Drucksache - VI-0526  

 
 
Betreff: Sicheres Queren der Blankenburger Chaussee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
09.09.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs 526, Antrag Fraktion CDU, 17. BVV am 09.07.08
BE Aussch. Öff. Ordg..., 18. Tagung, 24.09.2008
VzK 13, SB, 21. Tagung, 28.01.2008

Drucksachen

 

Siehe Anlage

 

Die Blankenburger Chaussee ist von einem hohen Verkehrsaufkommen durch den Individualverkehr, aber auch den öffentlichen Perso

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0526

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Sicheres Queren der Blankenburger Chaussee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Tagung der BVV am 24.09.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0526  :

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür einzusetzen, dass die Querung der Blankenburger Chaussee am Knotenpunkt Straße 39/Straße45/Blankenburger Chaussee erleichtert wird.

Hierzu ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von der stadteinwärts führenden Bushaltestelle vor dem genannten Knotenpunkt in Karow bis zur Kreuzung Karower Damm/Straße26/Treseburger Straße zu beantragen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für die Maßnahmen des Fließverkehrs im Bereich des übergeordneten Straßennetzes obliegt gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004) der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB D). Die VLB führt zum Sachverhalt wie folgt aus:

 

Den Wunsch Ihrer Bezirksverordnetenversammlung, in der Blankenburger Chaussee  zwischen der Straße 45 und Treseburger Straße  eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h anzuordnen, habe ich mit folgendem Ergebnis geprüft:

                      

Die Blankenburger Chaussee ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin für das grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis

 

- 2 -

 

voraus. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist u. a. dann zulässig und erforderlich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (z. B. der

Straßenverlauf unvermutete Gefahren in sich birgt, auf welche die Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig reagieren können).

 

Hinzu kommt, dass durch die Blankenburger Chaussee zwei Buslinien verlaufen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde dem Ziel der Beschleunigung und damit der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenstehen. Gerade die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs soll aber dazu beitragen, die Stadt nachhaltig vom motorisierten Individualverkehr und dessen negativen Auswirkungen zu entlasten. Behinderungen würden sich auf das Erreichen dieses Ziels negativ auswirken.

 

Nach meinen Verkehrsbeobachtungen verläuft der Verkehr in der Blankenburger Chaussee - Karower Chaussee im Allgemeinen geordnet und sicher. Es sind in dieser Straße ausreichend große Lücken in der Fahrzeugfolge vorhanden, die es den Fußgängern gestatten, diesen Fahrbahnbereich ohne besondere Gefährdung zu überschreiten. Dies wird auch durch die örtliche Unfallauswertung bestätigt. In der Zeit von 2005 bis heute ist nur ein Unfall mit Beteiligung von Fußgängern (Alkoholeinfluss)  polizeilich registriert worden.

 

Die vorhandene Ampel Blankenburger Chaussee - Alt-Karow / Bahnhofstraße hat sich meines Erachtens bewährt. Aus meiner Sicht sind keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen notwendig."

 

Das Bezirksamt nimmt die Ausführungen der VLB zur Kenntnis.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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