Auszug - Bei Bauprojekten rechtzeitig an die Bäume denken
BV Gusy erklärt, dass gemäß den aktuellen rechtlichen Grundlagen, die Belange des Baumschutzes zu spät im Genehmigungsprozess baulicher Anlagen Berücksichtigung finde. Das Bezirksamt müsse sich daher dafür einsetzen, dass frühzeitig die Grünflächenämter und Umweltämter im Rahmen von Bauprojekten beteiligt werden. Er ändert im Namen seiner Fraktion den Antrag insoweit um, als dass vor dem Wort „hinsichtlich“ in der letzten Zeile das Wort „frühzeitig“ eingefügt werden solle. Das Berichtsdatum solle auf den 30.06.2018 gelegt werden. BV Fenske fragt BzStR Schruoffeneger, inwiefern ein solches Verlangen den Genehmigungsprozess verzögern könnte. BzStR Schruoffeneger erklärt, dass mit der Änderung der Bauordnung vor mehreren Jahren die Pflicht zur frühzeitigen Beteiligung der Grünflächen- und Umweltämter entfallen sei. Auch sei eine flächendeckende Beteiligung dieser Ämter im Genehmigungsverfahren aufgrund der Nichtberücksichtigung im Rahmen der Kosten-und-Leistungsrechnung der jeweiligen Stellen nicht möglich. Eine zu späte Beteiligung führe allerdings dazu, dass sich die Bauherren regelmäßig bereits in einem kostenintensiven Planungsprozess befänden und eine Umplanung aufgrund der Belange des Baumschutzes nicht durchsetzbar sei. Er schätzt, dass die Verzögerung des Genehmigungsprozesses unter diesen Umständen gravierender sein dürfte als bei einer frühzeitigen Einbindung der für Baumschutz zuständigen Stellen. BV Heyne vertritt für die FDP-Fraktion die Auffassung, dass eine neue Regelung nicht erforderlich sei. Er führt das Problem auf eine mangelnde Auseinandersetzung der Architekten mit den Gesetzen und Verordnungen zurück. Es genüge eine entsprechende Information im Rahmen der Bauberatung dahingehend, dass die Belange des Baumschutzes rechtzeitig erkannt und – sofern erforderlich – frühzeitig Baumfällanträge gestellt werden. BzStR Schruoffeneger gibt zu bedenken, dass es auch Architekten gibt, welche trotz offensichtlich entgegenstehender Belange des Baumschutzes zunächst eine Baugenehmigung beantragen und dabei darauf spekulieren, dass der Bezirk „notgedrungen“ in die Fällung des ein oder anderen Baumes einwilligt. Gerade bei Vorhaben, welche hohe Investitionen erfordern und viele Wohneinheiten generieren, sei zu befürchten, dass der Bezirk eine mögliche Versagung politisch nicht durchhalte. Herr Szelag führt aus, dass früher in der Bauordnung eine sternförmige Beteiligung durch die Bauaufsicht aller betroffenen Behörden existiert habe. Mit Verzögerungen im Genehmigungsprozess aufgrund einer frühzeitigen Beteiligung der für Baumschutz zuständigen Stellen sei nicht zu rechnen. Er bittet daher um Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen. BV Heyne erklärt, dass ein entsprechender Hinweis auf den Baumschutz im Rahmen der Bauberatung den Bezirk ja gerade in die Lage versetze, eine Versagung im Zweifel politisch und rechtlich durchzusetzen. BzStR Schruoffeneger merkt an, dass der bürokratische Aufwand einer Beratungsprotokollierung – darauf würde die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Vorgehensweise hinauslaufen – höher sei als bei dem Weg, welcher im Rahmen des vorliegenden Antrags zu erwarten sei. Die SPD Fraktion tritt dem Antrag in seiner geänderten Form bei. Es wird über den Antrag in seiner geänderten Form abgestimmt. Ja = 8; Nein = 5; Enthaltungen = 1 (1 Ausschuss-Mitglied war bei der Abstimmung nicht mehr zugegen); Der Antrag wird angenommen.
Beitritt:SPD-Fraktion
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BAUORDNUNG Berlin dahingehend geändert wird, dass Grünflächenämter und Umweltämter frühzeitig hinsichtlich beantragter Baumfällungen zu beteiligen sind.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die BAUORDNUNG Berlin dahingehend geändert wird, dass Grünflächenämter und Umweltämter hinsichtlich beantragter Baumfällungen zu beteiligen sind. Der BVV ist bis zum 30.03.2018 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür:8dagegen: 5 Enthaltung:1 |
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