Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow stimmt dem
Beschluss des Bezirksamtes Pankow vom 04. April 2006 in der wie folgt
geänderten Fassung zu :
Teil A
I. Das Bezirksamt holt Bereitschaftserklärungen
(Letter of Intent) der privaten Akteure zur Unterstützung des Projektes Life
Science Center in Berlin-Buch ein.
Die BVV nimmt die vorliegende Bereitschaftserklärung der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen vom 15. Mai 2006 zur Kenntnis
(Anlage 1)
II. Das Bezirksamt erklärt die prinzipielle Bereitschaft zur Übernahme der Trägerschaft im
Sinne der GA-Richtlinie zum Bau und Betrieb eines Life Science Centers in Buch.
Bedingungen dafür sind:
1.
Der Eigenanteil an der
GA-Förderung ist namens und in Vollmacht des Landes Berlin sowie unentgeltlich
durch die Berlin Buch Management GmbH bis zur GA-Antragstellung in vollem
Umfang einzuwerben und mittels Letter of Intent (LoI) abzusichern. Die
Bereitstellung der finanziellen Mittel muss entsprechend des Verfahrens der
Auftragswirtschaft seitens Dritter erfolgen. Eine Beteiligung des Landes Berlin
erfolgt nicht.
2. In einem Betriebskonzept ist die wirtschaftliche
Betreibbarkeit des LSC nachzuweisen. Die Dach- und Fachkosten sind als Aufwand
darzustellen.
Vor
Formulierung des GA – Antrages ist der BVV in einer Vorlage zur
Beschlussfassung eine begutachtete Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen.
Zuschüsse
aus dem Landeshaushalt Berlins bzw. aus dem Bezirkshaushalt Pankows zum
laufenden Betrieb sind ausgeschlossen.
3. Das
Bezirksamt legt der BVV zur Sitzung im November 2006 einen Zeit- und
Arbeitsplan
zur Umsetzung des Projektes vor. In diesem Zeit- und Arbeitsplan
sind
„Meilensteine“ zu definieren, an denen die Umsetzbarkeit des
Projektes
überprüft wird
und die BVV jeweils mit einer Vorlage zur Beschlussfassung
zu beteiligen
ist.
Teil B
Ergänzend beschließt die BVV Pankow :
1.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen
Senatsverwaltungen die Bereitstellung des notwendigen Personals und der
erforderlichen Mittel zur Umsetzung des Projektes zu beantragen. Die BVV Pankow
nimmt zur Kenntnis, dass das Bezirksamt Bauherr sein muss, wenn öffentliche
Fördergelder in Anspruch genommen werden sollen. Daher ist die Sicherung der
Bauherrenfunktion durch das Bezirksamt Voraussetzung.
2.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Überarbeitung des vorhandenen
Verkehrsgutachtens für Buch zu dringen und
dabei insbesondere Verkehrsspitzenbelastungen und die Anbindung an das
Fernstraßennetz zu betrachten.
3.
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber den
zuständigen Senatsverwaltungen auf eine Verbesserung der Anbindung von Buch an
das überörtliche Fernstraßennetz, den Aufbau eines Verkehrsleitsystems sowie eine attraktivere ÖPNV-Versorgung zu drängen.
4.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, zügig den Abruf und den
ordnungsgemäßen Einsatz der Fördermittel für den Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur innerhalb des Ortsteils Buch sicherzustellen.
5.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit der
Senatsverwaltung für Finanzen abzustimmen, dass das Life-Science-Center als Finanzvermögen innerhalb des Bezirks
geführt werden darf, um den bezirklichen Haushalt von den kalkulatorischen
Kosten freizustellen.
6.
Die BVV weist darauf hin, dass das Life-Science-Center
als touristische Infrastruktur nur dann erfolgreich betrieben werden kann, wenn
Buch und der gesamte Bezirk Pankow von Besuchern aus aller Welt als weltoffen,
tolerant und sicher erlebt werden.
7.
Vor Abgabe des GA – Antrages ist die BVV mit
einer Vorlage zur Beschlussfassung zu beteiligen.
8.
Die BVV nimmt die in der Anlage 2 beigefügte Erklärung
des Rechtsamtes zur Rechtsgrundlage zur Kenntnis.