Drucksache - VI-0608  

 
 
Betreff: Umsetzung von Neuregelungen der Wohngeldnovelle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.03.2009 
Fortführung der 22. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2009 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 10.12.08
VzK 13, ZB, 22. Tagung (F), 18.03.2009
VzK 13, 24 Tagung, 13.05.2009
VzK § 13 BezVG, ZB, 15.07.09
VzK gem § 13 BezVG, ZB 23.09.09
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 29. BVV, 09.12.09
VzK 13 Zwischenbericht, Bezirksamt, 31. BVV am 03.03.2010
VzK 13 Zwischenbericht BA, 33 BVV am 05.05.2010
VzK 13 Schlussbericht BA, 36. BVV am 15.09.2010

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Berücksichtigung der Neuregelungen des SGB zum 01

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

Das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuchs vom 24

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            31.08.2010

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.VI-0608

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betreff: Umsetzung von Neuregelungen der Wohngeldnovelle

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0608

 

Betreff: Umsetzung von Neuregelungen der Wohngeldnovelle

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, unter Berücksichtigung der Neuregelungen des SGB zum 01.01.2009, in Abstimmung mit dem JobCenter Pankow sowie zwischen Sozialamt und Wohnungsamt zu sichern, dass Wohngeldanspruchsberechtigten bereits am Ende des Vormonats für den Anspruchsmonat das bewilligte Wohngeld überwiesen wird, ebenso eventuelle Nachzahlungen und die Einmalzahlung.

 

Zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten zum Nachteil der Antragsteller sind die mit der Umsetzung der Wohngeldnovelle befassten Ämter des Bezirks auf diese Aufgaben einzustellen.

 

Für Einzelfälle im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist in Abstimmung mit dem JobCenter zu sichern, dass der/die Wohngeldberechtigte die Transferleistungen vom JobCenter für einen Überbrückungszeitraum weiter bezieht.

Hierzu sollen JobCenter und Wohngeldstelle die notwendigen Übergangsregelungen treffen.

 

Das Amt für Bürgerdienste und das Sozialamt sollen die Bürger unverzüglich öffentlich (z.B. Aushang, Homepage) über die Neuregelungen zum Wohngeld und zur Antragstellung informieren.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

In den vorhergehenden sieben Zwischenberichten wurde berichtet, dass die zur Umsetzung der Wohngeldnovelle 2009 notwendigen Maßnahmen mit den Transferleistungsträgern abgestimmt worden sind.

 

Die bisherigen Bemühungen, den Wohngeldberechtigten zeitnah das Wohngeld zur Verfügung zu stellen, sind in den vorhergehenden Zwischenberichten ebenfalls ausführlich dargestellt worden.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass die Zahl der noch nicht abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge gegenüber dem Höchststand von ca. 3.900 Anträgen (November 2009) um ca. 1.600 (ca. 40 v. H.) auf ca. 2.300 (per 20.08.2010) gesenkt werden konnte.

 

Insbesondere auch durch den mehrmonatigen Einsatz von Mitarbeiterinnen aus den Bürgerämtern in den Monaten Januar bis April 2009 und November 2009 bis April 2010 konnte die Zahl der noch nicht abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge auf einen Stand verringert werden, der unter dem im Januar 2009, dem Monat des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle, lag (2.542 Anträge).

 

Darüber hinaus konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Wohngeldanträge in den letzten Monaten von 24 Wochen auf 12 Wochen reduziert werden.

 

Nachdem im Jahr 2009 aufgrund des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle eine erhebliche Steigerung der Antragseingänge zu verzeichnen war, ist in den letzten Monaten erstmals wieder ein leichter Rückgang der Eingangszahlen (ca. 12 v. H.) festzustellen.

 

Sofern nicht außergewöhnliche Umstände eintreten (z. B. Personalabgänge, lang andauernde krankheitsbedingte Ausfallzeiten, erhebliche Antragseingangssteigerungen) wird davon ausgegangen, dass der Bearbeitungsstand aus dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Wohngeldnovelle (Dezember 2008 mit 1.823 anhängigen Anträgen) in absehbarer Zeit wieder erreicht werden und den Antragstellern das Wohngeld zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

__________________                                                        ___________________

Matthias Köhne                                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für

                                                                                                  Bürgerdienste und Wohnen

 

 
 

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