Drucksache - VI-0603  

 
 
Betreff: Maßnahmeplan zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Region 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009
Anlage1 VzK §15
Anlage 2, VzK§15
Anlage 3, VzK §15

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                                                   .11.2008

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §15 BezVG

 

 

Maßnahmeplan zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 25.11.08 beschlossen:

 

In Umsetzung der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse des vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 04.03.2008 gefassten Beschlusses Nummer VI – 374/2008 Schulentwicklungsplan 2008 - Fortschreibung Grundschulen werden im Hinwirken auf eine bedarfsgerechte Schulbauplanung folgende Aktivitäten eingeleitet:

 

 

I.                     Die bedarfsgerechte Erhöhung der ab 2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg benötigten Grundschulplätze ist in dem in der Anlage 1 dargestellten  Umfang  umzusetzen.

 

II.                   Für die Grundschulnetzerweiterung in den Regionen 1, 2 und 3 sind die folgenden Einzelschritte abzuarbeiten sowie die in der Anlage 2 dargestellten baulichen Einzelmaßnahmen vorbehaltlich der Klärung der Finanzierung zu realisieren.

 

Region 1: 

 

a.         Mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes aus Mitteln des Stadtumbau Ost steht ab dem Schuljahr 2010/2011 eine zusätzliche Kapazität von 2 Zügen auf dem Schulstandort Danziger Straße 50 in 10435  Berlin bereit.

 

Auftrag:

 

Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung.

b.      Die zur Absicherung der Ganztagsbetreuung für die ab dem Schuljahr 2009/2010 in der Schule am Senefelder Platz, Schönhauser Allee 165 in 10437 Berlin zusätzlich eingerichteten 2 Grundschulzüge erforderlichen finanziellen Mittel für die Herrichtung der Mensa werden aus der Bauunterhaltung bereitgestellt.

 

 

Auftrag:

 

 

Das Amt für Schule und Sport prüft, welche alternativen Finanzierungsquellen  in Frage kommen könnten.

 

c.      Die Immobilie Straßburger Straße 56 in 10119 Berlin ist frühestens ab dem November 2009 von der BIM anzumieten. Der Standort wird zunächst als Auslagerungsstandort für die Grundschule am Teutoburger Platz beansprucht und im Anschluss zur Abfederung von Bedarfsspitzen vorgehalten. Damit wird auf den Ausbau als vollwertiger Schulstandort verzichtet.

           

 

            Auftrag:

 

 

            Die Zustimmung der SenFin zur Verpflichtungsermächtigung ist durch die SE            Finanzen einzuholen.

 

 

d.            Das Schulgebäude der Grundschule am Teutoburger Platz in 10119 Berlin, Templiner Straße 1, wird um die Kapazität von 0,5 Zügen baulich erweitert. Die Kapazitätserweiterung ist im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen zur Grundinstandsetzung des Schulgebäudes auszuführen. Die erweiterte Nutzungsfähigkeit des Schulstandortes ist ab Schuljahr 2012/2013 zu sichern.

 

Aufträge:

 

 

1.   Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung.

 

2.   Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien erstellen  bis zum          30.06.2009 eine BPU.

 

 

 

Region 2:

 

 

a.      Der Standort Pasteurstraße 7-11 in 10407 Berlin wird bis Juli 2010
durch die Kurt-Schwitters-Oberschule genutzt. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Grundschüler in der Region wird der Standort ganz oder teilweise zu einem Grundschulstandort umgewidmet. Unabhängig von der Schulart sind Grundinstandsetzungsarbeiten erforderlich und einzuplanen.

 

Aufträge:

 

 

1.   Das Amt für Schule und Sport meldet erforderlichenfalls geänderte Finanzie  rungsbedarfe für die Fortschreibung der KoFi 2008 an.

 

2.   Der Sporthallenneubau in der Bonhoeffer Str. 6 – 9 , 10407 Berlin wird zum   nächstmöglichen Termin in die bezirkliche Investitionsplanung aufgenommen.

