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Drucksache - VI-0524
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0524 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Fahrradstraßen für den Kiez Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 20. Tagung der BVV am 10.12.2008 angenommenen Ersuchens
der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0524: „Angesichts der zunehmenden Bedeutung des ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Radverkehrs zwischen dem Ortsteil Prenzlauer Berg und dem Ortsteil Mitte des Bezirks Mitte wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirk Mitte mit dem Aufbau eines Systems von Fahrradstraßen abseits der Hauptverkehrsstraßen zu beginnen. Das Bezirksamt wird ersucht, als Pilotprojekt die Ausweisung und den Ausbau einer Fahrradstraßentrasse vom Prenzlauer Berg über die Choriner Straße/Gormannstraße ab Schönhauser Allee Richtung Hackescher Markt mit einer sicheren und schnellen Querung für Radfahrer über die Torstraße, einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Gormannstraße an die Rosenthaler Straße für Radfahrer in Angriff zu nehmen und mit einem Wegeleitsystem auszustatten. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie eine Weiterführung in Form von Fahrradstraßen im Ortsteil Prenzlauer Berg ab Kreuzung Choriner Straße/Schönhauser Allee in nördlicher Richtung erfolgen kann“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die
Einrichtung von Fahrradstraßen erfolgt mit dem Ziel, die Attraktivität des
Radverkehrs zu steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu
schaffen. Grundsätzlich
gilt, dass Fahrradstraßen unter Beachtung der straßenrechtlichen Bestimmungen
für bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte zur Bündelung des vorhandenen oder
zu erwartenden Radverkehrs eingerichtet werden können. Sie
kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist
oder dies alsbald zu erwarten ist. Ihre Anwendung ist deshalb vornehmlich im
Verlauf wichtiger Hauptverbindungen des Radverkehrs gerechtfertigt. Eine
Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, auf der Kraftfahrzeuge
entweder ausnahmsweise oder eingeschränkt zugelassen werden. Die Freigabe
erfolgt durch entsprechende Zusatzbeschilderung. Dabei ist zu beachten, dass
die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da
bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Auf
Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25 − 30 km/h)
fahren, gemäß aktueller Rechtsprechung gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h. Radfahrer dürfen des Weiteren auf der Fahrradstraße ausdrücklich
nebeneinander fahren. Voraussetzung
für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist die bauliche Eignung einer Straße.
So sind beispielsweise hohe Anforderungen an die Fahrbahnoberfläche (Ebenheit)
und an die Straßenbreite (keine schmalen Straßen) zu stellen. Im Bereich von Kreuzungen
und Einmündungen ist eine sichere Verkehrsführung vorzusehen. Beginn und Ende
einer Fahrradstraße können durch Teilaufpflasterung oder durch eine
Fahrbahnverengung zusätzlich kenntlich gemacht werden. §
41 Abs. 2 Ziff. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die
Nutzung der Fahrradstraße. Sie wird durch entsprechende Verkehrszeichen
(Zeichen 244 bzw. 244a StVO) beschildert. Die
vorstehenden Ausführungen verdeutlichen, dass für die Ausweisung von
Fahrradstraßen verständlicherweise nicht sämtliche Straßen des
Nebenstraßennetzes in Betracht gezogen werden können. Auf
Initiative des Bezirks Pankow und in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mitte wird
seit dem Frühjahr 2008 an der Realisierung einer Fahrradstraße für den
Straßenzug Gormannstraße – Choriner Straße gearbeitet. Entsprechende
Planunterlagen hierzu werden zurzeit zum Zwecke des straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen und vorzusehender baulicher Maßnahmen erstellt. Mit
einer Realisierung der Fahrradstraße durch beide Bezirke wird 2009/2010 zu
rechnen sein. Eine
attraktive Weiterführung des Radverkehrs in Richtung Norden ist auch in
Abhängigkeit der Umbaumaßnahmen am Knotenpunkt Schönhauser Allee / Danziger
Straße – Eberswalder Straße / Pappelallee und der damit einhergehenden
veränderten Verkehrsbedeutung von Teilen der Straßenzüge Sredzkistraße und Knaackstraße
rund um die Kulturbrauerei zu sehen. Die
gezielte Führung des Radverkehrs durch das Nebenstraßennetz wird dort, wo sie
sinnvoll erscheint, bei den in diesem Zusammenhang anstehenden baulichen und
straßenverkehrsbehördlichen Entscheidungen weiterhin angemessen berücksichtigt. Eine Beteiligung der bezirklichen Gremien am Entscheidungsprozess wird rechtzeitig erfolgen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung |
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