Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan VII-36-2 VE für das Grundstück Zillestraße 86 Ecke Gierkezeile
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwände wurden abgewogen und sind auch auf den Seiten 72 bis 85 der Vorlage dargestellt, so Herr Schulte zu den Nachfragen von Herrn Dr. Heise. Angeblich unberücksichtigt gebliebene Aussagen vermischten sich in der E-Mail eines Petenten auch mit der Planung rund um die Quedlinburger Straße. Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes, erinnert an die ausführliche Präsentation des Projektes und des Auslegungsergebnisses in der 18. Sitzung durch das Büro für Städtebau und Stadtforschung Spath + Nagel. Der Petent wurde schriftlich über das Abwägungsergebnis informiert. Die bauliche Verdichtung des Projektes liege höchstwahrscheinlich sogar noch unter der im Umfeld vorherrschenden, hohe Geschosse sorgten zudem für mehr Wohnqualität. Die von Frau Dr. Timper zur Diskussion gestellte Einbahnstraßenlösung für die Spielhagenstraße werde straßenverkehrsbehördlich wegen der grundsätzlich zu erwartenden Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeiten abgelehnt, Herr Schulte hält jedoch eine weitere Prüfung dieses Vorschlages unabhängig vom Bebauungsplanverfahren für möglich. Die Zulässigkeit von Gaststätten in allgemeinen Wohngebieten entspreche der Rechtslage. Herr Latour weist auf die seitens des Ausschusses erfolgte Akzeptanz der Höhenentwicklung hin, eine Sonneneinschränkung für die südlich des Baugruppengrundstücks liegende Bestandsbebauung ist nicht gegeben. Zum von Frau Pinkvoß-Müller angesprochenem Problem der Stellplätze für Kraftfahrzeuge und der hinterfragten grundsätzlichen Haltung des Bezirksamtes dazu weist Herr Schulte auf die gegebene Kompetenz der Kommune hin, im Rahmen der Abwägung über eine Reduzierung der Stellplätze für den Individualverkehr zu entscheiden. Nachdem der Beschluss über den Inhalt des Entwurfs und der Beschluss zur Entscheidung über den Erlass der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans jeweils einstimmig und mit Dringlichkeit angenommen wurden, richtet Herr Schulte die Bitte an den Vorsitzenden, die Verteilung der Unterlagen mit dem BVV-Büro abzustimmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII-36-2 VE vom 3. August 2012.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VII-36-2 VE vom 3. August 2012 zu erlassen. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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