Auszug - Zügige Umsetzung der neuen AV Wohnen im bezirklichen Jobcenter ab 01.01.2018
BV Gronde fragt das Bezirksamt nach dem aktuellen Stand. BzStR Engelmann berichtet, dass das Jobcenter keine Möglichkeit hat, Fälle nach festgesetzter Miete zu filtern. Das Vorgehen ist daher so, dass immer, wenn ein Vorgang mit festgesetzter Miete im Leistungsbereich in der Bearbeitung ist, der Fall auch hinsichtlich des Festsetzungsbetrages neu beschieden wird. Dies geschieht spätestens bei der Weiterbewilligung, aber natürlich auch bei einer Nachfrage des Klienten/der Klientin. Die Sätze werden damit kontinuierlich mit der laufenden Bearbeitung korrigiert, was im Moment nicht anders lösbar ist. Alternativ ist technisch nur eine Filtermöglichkeit nach den üblichsten Festsetzungsbeträgen möglich, ohne dass damit alle Fälle erfasst werden können. Dies würde natürlich zu einer höheren Belastung in der Bearbeitung führen. Aussagen dazu, in wie vielen Fällen Miete festgesetzt wurde, können ebenfalls nicht getroffen werden. Da es sich bei den genannten Leistungen um Bundesmittel handelt, könnte das Bezirksamt gegenüber dem Jobcenter die im Antrag formulierten Forderungen jedoch nur anregen. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag von der antragstellenden Fraktion durch BV Gronde-Brunner zurückgestellt.
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