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Drucksache - VI-0608
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 31.08.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.VI-0608
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Betreff: Umsetzung von Neuregelungen der Wohngeldnovelle
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0608
Betreff: Umsetzung von Neuregelungen der Wohngeldnovelle
„Das Bezirksamt wird ersucht, unter Berücksichtigung der Neuregelungen des SGB zum 01.01.2009, in Abstimmung mit dem JobCenter Pankow sowie zwischen Sozialamt und Wohnungsamt zu sichern, dass Wohngeldanspruchsberechtigten bereits am Ende des Vormonats für den Anspruchsmonat das bewilligte Wohngeld überwiesen wird, ebenso eventuelle Nachzahlungen und die Einmalzahlung.
Zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten zum Nachteil der Antragsteller sind die mit der Umsetzung der Wohngeldnovelle befassten Ämter des Bezirks auf diese Aufgaben einzustellen.
Für Einzelfälle im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist in Abstimmung mit dem JobCenter zu sichern, dass der/die Wohngeldberechtigte die Transferleistungen vom JobCenter für einen Überbrückungszeitraum weiter bezieht. Hierzu sollen JobCenter und Wohngeldstelle die notwendigen Übergangsregelungen treffen.
Das Amt für Bürgerdienste und das Sozialamt sollen die Bürger unverzüglich öffentlich (z.B. Aushang, Homepage) über die Neuregelungen zum Wohngeld und zur Antragstellung informieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In den vorhergehenden sieben Zwischenberichten wurde berichtet, dass die zur Umsetzung der Wohngeldnovelle 2009 notwendigen Maßnahmen mit den Transferleistungsträgern abgestimmt worden sind.
Die bisherigen Bemühungen, den Wohngeldberechtigten zeitnah das Wohngeld zur Verfügung zu stellen, sind in den vorhergehenden Zwischenberichten ebenfalls ausführlich dargestellt worden.
Ergänzend ist festzustellen, dass die Zahl der noch nicht abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge gegenüber dem Höchststand von ca. 3.900 Anträgen (November 2009) um ca. 1.600 (ca. 40 v. H.) auf ca. 2.300 (per 20.08.2010) gesenkt werden konnte.
Insbesondere auch durch den mehrmonatigen Einsatz von Mitarbeiterinnen aus den Bürgerämtern in den Monaten Januar bis April 2009 und November 2009 bis April 2010 konnte die Zahl der noch nicht abschließend bearbeiteten Wohngeldanträge auf einen Stand verringert werden, der unter dem im Januar 2009, dem Monat des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle, lag (2.542 Anträge).
Darüber hinaus konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Wohngeldanträge in den letzten Monaten von 24 Wochen auf 12 Wochen reduziert werden.
Nachdem im Jahr 2009 aufgrund des Inkrafttretens der Wohngeldnovelle eine erhebliche Steigerung der Antragseingänge zu verzeichnen war, ist in den letzten Monaten erstmals wieder ein leichter Rückgang der Eingangszahlen (ca. 12 v. H.) festzustellen.
Sofern nicht außergewöhnliche Umstände eintreten (z. B. Personalabgänge, lang andauernde krankheitsbedingte Ausfallzeiten, erhebliche Antragseingangssteigerungen) wird davon ausgegangen, dass der Bearbeitungsstand aus dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Wohngeldnovelle (Dezember 2008 mit 1.823 anhängigen Anträgen) in absehbarer Zeit wieder erreicht werden und den Antragstellern das Wohngeld zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
__________________ ___________________ Matthias Köhne Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Wohnen
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