 

Region 3:

 

 

a.         Mit der ab Schuljahr 2008/2009 am Standort Erich-Weinert-Straße /Gudvanger Straße in 10439 Berlin eingerichteten Wilhelm von Humboldt- Schule (Gemeinschaftsschule) entstand ein Kapazitätszuwachs von 2 Zügen. Die Schule ist sukzessive standardgerecht herzurichten.

 

Aufträge:

 

 

1.         Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung.

 

2.         Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien erstellen bis zum 30.06.2009 die BPU zunächst für den Gebäudeteil Erich-Weinert-Str. 70.

 

b.                  Für das Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ wird kurzfristig ein Nutzungskonzept erarbeitet, das die Einrichtung 3-zügigen Grundschule ab Schuljahr 2010/2011 bei Fortführung der Musikschule an diesem Standort beinhaltet.

 

 

Aufträge

 

 

1.      Das Amt für Schule und Sport und das Amt für Kultur und Bildung entwickeln gemeinsam ein Gesamtkonzept zur parallelen Nutzung des Eliashofes als Schul- und Musikschulstandort

 

2.      Die SE Immobilien entwickelt mit dem Amt für Kultur und Bildung ein Konzept hinsichtlich der Verlagerung von Angeboten des Eliashofs in andere geeignete Objekte, wobei die Musikschule am Standort Eliashof verbleiben soll. Alternativ ist die Verlagerung des gesamten kooperativen Standortes unter Einschluss der Musikschulangebote in der Pappelallee 41 zu prüfen. Darin sind sämtliche haushaltsmäßige Auswirkungen und die Auswirkungen auf die KLR darzustellen.

 

3.      Das Amt für Planen und Genehmigen prüft, ob eine Änderung der Sanierungsziele erforderlich ist.

 

4.      Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien präzisieren die Kosten, die für Grundsanierung und Umbau erforderlich sind.

 

5.      Der Bezirk nimmt Gespräche mit SenStadt auf, um die Rückforderung von Fördermitteln zu verhindern.

 

 

 

III.         Weitere Maßnahmen für die Bereitstellung der ab Schuljahr 2013/ 2014 erforderlichen Grundschulkapazitäten sind im Rahmen der jährlichen Einschätzung der Schülerzahlen festzulegen.

 

 

IV.        Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen sind im Bezirkshaushalt darzustellen und in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Finanzen bzw. Bildung, Wissenschaft und Forschung abzusichern.

 

V.                 Vor dem Beginn jeder Maßnahme ist diese nochmals auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Hierzu gehören in erster Linie die Prüfung der Auslastung der vorhandenen Grundschulen sowie der ständige Abgleich der Schülerprognosen mit den IST-Schülerzahlen (siehe hierzu: BA-Beschluss VI-374/2008, Beschlusspunkt III. Die Schulentwicklungsplanung ist jährlich zu überprüfen und anzupassen).

Zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Schule und Sport, die sich zusammensetzt aus Mitarbeitern/innen der OE Immobilien, Stadtentwicklung, Finanzen, Steuerungsdienst.

 

VI.       Dem Bezirksamt ist über den aktuellen Umsetzungsstand und die Realisierung der Aufträge vierteljährlich, erstmalig zum 31.01.2009, zu berichten.

 

Begründung:

 

 

Das Bezirksamt hatte in seiner Sitzung am 04.03.2008 folgenden Beschluss (Nr: VI – 374/2008 Schulentwicklungsplan 2008 - Fortschreibung Grundschulen) gefasst:

 

„Zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 in den Regionen 1-3 sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

1.      Prüfung des landeseigenen Gebäudebestandes nach den Kriterien:

-         Verfügbarkeit, Umnutzungsmöglichkeiten und Bindung an Fördermittel,

-         Kapazität,

-         Kosten und zeitliche Umsetzungsmöglichkeit von Baumaßnahmen.

2.      Prüfung weiterer Handlungsoptionen auf vorhandenen landeseigenen Grundstücken durch den Einsatz mobiler Unterrichtsräume oder Fertigbaueinheiten.

