Drucksache - VI-0605  

 
 
Betreff: Bebauungsplan IV-29 für die Grundstücke Rykestraße 21, Rykestraße 20/Sredzkistraße 61 und Sredzkistraße 59/Rykestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung des BA, 20. BVV am 10.12.08
Anlage 1 Beschluss BVV
Anlage 2 Beschluss BVV

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                              2008

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

                                                                                          

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Bebauungsplan IV-29 für die

Grundstücke Rykestraße 21, Rykestraße 20 / Sredzkistraße 61 und Sredzkistraße 59 / Rykestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.     Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans IV-29 vom 20. November 2007 für die Grundstücke Rykestraße 21, Rykestraße 20 / Sredzkistraße 61 und Sredzkistraße 59 / Rykestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG beschlossen.

 

Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, ein.

 

II.     Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans IV-29 vom 20. November 2007 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

3.  Begründung

 

Am 16.08.1994 hatte das damalige Bezirksamt Prenzlauer Berg beschlossen, zur   Sicherung der o. g. Grundstücke für die Anlage zweier durch die Rykestraße voneinander getrennter öffentlicher Spielplätze, den Bebauungsplan IV-29 aufzustellen (ABl.

S. 2888). Der Bebauungsplan IV-29 soll planungsrechtlich die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg - Kollwitzplatz, Errichtung öffentlicher Spielplätze auf diesen Grundstücken, sichern.

 

In der Zeit vom 09.12.1994 bis 13.01.1995 erfolgte die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Auf Grund mehrfacher Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde im Ergebnis die Straßenverkehrsfläche im Bereich der Rykestraße zwischen den geplanten Spielplatzflächen von „Straßenverkehrsfläche“ zur „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ bzw. verkehrsberuhigten Bereich geändert (BA-Beschluss v. 19.11.96, Vorlage Nr.239/96).


Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (alte Fassung) erfolgte in der Zeit vom 28.10. bis 09.12.1996.

Durch das überwiegend öffentliche Interesse an einem verkehrsberuhigten Bereich in diesem Plangebiet wurde der Planinhalt des Vorentwurfs des Bebauungsplans IV-29 bezüglich der textlichen Festsetzung „...Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung...“ nicht geändert.

 

Im Jahr 2000 konnte das Grundstück Rykestraße 20 / Sredzkistraße 61 aus Sanierungsmitteln durch den Sanierungsträger, die LBB - Grundstücksentwicklungsgesellschaft (LBB GEG) mbH treuhänderisch für das Land Berlin erworben werden. Der öffentliche Spielplatz auf dieser Fläche ist im Jahr 2003 hergestellt worden.

Das angrenzende Grundstück Rykestraße 21 hat das Land Berlin im April 2008 durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworben. Die Finanzierung erfolgte ebenfalls über den Sanierungsträger DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH).

 

Vor dem Hintergrund der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen (Finanzsituation/Haushaltsnotlage des Landes Berlin), des Realisierungsstandes in den Sanierungsgebieten sowie eines konkreten Kosten- und Finanzierungsplans, der bis zum Auslaufen der Sanierungsgebiete umgesetzt werden kann, konnte die bisherige Stadterneuerung nicht unverändert fortgesetzt werden. Daher wurden die vom Senat im Jahr 1993 beschlossenen Leitsätze zur Stadterneuerung Berlins im Juni 2005 gemäß der neuen stadtentwicklungspolitischen Handlungsschwerpunkte überarbeitet und aktualisiert (ABl. S. 1878).

 

Im Rahmen der damit verbundenen Prüfung der Sanierungsziele sind mit Bezirks-amtsbeschluss vom Juni 2007 (Vorlagen - Nr. 0120/2007 v. 05.06.2007, Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV Drs.-Nr. VI-0186) für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die fünf Sanierungsgebiete des Ortsteils Prenzlauer Berg eine Reihe von Maßnahmen beschlossen worden, die die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in diesen Gebieten verbessern sollen. Für sämtliche Straßen in den jeweiligen Sanierungsgebieten sind die Tempo-30-Zone und Gehwegvorstreckungen in Kreuzungs- und Straßenbereichen vor Spielplätzen vorgesehen.

