Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese Gesetzeslage dahingehend geändert wird, dass Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen, nach einem Auszug aus derselben nicht gezwungen sind, einen selbst finanzierten Rückbau vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die Umbauten in jeder Hinsicht baufachlich korrekt ausgeführt wurden.
Der BVV ist bis zum 31.07.2016 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass diese dahingehend tätig wird, dass Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung seniorengerecht umbauen, nach einem Auszug aus derselben nicht gezwungen sind, einen selbst finanzierten Rückbau vorzunehmen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2014 zu berichten.