Auszug - Evaluation der Geschäftsordnung: Positionspapier der SPD-Fraktion v. 28.9.2019  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach kurzer Debatte wird der Antrag der SPD Fraktion zu § 38 (4) geändert. Es werden vor dem letzten Satz folgende Sätze eingeschoben:

 

Anträge können vom Antragsteller - ungeachtet bereits erfolgter Abstimmungen in zuständigen Ausschüssen - bis zum Ende der Sitzung des federführenden Ausschusses zurückgezogen werden. So können zurückgezogene Anträge vom Ausschuss in gleicher Sitzung als Beschlussvorschlag des Ausschusses in die BVV eingebracht werden.

 

Der Ausschuss stimmt der Ergänzung einstimmig zu.

 

Resolution

Es ist angedacht, dass die BVV die Möglichkeit „Resolutionen“ zu verabschieden in die GO BVV aufnimmt.  Weiterhin wird vorgeschlagen, dass eine Einbringung einer Resolution am Kalendertag vor der Sitzung bis 10 Uhr bei dem Vorsteher/der Vorsteherin einzureichen ist und im Ältestenrat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird.
Herr Wapler sieht die Abstimmung im Ältestenrat kritisch. Der Ältestenrat ist kein beschließendes Gremium und er meint, wenn es ein Quorum für die BVV geben soll, muss dies in der GO BVV verankert werden.

Es wird darüber diskutiert, ob eine Resolution von einer Fraktion oder mehreren eingebracht werden sollte. Für beide Alternativen gibt es Fürsprecher.


Frau Hansen bemerkt, dass eine Resolution an der politischen Außenwirkung gemessen wird und ein Quorum in der BVV deshalb sinnvoll ist. Herr Sell stimmt der Meinung von Frau Hansen zu. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Bezug zum Bezirk gegeben ist. Dies sieht Herr Wapler als schwierig, wer darüber entscheidet, ob es einen Bezug zum Bezirk gibt.

 

Herr Sempf weist darauf hin, dass eine Resolution mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden muss, da sonst zu viele Resolutionen in der BVV eingebracht werden könnten.

 

Die AfD-Fraktion spricht sich gegen eine Regelung für Resolutionen aus.

 

Resolutionen sollten nicht als Antrag in eine BVV eingebracht werde, so Frau Gronde-Brunner. Anträge sind Aufträge an das Bezirksamt. Sie plädiert für eine Entscheidung vorab im Ältestenrat, ob eine Resolution in die BVV eingebracht wird oder nicht.

 

Frau Hansen beantragt, das Thema zu vertagen und bittet, dieses noch einmal in den Fraktionen zu beraten. Der Ausschuss vertagt „Resolutionen“ einstimmig.

 

 

Mündliche Anfrage

Jede Fraktion darf pro BVV-Sitzung zwei mündliche Anfragen einbringen, von denen eine in der BVV vorgetragen und beantwortet wird. Die andere wird schriftlich beantwortet.

Herr Sempf erläutert, dass durch die mündliche Beantwortung der ersten Mündlichen Anfrage sowie die schriftliche Beantwortung der zweiten Mündlichen Anfrage das Bezirksamt entlasten wird. Frau Gronde-Brunner widerspricht dem und erklärt, dass es nicht Aufgabe der BVV ist, das Bezirksamt zu entlasten.
Frau Stückler ergänzt, dass die BVV nicht die Aufgaben des Bezirksamtes reduzieren muss und ein Fragerecht für jede/jeden Bezirksverordneten gegeben sein muss.

 

Er erfolgt Abstimmung. Der Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 3J : 7N: 1E ab.

 

Spontane Anfragen

Spontane Anfragen werden ersatzlos gestrichen.

 

Die Fraktion der Grünen spricht sich dagegen aus. Auf das Fragerecht in der BVV sollte nicht verzichtet werden. Die Fraktion der CDU, DIE LINKE sowie die AfD-Fraktion schließen sich dem an.

Frau Stückler findet es auch wichtig, spontan fragen zu können und spontan seitens des Bezirksamtes eine Antwort zu erhalten. Dadurch gibt es doch die Möglichkeit, andere Informationen zu erhalten, als in vorgefertigten Manuskripten.

 

Es erfolgt Abstimmung. Der Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 3J : 6N: 2E ab.

 

 

Redezeitregelung

Für die Behandlung von Beschlussempfehlungen, Großen Anfragen und Anträgen wird ein Redezeitkontingent eingeführt. Durch den Verbleib der Spontanen Anfragen sowie der Beibehaltung der Behandlung von Mündlichen Anfragen, ist der Vorschlag seitens der SPD-Fraktion hinfällig.

 

Herr Tschörtner befürwortet die Idee, die Großen Anfragen vorab schriftlich zu beantworten und den Fraktionen spätestens einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Somit kann die BVV sich mit den Antworten auseinandersetzen und bei der Beratung ein Zeitlimit einhalten. Er ist gegen die vorgeschlagene Redezeitregelung. Herr Wapler spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt gefragt werden sollte, ob sie die Beantwortung der Großen Anfrage in der vorgegebenen Zeit schaffen würden.

 

Weiterhin muss geklärt werden, inwieweit sich das Bezirksamt an die Redezeitregelung des Ältestenrats bzw. der Anlage zur GO BVV halten muss, da das Bezirksamt die Redezeit regelmäßig bei der Beantwortung von Großen Anfragen überzieht.
Frau Hansen wird Rücksprache mit dem Rechtsamt halten.


Ein weiterer Vorschlag der CDU-Fraktion lautet:

Sonder-/Zusatzsitzungen mit festen Planungstermin: zwei Sitzungen der BVV im Jahr zusätzlich, Abarbeitungssitzungen/ Mai/Anfang Juni / November jeden Jahres.

 

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerken, dass es wichtig wäre zu klären, wie die zusätzlichen Sitzung gestaltet werden sollen. Die Fraktion der SPD sowie der FDP sprechen sich gegen feste Zusatztermine aus. Sie plädieren, nach Bedarf, eine Sondersitzung einzuberufen.

 

Die Redezeitregelung wird vertagt.
 

 

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben der Fragesteller/die Fragestellerin und die Fraktionen Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung. Der Anspruch ist durch die abschriftliche Überlassung des Wortlauts der Beantwortung oder die Überlassung des Manuskripts der Beantwortung erfüllt. Es gilt das gesprochene Wort.

 

Es werden viele Fragen zur mündlichen Beantwortung gestellt, ohne dass die Einwohner*innen in der betreffenden BVV-Sitzung anwesend sind, so Herr Sempf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor: Der Anspruch entfällt, soweit der Fragesteller/die Fragestellerin nicht anwesend und auch nicht vertreten ist.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Der/die Einwohner*in ist anwesend und er erhält eine mündliche Beantwortung oder es wird im Voraus schriftliche Beantwortung beantragt.

Die CDU-Fraktion schlägt die Streichung der Einwohnerfragestunde vor und meint, Einwohnerfragen sollten direkt vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden. Einen Wegfall der Einwohnerfragestunde ist nicht möglich, da nach § 43 BezVG in jeder ordentlichen Sitzung der BVV eine Einwohnerfragestunde eingerichtet werden soll.

 

Die Fraktion DIE LINKE sowie die AfD-Fraktion möchten das Procedere beibehalten. Die FDP-Fraktion schließt sich dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Da es zu keinem Konsens bzgl. der Einwohnerfragestunde kommt, wird diese vertagt.


 

 

 

 

 


 

 
 

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