Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gertrud-Bäumer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzBm Naumann informiert, dass Sozial- und Gesundheitsstadtrat Engelmann längerfristig erkrankt ist. BzStR Herz wird Herrn Engelmann vom 04.06. bis voraussichtlich 30.09.2018 vollständig vertreten. Damit wird der Wunsch der Abteilung folgegeleistet. Herr Naumann bedankt sich dafür ausdrücklich bei Herrn BzStR Herz. Gleichzeitig wird im Bezirksamt folgende temporäre Regelung getroffen werden: BzBm und StadtAbtL vertreten sich gegenseitig; JugAbtL´in und BüAbtL vertreten sich gegenseitig. Der Vorsitzende Ausschusses, Herr Wittke wünscht im Namen der Ausschussmitglieder Herrn Engelmann gute Genesung. 

 

BzBm Naumann und die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Wischnewski berichten von den Vorbereitungen auf die Leichtathletik - EM vom 06.08.-12.08.2018 und dem Begleitprogramm auf dem Breitscheidplatz. Zur EM werden ca. 1.600 Athleten teilnehmen und ca. 20.000 Zuschauer pro Tag erwartet. Im Rahmen der Vorbereitungen für die EM hat das Gesundheitsamt mit der Überprüfung der einzelnen Sportstätten wie das Olympiastadion und das Mommsenstadion begonnen. Es wird dabei auf mögliche Infektionsquellen für die Sportler und das Publikum geachtet. Während der Spiele steht das Gesundheitsamt in direkter Kommunikation mit dem Veranstalter, um bei auftretenden Infektionserkrankungen rasch und effizient handeln zu können.

 

Weiter berichten sie, dass die Abteilung Gesundheit die Abteilung Jugend im Rahmen der Frühen Hilfen bei den kommenden Willkommensveranstaltungen unterstützt. Auftakt ist im Haus der Familien am 26.05.2018 bei der die Familien mit neugeborenen Kindern eingeladen und begrüßt werden.

 

Herr Langguth, Leiter des Sozialamtes berichtet ausführlich zum aktuellen Stand des Bundes-Teilhabe-Gesetzes (BTHG). Danach liegen derzeit auf der Ebene des Landes Berlin wissenschaftliche Gutachten zu weiteren Umsetzung des BTHG (3 Teilprojekte) vor:

 

1.Zur Bedarfsermittlung

 

Das Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs soll den durch das BTHG vorgegebenen Paradigmenwechsel der Personenzentrierung unterstützen, d.h. der Bedarf wird nicht aufgrund der Art der Behinderung oder der Wohnform ermittelt, sondern individuell anhand der Wünsche und der Teilhabebeeinträchtigung des Leistungsberechtigten. Die Nutzung eines !CF-orientierten Instruments ist nun gesetzlich vorgeschrieben.

 

2.Zur Organisationsstruktur der Eingliederungshilfe

 

Zum 1.1.2020 muss für Berlin ein neuer Träger der Eingliederungshilfe bestimmt werden. Dafür ist ein Gesetzesbeschluss im Abgeordnetenhaus erforderlich. Dieser Gesetzesentwurf soll bis zum Ende des Jahres 2018 vorliegen.

 

Damit ist nun die Diskussion zur zukünftigen Organisation im Land Berlin eröffnet. Es sind alle Vorschläge im Raum: von der Einrichtung eines neuen zentralen Landesamtes bis hin zur kompletten Dezentralisierung in den Bezirken. Die Senatsverwaltung hat ein Mischmodell vorgeschlagen, bei denen die Leistungsbewilligung dezentral in den Bezirksämtern erfolgen soll und die Bedarfsfeststellung durch einen zentralen Fachdienst.

 

3.Zum Berliner Rahmenvertrag

 

Auch für die Verträge mit den Leistungsanbietern und den Trägern der Wohlfahrtspflege müssen bis 2020 neue Rahmenverträge geschlossen werden.

 

Die Überarbeitung der bisherigen 24 Leistungstypen soll in einem zweistufigen Verfahren vorangebracht werden. Die bisherige Unterscheidung nach Behinderungsarten und Einrichtungstypen soll überwunden werden.

 

In einer zweiten Stufe soll ab Sommer 2018 die Überführung der bisherigen Leistungsbeschreibungen und gleichzeitige Anpassung an die Vorgaben des BTHG in die neue Leistungsstruktur erfolgen. Hierfür wird ebenfalls externe Unterstützung in Anspruch genommen. Auf beiden Stufen werden die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung sowie die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände aktiv in die Prozesse mit eingebunden.

 

Für unseren Bezirk ist zu berichten, dass diese Diskussionen natürlich auch hier nicht spurlos vorübergehen. Die Amtsleitungen im Sozialamt und im Gesundheitsamt beteiligen sich aktiv an den Diskussionen zu der Frage, welche Struktur zum Wohle der Behinderten am besten funktionieren kann.

 

Im Sozialamt wurde in der Arbeitsgruppe für die Eingliederungshilfe, dem sogenannten Fallmanagement, bereits eine Organisationsveränderung durchgeführt. Es gibt dort jetzt eine spezielle Gruppe, die sich nur um die Grundsicherung kümmert. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden von den Fallmanagern bewilligt. Es ist derzeit sehr schwierig freie Stellen für Fallmanager neu zu besetzen, weil die Perspektive für den neuen Träger der Eingliederungshilfe im Land Berlin noch nicht klar ist.

 

Das Bezirksamt wird hier im Ausschuss weiter berichten.

 

BD Schmidt fragt nach, wer den Prozess begleitet? Herr Langguth teilt mit, dass das BTHG-Projekt mit den vorgenannten drei Teilprojekten bei der SenIAS angegliedert ist. Beispielsweise leitet Frau Dr. Klotz das Teilprojekt Rahmenvertrag, an dem auch verschiedene Träger vertreten sind. Auf Nachfrage von BV Kaas Elias, wie das zusätzlich benötigte Personal bezahlt werden soll, informiert Herr Langguth, dass diese Frage bei der weiteren wissenschaftlichen Begleitung geklärt werden wird.

 

BzBm Naumann berichtet über die Verteilung der Restmittel i.H.v. rund 483.000 € aus dem Nachtrag 2017 (Wachsende Stadt) und informiert, dass das Geld für den Auf-/Ausbau der SPK/SRO der Abteilung Pers und für die Sachbearbeitung für den Milieuschutz der Abteilung Stadt verwendet werden wird. Der verbleibende Restbetrag wird linear auf die Abteilungen verteilt, so dass für die Abteilung Soz rund 54.000 € zur Verfügung stehen. 

 

BD Schmidt berichtet von einem Vorgang, wonach eine Person mehrfach von der Polizei der Schlosspark-Klinik zugeführt, dieser aber immer wieder entlassen worden sei und anschließend Suizid begangen haben soll und fragt, ob dieser Vorfall im Bezirksamt bekannt geworden ist. Frau Dr. Wischnewski hat hierüber keine Kenntnis und sagt Klärung zu.

 

Abschließend berichtet BzBm Naumann, dass die Caritas mitgeteilt hat, dass die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung für Charlottenburg-Wilmersdorf ihre Tätigkeit zum 01.06.2018 aufnehmen wird. Neben dem Standort in der Pfalzburger Straße wird es an einem Wochentag eine weitere offene Sprechstunde in Charlottenburg am Standort Alt-Lietzow 31 im Mehrgenerationenhaus geben. 

 


 

 
 

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