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Drucksache - VI-0603
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §15 BezVG Maßnahmeplan zur Sicherstellung der Versorgung mit Grundschulplätzen ab 2010 für die Regionen 1-3 der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2008, Fortschreibung Grundschulen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 25.11.08 beschlossen: In Umsetzung der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse des vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 04.03.2008 gefassten Beschlusses Nummer VI – 374/2008 Schulentwicklungsplan 2008 - Fortschreibung Grundschulen werden im Hinwirken auf eine bedarfsgerechte Schulbauplanung folgende Aktivitäten eingeleitet:I. Die bedarfsgerechte Erhöhung der ab 2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg benötigten Grundschulplätze ist in dem in der Anlage 1 dargestellten Umfang umzusetzen. II.
Für die Grundschulnetzerweiterung in den
Regionen 1, 2 und 3 sind die folgenden Einzelschritte
abzuarbeiten sowie die in der Anlage 2
dargestellten baulichen Einzelmaßnahmen vorbehaltlich der Klärung der
Finanzierung zu realisieren. Region 1: a. Mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes aus Mitteln des Stadtumbau Ost steht ab dem Schuljahr 2010/2011 eine zusätzliche Kapazität von 2 Zügen auf dem Schulstandort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin bereit. Auftrag: Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung. b. Die zur Absicherung der Ganztagsbetreuung für die ab dem Schuljahr 2009/2010 in der Schule am Senefelder Platz, Schönhauser Allee 165 in 10437 Berlin zusätzlich eingerichteten 2 Grundschulzüge erforderlichen finanziellen Mittel für die Herrichtung der Mensa werden aus der Bauunterhaltung bereitgestellt. Auftrag: Das Amt für Schule und Sport prüft, welche alternativen Finanzierungsquellen in Frage kommen könnten. c.
Die Immobilie Straßburger Straße 56 in
10119 Berlin ist frühestens ab dem Auftrag: Die
Zustimmung der SenFin zur Verpflichtungsermächtigung ist durch die SE Finanzen einzuholen. d. Das Schulgebäude der Grundschule am Teutoburger Platz in 10119 Berlin, Templiner Straße 1, wird um die Kapazität von 0,5 Zügen baulich erweitert. Die Kapazitätserweiterung ist im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen zur Grundinstandsetzung des Schulgebäudes auszuführen. Die erweiterte Nutzungsfähigkeit des Schulstandortes ist ab Schuljahr 2012/2013 zu sichern. Aufträge: 1. Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung. 2. Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien erstellen bis zum 30.06.2009 eine BPU. Region 2: a. Der
Standort Pasteurstraße 7-11 in 10407 Berlin wird bis Juli 2010 Aufträge: 1. Das Amt für
Schule und Sport meldet erforderlichenfalls geänderte Finanzie rungsbedarfe für die Fortschreibung der KoFi
2008 an. 2. Der
Sporthallenneubau in der Bonhoeffer Str. 6 – 9 , 10407 Berlin wird zum nächstmöglichen
Termin in die bezirkliche
Investitionsplanung aufgenommen. Region 3: a. Mit der ab Schuljahr 2008/2009 am Standort Erich-Weinert-Straße /Gudvanger Straße in 10439 Berlin eingerichteten Wilhelm von Humboldt- Schule (Gemeinschaftsschule) entstand ein Kapazitätszuwachs von 2 Zügen. Die Schule ist sukzessive standardgerecht herzurichten. Aufträge: 1. Das Amt für Schule und Sport klärt die Gesamtfinanzierung. 2. Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien erstellen bis zum 30.06.2009 die BPU zunächst für den Gebäudeteil Erich-Weinert-Str. 70. b.
Für das Jugendkultur-
und Bildungszentrum „EIiashof“ wird kurzfristig ein Nutzungskonzept
erarbeitet, das die Einrichtung 3-zügigen Grundschule ab Schuljahr 2010/2011
bei Fortführung der Musikschule an diesem Standort beinhaltet. Aufträge 1.
Das Amt für Schule und
Sport und das Amt für Kultur und Bildung entwickeln gemeinsam ein Gesamtkonzept
zur parallelen Nutzung des Eliashofes als Schul- und Musikschulstandort 2.
Die SE Immobilien
entwickelt mit dem Amt für Kultur und Bildung ein Konzept hinsichtlich der
Verlagerung von Angeboten des Eliashofs in andere geeignete Objekte, wobei die
Musikschule am Standort Eliashof verbleiben soll. Alternativ ist die
Verlagerung des gesamten kooperativen Standortes unter Einschluss der
Musikschulangebote in der Pappelallee 41 zu prüfen. Darin sind sämtliche
haushaltsmäßige Auswirkungen und die Auswirkungen auf die KLR darzustellen. 3.