 

Bezogen auf die Ziele des Bebauungsplans IV-29 im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz sind im Bereich der Rykestraße zwischen den geplanten (bzw. vorhandenen) Spielplätzen und im Kreuzungsbereich Ryke- / Sredzkistraße somit neben der Tempo-30-Zohne Gehwegvorstreckungen vorgesehen. Damit war das Erfordernis, einen Abschnitt der Rykestraße als verkehrsberuhigten Bereich festzusetzen, entfallen.

 

In Bezug auf die geplanten Spielplatzflächen ergab die Prüfung der Sanierungsziele, dass die vorgesehenen Spielplätze weiterhin dringend benötigt werden und somit auch der Bebauungsplan IV-29 weiterzuführen ist.

Daher wurde an der Absicht, die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans IV-29 für die öffentliche Spielplatznutzung zu sichern, festgehalten, obwohl mit Bescheid vom 15.01.2008 für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße eine Baugenehmigung auf der Grundlage geltenden Bau- und Planungsrechts erteilt werden musste. Zu deren Umsetzung ist aber eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich, die nicht erteilt wird, solange das Sanierungsgebiet noch förmlich festgelegt ist. Nach Aufhebung des Sanierungsgebiets bedarf es keiner sanierungsrechtlichen Genehmigung mehr.


Das Bezirksamt Pankow hatte zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens am 11.03.2008 den Beschluss gefasst, die von der Planung berührten Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen (siehe Drs. BVV z.K. - VI- 0415 - vom 30.04.08). Gründe hierfür waren die sich aus der Aufgabe des verkehrsberuhigten Bereichs ergebende Planänderung, der lange Zeitraum, der seit der Trägerbeteiligung 1996 vergangen war und die Änderung der rechtlichen Grundlage durch ein neues Baugesetzbuch.

 

Mit Schreiben vom 25. März 2008 wurden 32 TÖB aufgefordert, zum Entwurf des Bebauungsplans IV-29 Stellung zu nehmen. Im Ergebnis der Trägerbeteiligung erfolgte keine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans IV-29. Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Auswertung und das Ergebnis der erneuten Trägerbeteiligung auf ihrer 18. Tagung am 24.09.2008 zur Kenntnis erhalten (Drucksache Nr. VI-0538).

 

Das Bezirksamt hatte weiterhin am 11.03.2008 den Beschluss gefasst, den Entwurf des Bebauungsplans IV-29 vom 20. November 2007 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. (siehe Drs. BVV z.K. - VI- 0415 - vom 30.04.08) Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wurde gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Trägerbeteiligung durchgeführt.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 20.03.2008 (ABl. S. 735). Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit durch eine Anzeige in der Berliner Zeitung am 20.03.2008 informiert. Zudem erfolgte die Veröffentlichung der Anzeige im „Vor Ort“, der Zeitschrift zur Stadterneuerung in Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs IV-29 einschließlich Begründung wurde in der Zeit vom 28. März bis einschließlich 28. April 2008 in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen durchgeführt. Die Auslegungsunterlagen wurden während des Auslegungszeitraums parallel im Internet präsentiert.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB wurden 32 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Durchführung der öffentlichen Auslegung informiert. In Folge der Information über die öffentliche Auslegung sind zwei Äußerungen eingegangen.

 

Durch die Anregungen der Abt. Finanzen, Personal u. Umwelt, SE Finanzen - Fb Haushalt des Bezirksamt Pankow und der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. ergaben sich keine neuen Aspekte, die zu inhaltlichen Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplans IV-29 führten bzw. die Planungsziele infrage gestellt hätten.

 

Das Bezirksamt Pankow hat mit Beschluss vom 15.07.2008 (Beschluss-Nr. VI-535 / 2008) der Auswertung und dem Abwägungsergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie dem sich daraus ergebenden Bebauungsplan IV-29 vom 20. November 2007 zugestimmt. Die Bezirksverordnetenversammlung hat dazu eine Vorlage gem. § 15 BezVG zur Kenntnisnahme auf ihrer 18. Tagung am 24.09.2008 erhalten (Drucksache Nr. VI-0538).

