen für Trainingszwecke geeignete Räumlichkeiten des Bezirksamtes (z.
B. im Bereich der Familien- und Jugendförderung sowie in Schulen usw.), die
nicht als Sportanlagen im Sinne des SportFG gelten, ersatzweise dann
unentgeltlich zu überlassen, wenn dem beantragenden gemeinnützigen Sportverein
aufgrund der im Bezirk bestehenden Unterversorgung mit gedeckten Sporthallen
keine Nutzungszeiten in Sportanlagen gemäß § 2 II SportFG zur Verfügung gestellt
werden können. Der BVV ist
bis zum 30.06.2006 zu berichten. Hierzu wird Folgendes berichtet: Das Bezirksamt achtet bei Vorliegen von Anträgen auf Raumnutzung durch Sportvereine darauf, dass in dem notwendigen schriftlichen Antrag der eindeutige Nutzungszweck hervorgeht. Sofern es sich um eine Raumnutzung für sportliche Zwecke handelt, stellt das Bezirksamt in Anlehnung an die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) Räumlichkeiten entgeltfrei zur Verfügung. Das Bezirksamt bittet daher, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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