3.      Sicherstellung der Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen aus den Programmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Ausgleichsbeträgen aus den Sanierungsgebieten sowie aus anderen Förderprogrammen.


            Die Prüfungen werden – sofern sie aus internen Kräften nicht zu realisieren
           sind – extern vergeben und bis zum 31.07.2008 abgeschlossen.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen ist dem Bezirksamt bis zum 30.09.2008 ein Maßnahmeplan vorzulegen.“

 

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) für den Grundschulbereich im Bezirk Pankow vom 27.02.2008 zeigt aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Kinderzahlen ein wachsendes Versorgungsdefizit im Ortsteil Prenzlauer Berg auf. Diesem Entwicklungstrend ist mit geeigneten schulorganisatorischen Aktivitäten zu begegnen. Die steigende Zahl an Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft ist in die Betrachtungen eingeflossen.

 

Der in dem o. g. zitierten Beschluss 374/2008 formulierte Prüfauftrag wurde extern an die S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vergeben. Die Ergebnisse der von S.T.E.R.N. durchgeführten Standortuntersuchung wurden dem Bezirksamt am 09.09.08 und den Mitgliedern der BVV-Ausschüsse Finanzen, Personal und Immobilien, Schule und Sport sowie Stadtentwicklung am 29.09.08 in Präsentationen vorgestellt.

 

Im Ergebnis der Studie zeigte S.T.E.R.N. für jede Region 3 Varianten [1]für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten auf. Zur Ermittlung der Kapazitätserweiterungen wurden die Musterraumprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als Richtlinie herangezogen. Dem Fehlbedarf an Schulräumen wird laut Studie mit Vorschlägen

  • zur Kapazitätserhöhung,
  • zum Anbau von Gebäudeteilen,
  • für den Neubau von Schulteilen,
  • zur Errichtung mobiler Unterrichtsräume,
  • zur Rücknutzung ehemaliger Schulstandorte,
  • der investiven Erweiterung von Grundschulstandorten

begegnet.

 

Für die Entscheidung der in der Anlage 2 dargestellten und in die nähere bezirkliche Planung aufgenommenen Schulstandorte bzw. Einzelmaßnahmen sind die Kriterien

  • Sicherung der wohnortnahen Bereitstellung von Grundschulplätzen,
  • Standortverfügbarkeit,
  • Standortgröße,
  • Standortqualität,
  • zeitnahe Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahmen

ausschlaggebend, insofern konnte keiner der in der Studie dargestellten Varianten gefolgt werden

 

 

 

 

In der Region 1 wird die Erweiterung der Grundschule am Teutoburger Platz sowie die Einrichtung einer temporären Grundschule auf dem Standort Straßburger Straße 56 vorgesehen. Erweiterungsoptionen bestehen außerdem auf dem Gelände der Schule am Senefelder Platz.

 

Für die Region 2 ist aus gegenwärtiger Sicht die Umwandlung des Oberschulstandortes Pasteurstraße 7-11 in einen Grundschulstandort erforderlich. Die Entscheidung über den Umfang des Umbaus wird in Abhängigkeit der jährlichen Schülerzahlen im Grundschulbereich im Rahmen der Arbeitsgruppe erneut überprüft und begründet. Ziel ist der Erhalt der für die Nutzung Oberschule vorhandenen Fachräume, um bei Bedarf eine zeitnahe Rückumwandlung zu einer Oberschule zu ermöglichen.

 

Zur Sicherung der Grundschulplätze in der Region 3 ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am Standort „Eliashof“ ab Schuljahr 2010/2011 erforderlich. Für die wohnortnahe Bereitstellung der Schulplätze um den Helmholtzplatz ist in dieser Größenordnung kein anderer geeigneter Standort verfügbar.

