Auszug - Bäume vor dem Bikini-Haus - Stellungnahme der Fraktionen -  

 
 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Grünflächen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:48 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Häntsch bekräftigt die bereits seit Beginn der Diskussion um den Erhalt der Bäume von seiner Fraktion vertretene Meinung, den Bestand erhalten zu wollen

Herr Häntsch bekräftigt die bereits seit Beginn der Diskussion um den Erhalt der Bäume von seiner Fraktion vertretene Meinung, den Bestand erhalten zu wollen. Aus dem Gutachten gehe nicht zwingend hervor, dass in den nächsten Jahren auch die geschädigten Bäume gefällt werden müssten. Trotzdem entstehende Lücken könnten gefüllt werden. Dagegen sei es inakzeptabel, dass 20 bis 30 Jahre alte Bäume in der Mitte ihres Lebens gefällt werden, nur um dem Wunsch des Bauherren nach einer besseren optischen Wahrnehmbarkeit seiner Immobilie nun letztendlich doch noch gerecht zu werden. Dieser Meinung schließt sich Herr Schlosser an. Herr Dr. Heise spricht sich ebenfalls für den Erhalt aus, auch wenn durch notwendig werdende Fällungen ein gestörter Rhythmus in der Baumreihe entstünde, dem wiederum durch das Pflanzen gleichartiger Bäume entgegengewirkt werden könne. Sowohl aus dem Gutachten zu den Bäumen am Bikini Berlin als auch durch den Straßenbaumzustandsbericht für Berlin könne man laut Frau Pinkvoß-Müller jedoch darauf schließen, dass eine Neupflanzung vorteilhafter wäre. Neben den erhaltungsbedingten Folgen der unregelmäßigen Bepflanzung und Bestandslücken wäre auch unter Einbeziehung der ebenfalls mit neuen Bäumen zu bepflanzenden Kantstraße eine Harmonisierung des innerstädtischen Gesamtbildes zu erreichen. Herr Schulte wird den mehrheitlich geäußerten Erhaltungswunsch realisieren lassen. Gleichzeitig informiert er über die erfolgte ordnungsrechtliche Bewertung des Umweltamtes zu den Baumschäden. Im Ergebnis wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren für nicht angebracht gehalten. Das dazu durch Herrn Herz und Herrn Fenske geäußerte Unverständnis und die Kritik an einer möglicherweise lückenhaften Kontrolle des Baumschutzes durch den Bezirk weist Herr Schulte unter Darlegung der erfolgten Kontrollen mit dem Ergebnis der Nachbesserung des Baumschutzes durch den Bauherren zurück.


 

 
 

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