Das Amt für Planen und
Genehmigen prüft, ob eine Änderung der Sanierungsziele erforderlich ist. 4. Das Amt für Schule und Sport und die SE Immobilien präzisieren die Kosten, die für Grundsanierung und Umbau erforderlich sind. 5.
Der Bezirk nimmt Gespräche mit SenStadt auf, um
die Rückforderung von Fördermitteln zu verhindern. III. Weitere Maßnahmen für die Bereitstellung der ab Schuljahr 2013/ 2014 erforderlichen Grundschulkapazitäten sind im Rahmen der jährlichen Einschätzung der Schülerzahlen festzulegen. IV. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung der unter II. aufgeführten Maßnahmen sind im Bezirkshaushalt darzustellen und in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Finanzen bzw. Bildung, Wissenschaft und Forschung abzusichern. V. Vor dem Beginn jeder Maßnahme ist diese nochmals auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Hierzu gehören in erster Linie die Prüfung der Auslastung der vorhandenen Grundschulen sowie der ständige Abgleich der Schülerprognosen mit den IST-Schülerzahlen (siehe hierzu: BA-Beschluss VI-374/2008, Beschlusspunkt III. Die Schulentwicklungsplanung ist jährlich zu überprüfen und anzupassen). Zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Schule und Sport, die sich zusammensetzt aus Mitarbeitern/innen der OE Immobilien, Stadtentwicklung, Finanzen, Steuerungsdienst. VI. Dem Bezirksamt ist über den aktuellen Umsetzungsstand und die Realisierung der Aufträge vierteljährlich, erstmalig zum 31.01.2009, zu berichten. Begründung: Das Bezirksamt hatte in seiner Sitzung am 04.03.2008 folgenden Beschluss (Nr: VI – 374/2008 Schulentwicklungsplan 2008 - Fortschreibung Grundschulen) gefasst: „Zur Sicherstellung der Versorgung mit
Grundschulplätzen ab 2010 in den Regionen 1-3 sind folgende Maßnahmen
einzuleiten: 1. Prüfung
des landeseigenen Gebäudebestandes nach den Kriterien: -
Verfügbarkeit, Umnutzungsmöglichkeiten und
Bindung an Fördermittel, -
Kapazität, -
Kosten und zeitliche Umsetzungsmöglichkeit
von Baumaßnahmen. 2. Prüfung
weiterer Handlungsoptionen auf vorhandenen landeseigenen Grundstücken durch den
Einsatz mobiler Unterrichtsräume oder Fertigbaueinheiten. 3. Sicherstellung
der Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen aus den Programmen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Ausgleichsbeträgen aus den
Sanierungsgebieten sowie aus anderen Förderprogrammen.
Auf Grundlage der Ergebnisse
der Prüfungen ist dem Bezirksamt bis zum 30.09.2008 ein Maßnahmeplan
vorzulegen.“ Die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans (SEP) für den Grundschulbereich im Bezirk Pankow vom
27.02.2008 zeigt aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Kinderzahlen
ein wachsendes Versorgungsdefizit im Ortsteil Prenzlauer Berg auf. Diesem
Entwicklungstrend ist mit geeigneten schulorganisatorischen Aktivitäten zu
begegnen. Die steigende Zahl an Neugründungen von Schulen in freier
Trägerschaft ist in die Betrachtungen eingeflossen. Der in dem o. g. zitierten
Beschluss 374/2008 formulierte Prüfauftrag wurde extern an die S.T.E.R.N.
Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vergeben. Die Ergebnisse der
von S.T.E.R.N. durchgeführten Standortuntersuchung wurden dem Bezirksamt am
09.09.08 und den Mitgliedern der BVV-Ausschüsse Finanzen, Personal und
Immobilien, Schule und Sport sowie Stadtentwicklung am 29.09.08 in
Präsentationen vorgestellt. Im Ergebnis der Studie zeigte S.T.E.R.N. für jede Region 3 Varianten [1]für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten auf. Zur Ermittlung der Kapazitätserweiterungen wurden die Musterraumprogramme der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung als Richtlinie herangezogen. Dem Fehlbedarf an Schulräumen wird laut Studie mit Vorschlägen
begegnet. Für die Entscheidung
der in der Anlage 2 dargestellten und in die nähere bezirkliche Planung
aufgenommenen Schulstandorte bzw. Einzelmaßnahmen sind die Kriterien
ausschlaggebend, insofern konnte
keiner der in der Studie dargestellten Varianten gefolgt werden In der Region 1 wird die Erweiterung
der Grundschule am Teutoburger Platz sowie die Einrichtung einer temporären
Grundschule auf dem Standort Straßburger Straße 56 vorgesehen.
