Auszug - Mehrwert des Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrums Charlottenburg-Wilmersdorf und das Haus Pangea darstellen
BV Gusy begründet den Antrag.
BzStR Gröhler berichtet, dass der Mehrwert dargestellt werden kann, aber die Senatsverwaltung für Finanzen den Erhalt trotzdem ablehnen wird, da der Mehrwert auf Landesebene anders definiert ist. Beim Rathaus Wilmersdorf muss das Abgeordnetenhaus der endgültigen Abgabe aus dem Fachvermögen des Landes zustimmen.
BV Gusy erklärt, dass der wirtschaftliche und finanzielle Mehrwert gegeben ist.
BV Garmer erörtert, dass die CDU-Fraktion keinen Mehrwert erkennen kann.
BV Hansen ist der Meinung, dass sich der Mehrwert auf das ganze Land Berlin auswirkt und auch für das Haus Pangea dargestellt werden sollte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Mehrwert des Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrums Charlottenburg-Wilmersdorf (UCW) und des Atelierhauses sowie des Hauses Pangea für den Bezirk als auch die Stadt Berlin darzustellen und zu verdeutlichen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2013 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 0 |
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