Drucksache - VI-0568  

 
 
Betreff: Modell zur Zumessung für Hilfen zur Erziehung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Kinder- und Jugendhilfeausschuss mitberatender Ausschuss
04.11.2008 
öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vertagt   
18.11.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
09.10.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
06.11.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
20.11.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
04.12.2008 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 18. BVV am 24.09.08
BE Aussch. Fin..., 20. Tagung, 10.12.2008
BE Aussch. Fin..., 21. Tagung, 28.01.2009
VzK 13, SB, 24./25. Tagung, 13.05.2009

SPD-Fraktion

 

Siehe Anlage

Hilfen zur Erziehung sind eine Pflichtaufgabe, die die Bezirke für das Land Berlin wahrnehmen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0568

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Modell zur Zumessung für Hilfen zur Erziehung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 28.01.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0568

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Gremien auf Landesebene dafür einzusetzen,

 

-         dass gemeinsam mit den Bezirken ein neues Modell zur Zumessung der finanziellen Mittel für die Hilfen zur Erziehung für den nächsten Doppelhaushalt unter Einschaltung externer Sachverständiger entwickelt wird.

-         dass die Ist-Mengen der Hilfen zur Erziehung in den Bezirken in diesem Modell künftig voll abgefedert werden.

-         dass Budgetgewinne und –verluste der HzE-Produkte pro Bezirk saldiert und die Budgetgewinne mit einer Obergrenze pro Bezirk versehen werden sowie die diese Grenze übersteigenden Beträge zur Deckung der Kosten der Abfederung in anderen Bezirken heranzuziehen sind.

-         dass die gemeinsame Erarbeitung mit den Bezirken von berlinweit einheitlichen Kriterien zur Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung sowie präventiver Maßnahmen geprüft wird. Dabei sind die Effekte von Modellprojekten zu erproben.

-         dass bis zur Einführung der neuen Regelung die HzE-Produkte einer einhundertprozentigen Basiskorrektur unterzogen werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

In Beantwortung der Drucksache VI-0612 wurde bereits über die Aktivitäten und Ergebnisse der Arbeit der 12 Bezirke berichtet, um zu einem neuen Modell zur Zumessung der finanziellen Mittel für die Hilfen zur Erziehung (HzE) zu kommen.

 

Am 26.02.2009 hat der Rat der Bürgermeister (RdB) dazu einstimmig

 

-         das Zuweisungsmodell Hilfen zur Erziehung sowie Basiskorrekturverfahren ab dem Haushaltsjahr 2010

-         Basiskorrekturverfahren für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 beschlossen.

 

Ausgangspunkt für das RdB-Modell ist die realistische Haushaltszuweisung HzE für alle Bezirke für die kommenden Jahre.

Der Rat der Bürgermeister fordert eine Haushaltszuweisung auf Basis der Ist-Mengen des Vorvorjahres (Basisjahres) multipliziert mit den Mediankosten des Basisjahres.

Eine so ermittelte Haushaltszuweisung ist für die Bezirke eine echte Meßlatte für wirtschaftliches Handeln bei selbstverständlicher Gewährleistung des Rechtsanspruchs für die Hilfen zur Erziehung. Das Volumen für eine möglicher Weise erforderliche Basiskorrektur ist deutlich geringer als bei eingefrorener starrer Plafondierung.

 

Nur unter den Bedingungen der realistischen Haushaltszuweisung sind die Bezirke bereit, sich zukünftig mit 25 % an dem Haushaltsrisiko (Budgetüberschreitung) HzE zu beteiligen.

Gleichzeitig hat der RdB, als Anreizsystem, bei Unterschreitung der Zuweisung, die Möglichkeit der Verwendung der Mittel für andere Leistungen gefordert.

 

Für 2008 hat der Rat der Bürgermeister aufbauend auf den Vorschlag für zukünftige Haushaltsjahre eine Modellermittlung für die Basiskorrektur vorgenommen, bei der sich die Bezirke mit insgesamt rund 5,6 Mio € an der Budgetüberschreitung beteiligen.

Ermittelte eventuell positive Differenzen in einzelnen Bezirken werden zu Null geführt und auf andere Bezirke solidarisch verteilt.

Für 2009 soll entsprechend verfahren werden.

 

 

Anmerkung:

Der Modellvorschlag und das Positionspapier des RdB zur Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen und vom Senat weder in dem Beschluss zu den Jahresabschlüssen 2008 der Bezirke noch bei der Globalsummenzuweisung berücksichtigt.

.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Haushaltsrisiken für den Bezirk Pankow, die sich aus einer unzureichenden Zumessung der Budgets für Hilfen zur Erziehung ergeben, würden deutlich gesenkt.

 

Gleichstellungs und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 


Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die finanzielle Absicherung der Rechtsansprüche und den Erhalt präventiver Angebote können negative Auswirkungen auf das Wohl der im Bezirk lebenden Kinder und die Lebenssituation von Familien und junger Menschen vermieden werden.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadträtin

                                                                                                            Abt. Jugend und Immobilien

 


 

 

 
 

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