 

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans IV-29 ist mit dem Beschluss des Bezirksamts über den B-Plan in der Bezirksverwaltung abgeschlossen.


Da die Bemühungen zum Erwerb des Grundstücks Sredzkistraße 59 / Rykestraße von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für gescheitert erklärt wurden und der Eigentümer die Verwirklichung seines Vorhabens weiterverfolgt, hat der Bezirk mit Schreiben vom 08.08.2008 auf Veranlassung des Amtes für Umwelt und Natur - als Bedarfsträger -, einen Antrag auf Einleitung eines Enteignungsverfahrens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. GR, Enteignungsbehörde, gestellt, um die Verfügung über das Grundstück zu erlangen.

Mit einer Enteignung zum frühest möglichen Zeitpunkt soll verhindert werden, dass die Kosten für die Umsetzung des Bebauungsplans (Entschädigung) weiter steigen und ggf. durch eine Bebauung des zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unbebauten Grundstücks das Verfahren erschwert werden würde.

 

Aufgrund der am 15.01.2008 erteilten Baugenehmigung kann der Eigentümer das Vor-haben nach Aufhebung des Sanierungsgebiets Prenzlauer Berg – Kollwitzplatz zum Ende des Jahres 2008 innerhalb der Drei-Jahres-Frist gemäß § 72 Abs. 1 Bauordnung Berlin verwirklichen, da es dann keiner sanierungsrechtlichen Genehmigung mehr bedarf.

 

Das Enteignungsverfahren wurde am 16.10.2008 von der Enteignungsbehörde eingeleitet und am 31.10.2008 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin bekanntgemacht (ABl. S. 2418).

Ungeachtet dessen, dass im Enteignungsverfahren die Möglichkeit einer Einigung nach § 110 oder § 111 BauGB in Betracht zuziehen ist, bedarf ein Enteignungsbeschluss für das Grundstück einen rechtswirksamen Bebauungsplan.

 

Der Bebauungsplan IV-29 vom 20. November 2007 und die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1) liegen der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB i.V. mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG zur Beschlussfassung vor.

 

Nach Beschlussfassung wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

Sobald die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan nicht beanstandet wird, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan IV-29 vom 20. November 2007 als Rechtsverordnung fest.

Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Entscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG bei. Die BVV wird zu gegebener Zeit über die Festsetzung in Kenntnis gesetzt.

 

 

4.  Rechtsgrundlagen

 

§ 10 des Baugesetzbuchs (BauGB)

 

§ 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

 


5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für das noch nicht im Eigentum des Landes Berlin befindliche unbebaute Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße entstehen Kosten für den Ankauf, die aus dem Kapitel 4610, Titel 89331 finanziert werden sollen.

 

Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe des Verkehrswertes wurde in Anspruch genommen.

Die Höhe der tatsächlichen Entschädigung wird jedoch erst im Rahmen des Enteignungsverfahrens festgelegt. Insgesamt liegt eine Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor.

 

Nicht bezifferbar sind derzeit eventuelle Entschädigungsleistungen, die bei Aufgabe des Planungsziels für das Grundstück Sredzkistraße 59 / Rykestraße entstehen könnten.

Die Finanzierung der Herstellung der öffentlichen Spielplätze einschließlich Ordnungsmaßnahmen auf den Grundstücken Rykestraße 21 und Sredzkistraße 59 / Rykestraße sowie die Gehwegvorstreckungen im Kreuzungsbereich Sredzki- / Rykestraße ist aus Sanierungsfördermitteln gesichert.

Die jährlichen Kosten für Pflege und Erhaltung der Spielplätze in Höhe von ca. 7.748 €  jährlich sind aus dem Haushalt des Amtes für Umwelt und Natur abzudecken.“

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage 1, Begründung zum Bebauungsplan IV-29 vom 20. November 2007

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beabsichtigte Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

 

 

Anlagen:      1 - Begründung zum Bebauungsplan IV-29 vom 20. November 2007

 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB                

                        2 - Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans

                             IV-29 vom 20. November 2007 im Bezirk Pankow, OT Prenzlauer Berg

 

Der Entwurf des Bebauungsplans IV-29 vom 20. November 2007 liegt in der BVV-Sitzung aus.

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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