Drucksache - VI-0524  

 
 
Betreff: Fahrradstraßen für den Kiez
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
09.09.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
23.09.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
13.11.2008 
4. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD, 17. BVV am 09.07.08
Beschlussempfehlung öffentl. Ordn. 10.12.2008
VzK 13,SB, 22. Tagung, 04.03.2009

Antrag der Fraktion der SPD

 

Siehe Anlage

 

Der Fahrradverkehr im Bezirk nimmt stark zu, besonders zwischen dem Ortsteil Prenzlauer Berg und dem Ortsteil Mitte im Bezirk

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2009

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0524

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Fahrradstraßen für den Kiez

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 20. Tagung der BVV am 10.12.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0524:

 

„Angesichts der zunehmenden Bedeutung des ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Radverkehrs zwischen dem Ortsteil Prenzlauer Berg und dem Ortsteil Mitte des Bezirks Mitte wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirk Mitte mit dem Aufbau eines Systems von Fahrradstraßen abseits der Hauptverkehrsstraßen zu beginnen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, als Pilotprojekt die Ausweisung und den Ausbau einer Fahrradstraßentrasse vom Prenzlauer Berg über die Choriner Straße/Gormannstraße ab Schönhauser Allee Richtung Hackescher Markt mit einer sicheren und schnellen Querung für Radfahrer über die Torstraße, einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Gormannstraße an die Rosenthaler Straße für Radfahrer in Angriff zu nehmen und mit einem Wegeleitsystem auszustatten.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie eine Weiterführung in Form von Fahrradstraßen im Ortsteil Prenzlauer Berg ab Kreuzung Choriner Straße/Schönhauser Allee in nördlicher Richtung erfolgen kann“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Einrichtung von Fahrradstraßen erfolgt mit dem Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu schaffen.

 

Grundsätzlich gilt, dass Fahrradstraßen unter Beachtung der straßenrechtlichen Bestimmungen für bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte zur Bündelung des vorhandenen oder zu erwartenden Radverkehrs eingerichtet werden können.

 

Sie kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Ihre Anwendung ist deshalb vornehmlich im Verlauf wichtiger Hauptverbindungen des Radverkehrs gerechtfertigt.

 

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, auf der Kraftfahrzeuge entweder ausnahmsweise oder eingeschränkt zugelassen werden. Die Freigabe erfolgt durch entsprechende Zusatzbeschilderung. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen.

 

Auf Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25 − 30 km/h) fahren, gemäß aktueller Rechtsprechung gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Radfahrer dürfen des Weiteren auf der Fahrradstraße ausdrücklich nebeneinander fahren.

 

Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist die bauliche Eignung einer Straße. So sind beispielsweise hohe Anforderungen an die Fahrbahnoberfläche (Ebenheit) und an die Straßenbreite (keine schmalen Straßen) zu stellen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist eine sichere Verkehrsführung vorzusehen. Beginn und Ende einer Fahrradstraße können durch Teilaufpflasterung oder durch eine Fahrbahnverengung zusätzlich kenntlich gemacht werden.

 

§ 41 Abs. 2 Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Nutzung der Fahrradstraße. Sie wird durch entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 244 bzw. 244a StVO) beschildert.

 

Die vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass für die Ausweisung von Fahrradstraßen verständlicherweise nicht sämtliche Straßen des Nebenstraßennetzes in Betracht gezogen werden können.

 

Auf Initiative des Bezirks Pankow und in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mitte wird seit dem Frühjahr 2008 an der Realisierung einer Fahrradstraße für den Straßenzug Gormannstraße – Choriner Straße gearbeitet. Entsprechende Planunterlagen hierzu werden zurzeit zum Zwecke des straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen und vorzusehender baulicher Maßnahmen erstellt.

 

Mit einer Realisierung der Fahrradstraße durch beide Bezirke wird 2009/2010 zu rechnen sein.

 

Eine attraktive Weiterführung des Radverkehrs in Richtung Norden ist auch in Abhängigkeit der Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt Schönhauser Allee / Danziger Straße – Eberswalder Straße / Pappelallee und der damit einhergehenden veränderten Verkehrsbedeutung von Teilen der Straßenzüge Sredzkistraße und Knaackstraße rund um die Kulturbrauerei zu sehen.

 

Die gezielte Führung des Radverkehrs durch das Nebenstraßennetz wird dort, wo sie sinnvoll erscheint, bei den in diesem Zusammenhang anstehenden baulichen und straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen weiterhin angemessen berücksichtigt.

 

Eine Beteiligung der bezirklichen Gremien am Entscheidungsprozess wird rechtzeitig erfolgen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Christine Keil                                                             Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister                                    Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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