Drucksache - 1727/2
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass auf jeder Oberschule zwei Schüler/innen die Möglichkeit erhalten, bei Konflikten zwischen Lehrer/innen und Schüler/innen dem Schüler/der Schülerin beizustehen. Dies kann mental, durch Erfahrung oder nach dem Schulgesetz erfolgen. Darüber hinaus sind den Beauftragten jeweils Texte des Schulgesetzes auszuhändigen; sie sind voll von den Lehrkräften zu akzeptieren und zu unterstützen, Sachlichkeit ist zu wahren.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 21.11.2005 (3/3)
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