 

Aus gegenwärtiger Sicht kann mit den vorgeschlagenen Maßnahmen der erwartete Grundschulplatzbedarf mittelfristig abgesichert werden. Die Schülerzahlen in den Einschulungsbereichen der Regionen 1, 2 und 3 sind jährlich zuanalysieren und Vorschläge für schulorganisatorische Maßnahmen (Veränderung der Einschulungsbereiche, Zügigkeiten) und bauliche Maßnahmen zu entwickeln.

 

Bezüglich der im Beschlusstext II benannten, neu zu gründenden Schulen erfolgt zu gegebener Zeit gemäß § 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG eine Vorlage zur Beschlussfassung an die BVV .

 

Bezüglich der im Beschlusstext II benannten I-Maßnahmen wird zur gegebener Zeit eine Vorlage zur Beschlussfassung gemäß  § 12 Abs.2 Ziffer 8 BezVG in die BVV eingebracht.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

 

Für die Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahmen zur Absicherung des Grundschulplatzbedarfes in den Regionen 1,2 und 3 liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kostenschätzungen aus dem S.T.E.R.N - Gutachten, Kostenschätzungen des Fachbereichs Hochbau, die geprüfte BPU für den 1. Bauabschnitt  der Baumaßnahme „Danziger Straße 50“und ein erstes – noch zu verhandelndes -Mietangebot für das Objekt „Straßburger Straße 56“ vor. Auf dieser Grundlage sind  die gegenwärtig bezifferbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Jahre 2009 bis 2012 in der Anlage 2 dargestellt:

Für das Mietobjekt Straßburger Straße 56 ist eine außerplanmäßige VE zu beantragen.

 

 

Bei der Kostendarstellung handelt es sich um vorläufige geschätzte Kosten. Zudem beinhaltet sie nicht die Gesamtkosten. Diese werden mit Ausnahme der Danziger Straße 50 – hier liegt eine bestätigte BPU vor - wesentlich höher ausfallen, da beispielsweise die Kostengruppen 200 (Herrichten und Erschließen), 500 (Außenanlagen) und 600 (Ausstattung und Kunstwerke) nicht in die Betrachtungen eingeflossen sind. Die realistisch anfallenden Kosten können erst nach Vorlage der jeweiligen Bauplanungsunterlagen exakt eingeschätzt werden

 

 

Darüber hinaus entstehen durch die teilweise Änderung des Nutzungszweckes für den Eliashof von einem Jugendkulturzentrum in eine Grundschule weitere nicht konkret bezifferbare Kostenrisiken. Der Eliashof wurde seiner Zeit mit finanziellen Mitteln aus dem EFRE-Fonds finanziert. Die der Förderung zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide schreiben eine 10jährige Bindung an den festgelegten Nutzungszweck vor. Im weiteren Verfahren wäre die Höhe etwaiger Rückforderungen abschätzen. Der Einsatz etwaiger Fördermittel – getrennt nach Bauabschnitten - ergibt sich aus der Anlage 3.


Ebenso können gegenwärtig noch keine Aussagen zu den Kosten für das Herrichten geeigneter Ersatzräume und für die Umsetzung der im Eliashof eingerichteten Nutzergruppen/Projekte getroffen werden. Diese sind im weiteren Verfahren zu erfassen und zu untersetzen.

 

Im Bezirkshaushalt und in der Investitionsplanung sind bisher keine Mittel zur Durchführung und für die Folgekosten der Maßnahmen eingestellt.

Die Finanzierung der Baumaßnahmen kann danach nur über Sanierungsfördermittel, Ausgleichsbeträge, Fördermittel Stadtumbau Ost, sonstige Fördermittel o.ä. erfolgen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 sollte mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Verzicht auf die bisher angebotene Summe für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages bzw. darüber hinaus über zusätzliche investive Zuweisungen verhandelt werden.

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beschlossenen Maßnahmen dienen der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie sind notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren und somit an den Bezirk binden zu können.

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

                                                                                                und Sport

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen      

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] vergl. Standortuntersuchung Grundschulen Prenzlauer Berg; S.T.E.R.N., Juli 2008

 
 

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