Auszug - Evaluation der Geschäftsordnung: Positionspapier der SPD-Fraktion v. 28.9.2019
Nach kurzer Debatte wird der Antrag der SPD Fraktion zu § 38 (4) geändert. Es werden vor dem letzten Satz folgende Sätze eingeschoben:
Anträge können vom Antragsteller - ungeachtet bereits erfolgter Abstimmungen in zuständigen Ausschüssen - bis zum Ende der Sitzung des federführenden Ausschusses zurückgezogen werden. So können zurückgezogene Anträge vom Ausschuss in gleicher Sitzung als Beschlussvorschlag des Ausschusses in die BVV eingebracht werden.
Der Ausschuss stimmt der Ergänzung einstimmig zu.
Resolution Es ist angedacht, dass die BVV die Möglichkeit „Resolutionen“ zu verabschieden in die GO BVV aufnimmt. Weiterhin wird vorgeschlagen, dass eine Einbringung einer Resolution am Kalendertag vor der Sitzung bis 10 Uhr bei dem Vorsteher/der Vorsteherin einzureichen ist und im Ältestenrat mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen wird.
Herr Sempf weist darauf hin, dass eine Resolution mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden muss, da sonst zu viele Resolutionen in der BVV eingebracht werden könnten.
Die AfD-Fraktion spricht sich gegen eine Regelung für Resolutionen aus.
Resolutionen sollten nicht als Antrag in eine BVV eingebracht werde, so Frau Gronde-Brunner. Anträge sind Aufträge an das Bezirksamt. Sie plädiert für eine Entscheidung vorab im Ältestenrat, ob eine Resolution in die BVV eingebracht wird oder nicht.
Frau Hansen beantragt, das Thema zu vertagen und bittet, dieses noch einmal in den Fraktionen zu beraten. Der Ausschuss vertagt „Resolutionen“ einstimmig.
Mündliche Anfrage Jede Fraktion darf pro BVV-Sitzung zwei mündliche Anfragen einbringen, von denen eine in der BVV vorgetragen und beantwortet wird. Die andere wird schriftlich beantwortet.
Er erfolgt Abstimmung. Der Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 3J : 7N: 1E ab.
Spontane Anfragen Spontane Anfragen werden ersatzlos gestrichen.
Die Fraktion der Grünen spricht sich dagegen aus. Auf das Fragerecht in der BVV sollte nicht verzichtet werden. Die Fraktion der CDU, DIE LINKE sowie die AfD-Fraktion schließen sich dem an. Frau Stückler findet es auch wichtig, spontan fragen zu können und spontan seitens des Bezirksamtes eine Antwort zu erhalten. Dadurch gibt es doch die Möglichkeit, andere Informationen zu erhalten, als in vorgefertigten Manuskripten.
Es erfolgt Abstimmung. Der Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich mit 3J : 6N: 2E ab.
Redezeitregelung Für die Behandlung von Beschlussempfehlungen, Großen Anfragen und Anträgen wird ein Redezeitkontingent eingeführt. Durch den Verbleib der Spontanen Anfragen sowie der Beibehaltung der Behandlung von Mündlichen Anfragen, ist der Vorschlag seitens der SPD-Fraktion hinfällig.
Herr Tschörtner befürwortet die Idee, die Großen Anfragen vorab schriftlich zu beantworten und den Fraktionen spätestens einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Somit kann die BVV sich mit den Antworten auseinandersetzen und bei der Beratung ein Zeitlimit einhalten. Er ist gegen die vorgeschlagene Redezeitregelung. Herr Wapler spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt gefragt werden sollte, ob sie die Beantwortung der Großen Anfrage in der vorgegebenen Zeit schaffen würden.
Weiterhin muss geklärt werden, inwieweit sich das Bezirksamt an die Redezeitregelung des Ältestenrats bzw. der Anlage zur GO BVV halten muss, da das Bezirksamt die Redezeit regelmäßig bei der Beantwortung von Großen Anfragen überzieht.
Sonder-/Zusatzsitzungen mit festen Planungstermin: zwei Sitzungen der BVV im Jahr zusätzlich, Abarbeitungssitzungen/ Mai/Anfang Juni / November jeden Jahres.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemerken, dass es wichtig wäre zu klären, wie die zusätzlichen Sitzung gestaltet werden sollen. Die Fraktion der SPD sowie der FDP sprechen sich gegen feste Zusatztermine aus. Sie plädieren, nach Bedarf, eine Sondersitzung einzuberufen.
Die Redezeitregelung wird vertagt.
Einwohnerfragestunde Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben der Fragesteller/die Fragestellerin und die Fraktionen Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung. Der Anspruch ist durch die abschriftliche Überlassung des Wortlauts der Beantwortung oder die Überlassung des Manuskripts der Beantwortung erfüllt. Es gilt das gesprochene Wort.
Es werden viele Fragen zur mündlichen Beantwortung gestellt, ohne dass die Einwohner*innen in der betreffenden BVV-Sitzung anwesend sind, so Herr Sempf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor: Der Anspruch entfällt, soweit der Fragesteller/die Fragestellerin nicht anwesend und auch nicht vertreten ist.
Die Fraktion DIE LINKE sowie die AfD-Fraktion möchten das Procedere beibehalten. Die FDP-Fraktion schließt sich dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an. Da es zu keinem Konsens bzgl. der Einwohnerfragestunde kommt, wird diese vertagt.
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