Auszug - Bebauungsplan IX-177-1 Charlottenbrunner Straße / Orber Straße / Cunostraße
Nachdem Herr Schulte kurz den mit der Vorlage zu vollziehenden formellen Abschluss des Planungsverfahrens erläuterte, werden der Beschluss über den Inhalt des Entwurfs und der Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans jeweils einstimmig und mit Dringlichkeit angenommen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des Bebauungsplanes IX-177-1 vom 30. Juli 2010.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes IX-177-1 vom 30. Juli 2010 zu erlassen. - 1 -
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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