Erweiterungsoptionen bestehen außerdem auf dem Gelände der Schule am Senefelder
Platz. Für die Region 2 ist aus gegenwärtiger Sicht die Umwandlung des Oberschulstandortes Pasteurstraße 7-11 in einen Grundschulstandort erforderlich. Die Entscheidung über den Umfang des Umbaus wird in Abhängigkeit der jährlichen Schülerzahlen im Grundschulbereich im Rahmen der Arbeitsgruppe erneut überprüft und begründet. Ziel ist der Erhalt der für die Nutzung Oberschule vorhandenen Fachräume, um bei Bedarf eine zeitnahe Rückumwandlung zu einer Oberschule zu ermöglichen. Zur Sicherung der Grundschulplätze in der Region 3
ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am Standort „Eliashof“ ab
Schuljahr 2010/2011 erforderlich. Für die wohnortnahe Bereitstellung
der Schulplätze um den Helmholtzplatz ist in dieser Größenordnung kein anderer
geeigneter Standort verfügbar. Aus gegenwärtiger
Sicht kann mit den vorgeschlagenen Maßnahmen der erwartete Grundschulplatzbedarf
mittelfristig abgesichert werden. Die Schülerzahlen in den
Einschulungsbereichen der Regionen 1, 2 und 3 sind jährlich zuanalysieren und
Vorschläge für schulorganisatorische Maßnahmen (Veränderung der
Einschulungsbereiche, Zügigkeiten) und bauliche Maßnahmen zu entwickeln. Bezüglich der im
Beschlusstext II benannten, neu zu gründenden
Schulen erfolgt
zu gegebener Zeit gemäß § 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG eine Vorlage zur
Beschlussfassung an die BVV . Bezüglich der im
Beschlusstext II benannten I-Maßnahmen wird zur gegebener Zeit eine Vorlage zur
Beschlussfassung gemäß § 12 Abs.2 Ziffer
8 BezVG in die BVV eingebracht. Haushaltsmäßige Auswirkungen Für die Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahmen zur Absicherung des Grundschulplatzbedarfes in den Regionen 1,2 und 3 liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Kostenschätzungen aus dem S.T.E.R.N - Gutachten, Kostenschätzungen des Fachbereichs Hochbau, die geprüfte BPU für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme „Danziger Straße 50“und ein erstes – noch zu verhandelndes -Mietangebot für das Objekt „Straßburger Straße 56“ vor. Auf dieser Grundlage sind die gegenwärtig bezifferbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Jahre 2009 bis 2012 in der Anlage 2 dargestellt: Für das Mietobjekt Straßburger Straße 56 ist eine außerplanmäßige VE zu beantragen. Bei der Kostendarstellung handelt es sich um vorläufige geschätzte Kosten. Zudem beinhaltet sie nicht die Gesamtkosten. Diese werden mit Ausnahme der Danziger Straße 50 – hier liegt eine bestätigte BPU vor - wesentlich höher ausfallen, da beispielsweise die Kostengruppen 200 (Herrichten und Erschließen), 500 (Außenanlagen) und 600 (Ausstattung und Kunstwerke) nicht in die Betrachtungen eingeflossen sind. Die realistisch anfallenden Kosten können erst nach Vorlage der jeweiligen Bauplanungsunterlagen exakt eingeschätzt werden Darüber hinaus entstehen durch die teilweise Änderung des Nutzungszweckes für den Eliashof von einem Jugendkulturzentrum in eine Grundschule weitere nicht konkret bezifferbare Kostenrisiken. Der Eliashof wurde seiner Zeit mit finanziellen Mitteln aus dem EFRE-Fonds finanziert. Die der Förderung zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide schreiben eine 10jährige Bindung an den festgelegten Nutzungszweck vor. Im weiteren Verfahren wäre die Höhe etwaiger Rückforderungen abschätzen. Der Einsatz etwaiger Fördermittel – getrennt nach Bauabschnitten - ergibt sich aus der Anlage 3.
Im Bezirkshaushalt und in der Investitionsplanung sind bisher keine Mittel zur Durchführung und für die Folgekosten der Maßnahmen eingestellt. Die Finanzierung der Baumaßnahmen kann danach nur über Sanierungsfördermittel, Ausgleichsbeträge, Fördermittel Stadtumbau Ost, sonstige Fördermittel o.ä. erfolgen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 sollte mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Verzicht auf die bisher angebotene Summe für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages bzw. darüber hinaus über zusätzliche investive Zuweisungen verhandelt werden. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Die beschlossenen Maßnahmen
dienen der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem
Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie sind notwendig, um auch in
Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität
für die jüngere Generation zu bewahren und somit an den Bezirk binden zu
können. Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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