Auszug - Fahrradschutzstreifen und Fahrradspuren im Bezirk freihalten
BV Dr. Murach begründet den Antrag
BzStR Herz merkt an, dass die Umsetzungszahlen monatlich in der Ausschusssitzung mitgeteilt werden. Diese werden zudem im Protokoll (Nicht-Öffentlicher-Teil) festgehalten. Er führt fort, dass die im Bezirk vorhandenen Radwege und Radangebotsstreifen im Rahmen der Regelbestreifung durch die Dienstkräfte des Ordnungsamtes bezüglich unberechtigt abgestellter Fahrzeuge kontrolliert werden. Hierbei werden festgestellte Verstöße geahndet, angetroffene Autofahrer hinsichtlich ihres Fehlverhaltens belehrt, Fahrzeuge ggf. kostenpflichtig umgesetzt. Die vor Ort getroffenen Maßnahmen liegen hierbei im Ermessen der jeweiligen Dienstkraft. Seit Beginn der Legislatur wurden hierfür dreißig neue Stellen geschaffen. Siebzehn Stellen davon sind noch zu besetzen. Im Hinblick auf das Ahnden eines Verstoßes werden derzeit Überlungungen und Möglichkeiten erarbeitet, um langfristig einen Lernprozess bei den Bürger*innen zu bewirken. Hier steht z.B. die Frage im Raum, einen Abschlepper bei den Kotrollen der Außendienstmitarbeiter dauerhaft einzubeziehen, sodass bei Verstößen nicht nur ein Bußgeld, sondern der komplette Abschleppvorgang zu zahlen ist.
BV Wapler sieht keinen Ermessenspielraum, da durch Falschparker eine akute Gefahrenstelle für die Radfahrenden besteht. Er fragt wieviel Mitarbeiter*innen für das Ahnden dieser Verstöße momentan eingestellt sind.
BzStR Herz sagt, dass derzeit 51 Mitarbeiter*innen eingestellt sind. Eine Gefahr besteht bereits durch das bloße Stehen eines Fahrzeuges, da diese Tatsache bereits rechtswidrig ist.
BV Dr. Murach schlägt eine Änderung des Antrages vor.
BV Mattern merkt an, dass der Antrag nicht zielführend sei, um dauerhaft eine Verhaltensänderung bei den Falschparkern zu erreichen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelgenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Freihaltung von Fahrradschutzstreifen und Fahrradspuren alle verfügbaren ordnungsrechtlichen Mittel zu nutzen. Insbesondere sind die Vorgaben des Bußgeldkatalogs (BKatV Nr. 54a ff.) für Parken mit Behinderung (BKatV Nr. 54a 1. bzw. 54a 2.1) umzusetzen, da das Parken (länger als drei Minuten halten bzw. Verlassen des Fahrzeugs – vgl. §12 Abs.2 StVO) regelmäßig eine Behinderung und Gefährdung der Radfahrenden darstellt. Im Regelfall sind die auf Radspuren- und Schutzstreifen geparkten Fahrzeuge umzusetzen. Gewerblicher Lieferverkehr ist in vergleichbaren Situationen (s.o.) aufzufordern, die Radverkehrstreifen unverzüglich freizugeben, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden. An Stellen mit regelmäßigem Lieferverkehr im Bezirk sind zeitnah Ladezonen einzurichten.
Der BVV ist bis zum 31.01.2019 insbesondere über die Anzahl der verhängten Bußgelder nach 54a1. und 54a2.1 BKatV) sowie die erfolgten Umsetzungen zusätzlich in einer Jahresübersicht für 2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Freihaltung von Fahrradschutzstreifen und Fahrradspuren alle verfügbaren ordnungsrechtlichen Mittel zu nutzen. Insbesondere sind die Vorgaben des Bußgeldkatalogs (BKatV Nr. 54a ff.) für Parken mit Behinderung (BKatV Nr. 54a 1. bzw. 54a 2.1) umzusetzen, da das Parken (länger als drei Minuten halten bzw. Verlassen des Fahrzeugs – vgl. §12 Abs.2 StVO) regelmäßig eine Behinderung und Gefährdung der Radfahrenden darstellt. Im Regelfall sind die auf Radspuren- und Schutzstreifen geparkten Fahrzeuge umzusetzen. Gewerblicher Lieferverkehr ist in vergleichbaren Situationen (s.o.) aufzufordern, die Radverkehrstreifen unverzüglich freizugeben, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden. An Stellen mit regelmäßigem Lieferverkehr im Bezirk sind zeitnah Ladezonen einzurichten.
Der BVV ist bis zum 31.01.2019 insbesondere über die Anzahl der verhängten Bußgelder nach 54a1. und 54a2.1 BKatV) sowie die erfolgten Umsetzungen in 2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 5 Enthaltung:2 |
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