Auszug - Gerhart-Hauptmann-Anlage sichern
Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Häntsch, die Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Durch die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens ist auch die vorliegende Bauplanungsunterlage für die Maßnahme „Neubau eines Spielplatzes und der Parkwege in der Gerhart-Hauptmann-Anlage“ so nicht mehr umsetzbar. Statt eines vorgesehenen Kostenvolumens von 850 T Euro können nunmehr nur noch 587.327,30 Euro verwendet werden, die in der Rücklage verbucht sind. Hatte ich ja vorhin auch bei der Bürgeranfrage schon gesagt, d. h. 248 T Euro haben wir hier tatsächlich eine Deckungslücke. Die Planungsunterlage müsste also entsprechend angepasst werden, aber das Geld ist nicht verloren, es bleibt auch unter Rücklagen und insofern können wir auch damit arbeiten. Im Spätsommer hat ein Gesprächstermin zwischen Vertretern der Abteilung Bauwesen und Vertretern der Bürgerinitiative im Rathaus Wilmersdorf stattgefunden. Hier wurden Wünsche und Forderungen der Bürgerinitiative bezüglich der Gestaltung der Gerhart-Hauptmann-Anlage erörtert. Über das Ergebnis dieser Gespräche mit der Bürgerinitiative liegen mir keine schriftlichen Vermerke vor. Bei der Übergabe erfolgten von meinem Vorgänger auch keine Hinweise auf gemachte Zusagen. Über eine nachträgliche Information würde ich mich natürlich freuen. Von Seiten der Verwaltung wurde der Bürgerinitiative eine Erlaubnis zur temporären Bepflanzung und Unterhaltung der rechteckigen Wechselpflanzbeete im nordöstlichen Zugangsbereich zur Parkanlage erteilt.
Zu 2. Eine Überarbeitung steht derzeit noch aus, da es gilt, die weiteren Planungen für den Bereich abzuwarten. Noch einmal zur Erinnerung: Die Investitionsmaßnahme, über die wir reden, also die Umgestaltung der Grünfläche, war für die Jahre 2008 bis 2010 vorgesehen. 2008 die erste Rate, 2009 die zweite, 2010 die dritte. Dann wurde sie verschoben von 2008 nach 2009. Dann wurde sie verschoben von 2009 nach 2010. Dann wurde sie verschoben von 2010 nach 2011.
Zu 3. Ja
Zu 4. Die betroffene Fläche ist gegenwärtig als nicht bebaubare Fläche bzw. als Fläche für ein Stellplatzgebäude auf einem Standort für Theaternutzung festgesetzt. Weiterhin ist straßenbegleitend eine verbreiterte Straßenverkehrsfläche festgesetzt, die frühere Straßenplanung, die in ihrer rechtlichen Wirkung als funktionslos einzustufen ist. Damit ist nach geltendem Recht ein neues Bauvorhaben nicht zulässig.
Die Anwohnerinnen und Anwohner haben damit die Sicherheit, dass ein eventuelles künftiges Bauvorhaben nur nach Durchführung eines Bebauungsverfahrens zugelassen werden könnte.
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