Bezirksamt
Pankow von Berlin .02.2009
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In
Erledigung der
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Brache aus dem
Straßenreinigungsverzeichnis nehmen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18.
Sitzung am 16.09.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung
– Drucksache Nr.: VI-0555:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen,
dass die Brache zwischen Malchower Straße und Romain-Rolland-Straße gegenüber
dem Wildstrubelpfad in Heinersdorf wieder aus dem Straßenreinigungsverzeichnis
herausgenommen wird und die angrenzenden Grundstückseigentümer von der
Straßenreinigungspflicht für diese nicht vorhandene Straße befreit
werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die hier angesprochenen Flurstücke 210, 87, 212 und 214 der
Flur 276, Gemarkung 545 zwischen der Romain-Rolland-Straße und der Malchower
Straße sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden. Die Widmungen sind
seit 02.01.2003 und 15.01.2002 bestandskräftig.
Die Widmung als Straße ist unabhängig von der Bestimmung als
Straße, Weg oder Platz erfolgt. Die Beschaffenheit der gewidmeten Fläche spielt
beim Widmungsakt ebenfalls keine Rolle. Die ehemalige Eigentümerin der
Flurstücke, die SÜBA Projekt Blumenwinkel GmbH, hatte diese dem Land Berlin
kostenlos übertragen. Zweck der Schenkung war ein späterer Ausbau der Fläche
als öffentliches Straßenland. Durch die Widmung der Flurstücke wurde diese
Fläche öffentliches Straßenland, ein Ausbau konnte bisher nicht erfolgen, da
die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen bisher nicht geschaffen
werden konnten.
Der Widmung der v. g. Flurstücke für den öffentlichen
Verkehr entspricht der tatsächlich auf dieser Fläche stattfindende öffentliche
Verkehr. Die Fläche wird durch Fußgänger und Radfahrer täglich genutzt. Im
südlichen Abschnitt hat sie eine wichtige fußläufige Verbindungsfunktion vom
Einkaufszentrum an der Romain-Rolland-Straße in den Blumenwinkel.
- 2 -
Gemäß § 2 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz unterliegen
öffentliche Straßen – so bezeichnet das Straßenreinigungsgesetz sämtliche
gewidmete Flächen, egal welche Beschaffenheit diese aufweisen – der
ordnungsgemäßen Reinigung und sind in den Straßenreinigungsverzeichnissen A
– C aufgeführt. In das Straßenreinigungsverzeichnis C werden die Straßen
aufgenommen, die nicht oder nicht genügend ausgebaut sind und innerhalb einer
geschlossenen Ortschaft liegen.
Nach diesen Vorschriften wurden die in Rede stehenden
Flurstücke unter folgender Bezeichnung in das Verzeichnis C eingruppiert:
Malchower Straße, Fußweg gegenüber Wildstrubelpfad zur Romain-Rolland-Straße.
Eine solche vom Gesetz vorgeschriebene Eingruppierung kann
nicht einfach so aus dem Straßenreinigungsverzeichnis herausgenommen werden.
Voraussetzung ist, dass der Weg die Eigenschaft der Widmung wieder verliert.
Dies kann nur erfolgen, wenn die Flurstücke entsprechend § 4 Berliner
Straßengesetz eingezogen werden.
Dies hätte jedoch weitreichende Folgen!
Mit der Einziehung verlieren die Flurstücke ihre Eigenschaft
der öffentlichen Widmung. Damit ist der Gemeingebrauch des Weges nicht mehr
möglich. Das Tiefbauamt ist dann nicht mehr Straßenbaulastträger der Fläche.
Die Fläche wird zu einer reinen Privatfläche und muss entsprechend durch
Zaunanlagen gesichert werden. Der öffentliche Verkehr wird damit
ausgeschlossen. Eine fußläufige Verbindung zwischen der Malchower Straße und
der Romain-Rolland-Straße ist dann nicht mehr vorhanden.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass unter den
betroffenen Flurstücken eine öffentliche Entwässerungsleitung der Berliner
Wasserbetriebe verläuft, welche die unlängst ausgebaute Malchower Straße
entwässert. Solche Entwässerungsleitungen können nicht über private Flächen
verlaufen. Für diese Leitung müsste im Falle der Einziehung eine
Grunddienstbarkeit in den entsprechenden Grundbüchern der Flurstücke
eingetragen werden.
Die Größe der Fläche beträgt insgesamt 9.646 m². Eine solche
Fläche kann, ohne dass sie gewidmet und so tiefbauamtliches Fachvermögen
darstellt, nicht vom Tiefbauamt verwaltet werden. Die Flurstücke müssten nach
einer Einziehung der Immobilenverwaltung übertragen werden und ggf. dem
Liegenschaftsfonds zur Vermarktung angeboten werden. Weitere Folgen einer
Einziehung der Fläche wären, dass für diese öffentliche Kosten anfallen. Zum
einen BSR-Gebühren für die Reinigung der angrenzenden Malchower Straße und der
Romain-Rolland-Straße, zum anderen Grundsteuern für alle Flurstücke.
Demgegenüber stehen bisher keinerlei Kosten für die
angrenzenden Grundstückseigentümer. Der Weg wurde in die Reinigungsklasse C
eingruppiert. Damit verbunden ist eine Reinigungspflicht der Anlieger, die sog.
„Besenreinigung“. In diesem Rahmen ist die Straße von allen
Verschmutzungen zu reinigen, die zum sog. Straßenkehricht gehören (z. B. Dosen,
Flaschen, Zigarettenschachteln, Zigarettenkippen, Papier, Bananenschalen usw.)
Müllsäcke und dergleichen sind ohnehin vom Bezirk Pankow zu
beräumen, bzw. die Beräumung ist vom Bezirk auf seine Kosten zu veranlassen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren kann man nicht davon
ausgehen, dass der Weg besonders verschmutzt gewesen wäre und somit die
Anlieger eine erhebliche Reinigungsbelastung zu tragen haben.
Die Anwohner des Blumenwinkels, die diese Fläche auch als
willkommenes Hundeauslaufgebiet nutzen, sind demnach nur geringfügig belastet.
- 3 -
Für die Winterreinigung besteht für die betroffenen Anlieger
die Möglichkeit, sich von der Reinigungsverpflichtung befreien zu lassen.
Entsprechende Anträge müssen durch die Anlieger beim zuständigen Amt für
regionalisierte Ordnungsaufgaben gestellt werden.
Eine Abwägung aller Interessen und Belange führt zu dem
Ergebnis, dass die Offenhaltung des Verbindungsweges zwischen Malchower Straße
und Romain-Rolland-Straße und damit die Aufrechterhaltung des real
stattfindenden öffentlichen Verkehrs von Fußgängern und Radfahrern durch
Sicherstellung der bestehenden Widmung zu gewährleisten ist.
Wir bitten, damit die Drucksache Nr.: VI-0555 als
erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige
Auswirkungen
keine
Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für
Öffentliche Ordnung