Auszug - Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE
Die Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion und die geänderte Beschlussempfehlung von Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion und Grüne Fraktion werden verteilt. Die gemeinsame Beschlussempfehlung von Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne Fraktion wird von BV Dr. Timper und BV Schenker mehrmals abgeändert und erweitert.
Die ursprüngliche Fassung lautet: „Geänderte Beschlussempfehlung
Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne-Fraktion
Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.
Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“
Die abgeänderte, finale Fassung lautet: „Geänderte Beschlussempfehlung
Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne-Fraktion
Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.
Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“
BV Schenker erläutert die Beschlussempfehlung seiner Fraktion. Es wird gefordert sich an das novellierte Zweckentfremdungsverbotsgesetzt von 2018 zu halten. Dieses gibt 212 Ersatzwohnungen im unmittelbaren Umfeld für 7,92 €/m² vor. Zusätzlich sollen von den übrigen 368 Wohnungen 25 % (also 92 Wohnungen) nach den Vorgaben der Kooperativen Baulandentwicklung vom 31.07.2018 für 6,50 €/m² angeboten werden.
BV Brzezinski teilt seine Meinung mit, dass eine unbefristete Härtefallregelung unpraktikabel ist und nicht zu einem Interessensausgleich führt. Er plädiert für eine Dauer von 10 Jahren mit Nachverhandlungen und für 9€ für sechs Jahre, statt dreien, die die Deutsche Wohnen im aktuellen Durchführungsvertrag fordert. Mit den weiteren Punkten geht er einher.
BzStR Schruoffeneger erläutert, dass die Deutsche Wohnen sagt, dass die Planung erst ab der Genehmigung in Angriff genommen wird. Juristisch sei es ihnen nicht möglich vorher Vorverträge zu aufzustellen. BV Heyne wirft ein, dass sich das über die LIO klären lässt. Auf Nachfrage von BV Wieland ist Ergebnis der Zweckentfremdungsprüfung von BzStR Herz, dass die Regelung für 7,92 €/m² gelten. Das Verfahren wurde von ihm ausgesetzt, da die mündliche Stellungnahme der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung lautete, dass es sich um einen Altfall mit Bestandsschutz handelt. BzStR Schruoffeneger verweist dahingehend auf einen Absatz der Niederschrift der ersten Nachverhandlung, in den die Deutsche Wohnen hinzugefügt hat: „Das Land stellt die Erteilung dieser zum Abriss der Wohngebäude erforderlichen Genehmigungen der Zweckentfremdung in Aussicht.“. Damit argumentiert die Deutsche Wohnen, dass das novellierte Gesetz nicht gelte. Der Bezirk hat eine schriftliche Bestätigung dessen angefordert, die noch ausbleibt. In einem Gespräch zwischen BzBm Naumann und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Lompscher wurde das nochmals mündlich bestätigt. Ein Gesprächsprotokoll davon ist ebenfalls angefordert worden.
BV Wieland fragt ebenfalls danach, ob der Durchführungsvertragt rechtliche Bindungswirkung auf den zivilrechtlichen Vertrag zwischen Mietern und Eigentümer haben würde, was Herr Dr. Karaalp bestätigt. BV Dr. Timper sieht einmalige Härtefallregelung problematisch. Sie betont, dass die Vorverträge über die Grundrisse wichtig sind. Sie fordert auf mit der Senatsverwaltung zu klären wieso sie der Auffassung ist, dass die Verordnung zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung noch nicht gilt, da noch keine Bauanträge eingereicht worden sind.
BV Tillinger unterstützt den Antrag, insbesondere die Härtefallregelung in der Form. BV Heyne findet viele der Punkte der Beschlussempfehlung gut, kritisiert aber den Teil der Härtefallregelung, da es mit der Zeit zu Fehlbelegungen führe. BV Recke warnt davor, die Bruttowarmmieten statt der Bruttokaltmieten festzulegen, und merkt auch an, dass die zusätzlichen vergünstigten Wohnungen unter der kooperativen Baulandentwicklung die Finanzierung des Projektes zum Kippen bringen können.
BV Fenske fordert das Prüfergebnis von BzStR Herz und BzStR Schruoffeneger an. der Ausschuss bittet BzStR Schruoffeneger, Herrn Herz mitzuteilen, das die Prüfung zur Zweckentfremdung abgeschlossen werden soll, da eine Mitteilung der Senatsverwaltung anscheinend nicht erfolgt. BV Klose schließt die Gesprächsrunde und leitet die abschnittsweise Abstimmung ein.
Die CDU-Fraktion zieht ihren Beschlussvorschlag zurück
Abschnittsweise Abstimmungsergebnisse: Eingangssatz mit 1. Absatz: 13 Dafür 2 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen 2. Absatz: 13 Dafür 2 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen 3. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen 4. Absatz: 9 Dafür 6 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen 5. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen 6. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen Abschlussätze:15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.
Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:dagegen: Enthaltung:
Punkt 1: 13 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen Punkt 2: 13 Ja, 2 Nein Punkt 3: einstimmig Punkt 4: 9 Ja, 6 Nein Punkt 5: einstimmig Punkt 6: einstimmig
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