Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0598
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Nutzungsentgelterhöhung
für zu Wohnzwecken genutzte Parzellen in der Anlage
“Blankenburg” Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.12.2008 folgenden Beschluss gefasst: I. nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt: 1.
Für Parzellen, bei denen kein Abschlag nach
Ziff. 2 vorzunehmen ist, auf 2.
Für Parzellen mit Wohngebäuden, die
Bauausführungsdefizite, einen schlechten baulichen Unterhaltungszustand und /
oder Ausstattungsdefizite aufweisen bzw. von Lärmbelastungen betroffen sind,
werden folgende Abschläge vorgenommen: e) 5 % - Wohngebäude ohne Badewanne oder Dusche, f) 5 % - Lärmbelastung durch Lage in der 1.
Reihe an der Bahnhofstraße
Liegen mehrere zu Abschlägen berechtigende Defizite vor, so werden
diese
1.
Für Parzellen, bei denen kein Abschlag nach
Ziff. 2 vorzunehmen ist, auf 2.
Für Parzellen mit Wohngebäuden, die
Bauausführungsdefizite, einen schlechten baulichen Unterhaltungszustand und /
oder Ausstattungsdefizite aufweisen bzw. von Lärmbelastungen betroffen sind,
werden folgende Abschläge vorgenommen: e) 5 % - Wohngebäude ohne Badewanne oder Dusche, f) 10 % - Lärmbelastung durch Lage zwischen
Autobahn und DB-Trasse, Liegen mehrere zu Abschlägen berechtigende
Defizite vor, so werden diese Begründung: Mit Beschluss des Bezirksamtes Nr. V – 1472/2006 vom
11.07.2006 wurden die Nutzungsentgelte für zu Erholungszwecken genutzte
Parzellen in der Anlage “Blankenburg” für den östlichen und für den
westlichen Teilbereich bestimmt. Zur Anhebung der Nutzungsentgelte für zu
Wohnzwecken genutzte Parzellen wurde festgelegt, Gutachten zum ortsüblichen
Entgelt einzuholen. Zur Bestimmung des ortsüblichen Nutzungsentgelts ist
sowohl für den östlichen als auch für den westlichen Teilbereich der Anlage
“Blankenburg” ein Sachverständigengutachten eingeholt worden. Die
Sachverständigen haben das Nutzungsentgelt für vier Parzellen im östlichen
Teilbereich und für drei Parzellen im westlichen Teilbereich sowohl im
Vergleichsentgeltverfahren als auch im Bodenwertverzinsungsverfahren ermittelt.
Auf die Vertragsverhältnisse, die bis zum 02.10.1990 begründet wurden,
sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Miet- oder
Pachtvertrag anzuwenden, soweit das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
nichts anderes bestimmt (§ 6 Abs. 1 SchuldRAnpG). Gemäß § 51 Abs. 1 SchuldRAnpG ist zur Bestimmung des ortsüblichen
Entgelts auf das Bodenwertverzinsungsverfahren (4 % des Verkehrswertes des
unbebauten Grundstücks jährlich) nur im Zweifel zurückzugreifen, also dann,
wenn keine anderen Erkenntnisquellen gegeben sind. Es scheidet daher zur
Bestimmung des ortsüblichen Entgelts aus, wenn dieses Entgelt auf anderem Wege
- wie vorliegend nach dem Vergleichsentgeltverfahren - ermittelbar ist. zu Wohnzwecken nutzen darf. Berechnungsgrundlage des
Nutzungsentgelts für die Parzelle ist die Wohnfläche. Die Sachverständigen haben nach dem Vergleichsentgeltverfahren einen Ausgangswert von 3,62 €/m²Wohnfläche/Monat für den östlichen Teilbereich der Anlage “Blankenburg” und von 3,50 €/m²/Wohnfläche für den westlichen Teilbereich ermittelt. In Abhängigkeit von der Bauausführung, vom
Unterhaltungszustand und von der Ausstattung des Wohngebäudes sowie von der
Lärmbelastung halten die Sachverständigen Abschläge für angemessen. Hierzu gab
es eine Erörterung mit dem Sachverständigen Herrn Holger Jürgens, der das
Gutachten für den westlichen Teilbereich erstellt hat. Im Ergebnis wurden in
der Lageskizze “Anlage Blankenburg östlicher bzw. westlicher
Bereich” die Bereiche farblich gekennzeichnet, bei denen in Abhängigkeit
von der Lärmbelastung, Abschläge von 10 % (grün) bzw. 5 % (gelb oder rot)
vorgenommen werden. Nach diesen Maßgaben werden die Nutzungsentgelte für die 67 zu Wohnzwecken genutzten Parzellen erhöht. Dies geschieht durch die Abgabe von Erhöhungserklärungen gegenüber den Nutzern, die bis zum 02.10.1990 das Nutzungsverhältnis begründet haben. Den anderen Nutzern werden Mietverträge mit einer Miete in entsprechender Höhe angeboten. Neben dem Nutzungsentgelt hat der Nutzer die auf die Parzelle entfallenden anteiligen öffentlichen Lasten des Grundstücks, auf dem die Anlage “Blankenburg” belegen ist, zu tragen. Der Zeitpunkt der Anhebung der Nutzungsentgelte richtet sich nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz bzw. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Durch die Neuveranlagung der Parzellennutzer wird eine Einnahmeerhöhung auf ca. 170.000,- Euro/Jahr erwartet. Dem stehen Ansprüche von Parzellennutzern auf Rückzahlung gezahlter Wohnlaubenentgelte sowie von überhöhten Pachtzinsen gegenüber, soweit diese Ansprüche geltend gemacht werden und nicht verjährt sind. Die Höhe dieser Ansprüche kann nicht beziffert werden. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |