Drucksache - VI-0207  

 
 
Betreff: Evangelische Friedhöfe entlang der Heinrich-Roller-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linke, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
DA, Frakt. SPD, Linke, Bü90, 7. Tagung, 13.06.2007
VzK 13, 1. ZB, 9. Tagung, 19.09.2007
VzK 13, ZB, 14. Tagung am 16.04.08
VzK 13, ZB, 21. Tagung, 28.01.2009
VzK gem. § 13 BezVG, SB 23.09.09

1

 

Siehe Anlage

Die evangelische Kirchengemeinde von St

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                                                                                                                                                 in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0207

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Evangelische Friedhöfe entlang der Heinrich-Roller-Straße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0207

 

1.      „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin für eine Änderung des Friedhofsentwicklungsplanes im Bereich der Heinrich-Roller-Straße einzusetzen. Die Darstellung ist von „kurzfristige sonstige“ Nutzung in „Erhalt als Friedhofspark“ bzw. „Umnutzung Grünfläche kurzfristig“ umzuwandeln.

2.      Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin für eine Erweiterung des Sanierungsgebietes Winsstraße auf die heutigen Friedhofsflächen südlich der Heinrich-Roller-Straße einzusetzen, um dort das Sanierungsziel „Erhalt wohnortnahen Grüns“ und „Schaffung von Spielflächen“ umzusetzen.

3.      Das Bezirksamt wird ersucht, keinerlei Initiativen zu ergreifen oder zu unterstützen, über einen Bebauungsplan oder vorhabensbezogenen Bebauungsplan Baurecht für die Flächen südlich der Heinrich-Roller-Straße zu schaffen.

4.      Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den evangelischen Friedhofsträgern im Bezirk Gespräche über die Umwandlung von Flächen, die im Friedhofsentwicklungsplan als „sonstige Nutzung“ dargestellt sind, in Bauland aufzunehmen, deren Bebauung aus städtebaulicher Sicht vertretbar ist.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.- 3.:

Diese Empfehlungen/Ersuchen wurden bereits in den Zwischenberichten beantwortet.

Im 1. Zwischenbericht, am 19.09.2007 von der BVV zur Kenntnis genommen, wurde zu 1. abschließend berichtet. Mit dem 2. Zwischenbericht wurde am 16.04.2008 der


BVV zur Kenntnis gegeben, dass das Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplans 3-17 beschlossen hat. Zu 2. und 3. wurde im 5. Zwischenbericht abschließend berichtet, den die BVV am 28.01.2009 zur Kenntnis genommen hat.

 

Zu 4.:

Am 1. Juli 2009 fand ein Gespräch beim Bezirksstadtrat Herrn Dr. Nelken mit dem Geschäftsführer des „Evangelischen Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte“ und Mitarbeitern des Amts für Planen und Genehmigen statt. Dem „Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte“ obliegen die Trägerschaft und die Verwaltung aller Friedhöfe der Mitgliedsgemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dazu gehören neben den 3 Friedhöfen an der Dietzgenstraße im Ortsteil Niederschönhausen (Nordend) und den beiden an der Gustav-Adolf-Straße und der Roelckestraße im Ortsteil Weißensee, auch die südlich der Heinrich-Roller-Straße gelegenen Friedhöfe St. Marien und St. Nikolai I und II sowie Georgen-Parochial I im Ortsteil Prenzlauer Berg.

Gegenstand des Gesprächs waren alle zum Friedhofsverband gehörenden Friedhöfe. Die Ergebnisse sind Folgende:

 

  1. Der „Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte“ strebt die Veräußerung von nicht mehr benötigten Friedhofsflächen gemäß dem Friedhofsentwicklungsplan an. Somit besteht prinzipiell eine Bereitschaft zum Verkauf von Flächen.

 

  1. Der Friedhofsverband hat jedoch kein Interesse, nur eine Teilfläche entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-17 (ca. 6.600 m²) zu veräußern. Sein Ziel ist der Verkauf aller nicht mehr für Bestattungen benötigten Flächen südlich der Heinrich-Roller-Straße. Ein Zeitdruck bestehe für den Friedhofsverband nicht, da man derzeit keine akuten Projekte verfolge, sondern vielmehr einvernehmliche Gesamtlösungen anstrebe.

 

  1. Hinsichtlich der im Friedhofsentwicklungsplan als „sonstige Nutzung“ dargestellten Flächen der Friedhöfe in den Ortsteilen Niederschönhausen und Weißensee wurde festgestellt, dass

·      der Flächennutzungsplan als Zielplanung kein Bauland vorsieht,

·      die Flächen derzeit planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) betrachtet werden,

·      für eine bauliche Entwicklung ein entsprechendes Planverfahren notwendig ist und

·      für alle Standorte eine Wohnungsbauentwicklung am sinnvollsten wäre.

 

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache Nr. VI-0207 als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 


 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

..............................                                                           ....................................

Matthias Köhne                                                              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                         Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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