Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mitteilungen

 

  1. BzStR Herz verteilt die Statistik der Meldungen im Ordnungsamt.

 

  1. Verteilung Schriftliche Anfrage Abgh., Drs. 18/11573, „Rad u. Wanderweg am Ufer der Spree: Noch mal 30 Jahre warten auf den wichtigen Lückenschluss von Charlottenburg nach Spandau?“

 

  1. Standorte Dialog-Displays ab Herbst:

 

  • Meierottostraße, Spielplatz

 

  • Delbrückstraße, Schule

 

  • Maikäferpfad, Schule

 

  • Xantener Straße, Wunsch der Polizei

 

  • Sophie-Charlotten-Straße/Philippistraße, Wunsch Ausschuss für Eingabe und Beschwerden

 

  • Ruhleben

 

  1. Verteilung der Pressmitteilung der Senatskanzlei vom 04.07.2017 bzgl. Mindestabstandsumsetzungsgesetz

 

  1. Verteilung Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsverbotgesetz

 

  1. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat für die Schlossbrücke eine verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30 getroffen, um außerordentliche Schäden an der Brücke zu vermeiden.

 

Fragen

 

BV Wapler fragt, ob für das Amtshilfeersuchen des Bezirks Mitte ein Standesbeamter abgeordnet wird.

 

BzStR Herz verneint, da die Fallzahlen sich im Bezirk durch die Wachsende Stadt erhöht haben, kann kein Standesbeamter ausgeliehen werden. Weitere Ideen bei der Besprechung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport war die Prüfung, ob Ruhestandsbeamte den Dienst wieder aufnehmen oder Regierungsinspektoren eingesetzt werden könnten.

 

BV Wapler fragt, ob das Standesamt auf die Ehe für alle eingestellt ist.

 

BzStR Herz berichtet, dass dies noch nicht absehbar ist, da das Verfahren zunächst durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und das Bundesministerium des Innern geregelt werden muss.

 

 


 

 
 

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