Drucksache - VI-0585  

 
 
Betreff: Hirschhof mit Bebauungsplan sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
20.11.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
04.12.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü 90, 12.11.2008
BE Aussch. Stadt/Wirtsch., 20. Tagung, 10.12.2008
VzK 13, SB, 22. Tagung, 04.03.2009

Das BA wird beauftragt, das gesamte Gelände des Hirschhof mit einem Bebauungsplan dauerhaft zu sichern

Siehe Anlage

 

Der Hirschhof war ein Kristallisationspunkt der oppositionellen Bewegung in Prenzlauer Berg in den 1980-er Jahren

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                                                                                                                                                 in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0585

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 
Hirschhof mit Bebauungsplan sichern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Empfehlung bzw. des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0585

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das gesamte Gelände des so genannten Hirschhofes einen Bebauungsplan mit der Nutzung „Grün- und Freifläche“ aufzustellen, um das vollständige Areal mit seiner besonderen kulturhistorischen Bedeutung für die Nutzung zu Gemeinbedarfszwecken zu sichern und die mit den Bürgern abgestimmte Planung, die Grundlage eines Förderantrages ist, umzusetzen.

Die Festsetzung des Bebauungsplans hat spätestens im Jahr 2010 zu erfolgen, wenn bis dahin die Sanierungsziele nicht erreicht werden konnten und das Sanierungsgebiet im darauf folgenden Jahr aufgehoben wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Amt für Planen und Genehmigen bereitet derzeit die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 3-25 zur planungsrechtlichen Sicherung der Fläche des Hirschhofs vor.

Mit dem Schreiben vom 28.10.2008 wurden die bezirklichen Fachämter zur Stellungnahme aufgefordert, deren Belange von dieser Planung berührt sind. Gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg mit dem Schreiben vom 06.01.2009 mitgeteilt, dass das Bezirksamt Pankow beabsichtigt, den Bebauungsplan 3-25 aufzustellen. Das Mitteilungsverfahren der Planungsabsicht ergab, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen würden, dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt seien und ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden könne.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung.

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird die BVV rechtzeitig über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspans 3-25 unterrichtet.

 

Zur Beschleunigung des Planverfahrens ist es beabsichtigt, die städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan durch ein externes Planungsbüro erbringen zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung zur Vergabe dieser Leistungen ist mit der Vorgabe erfolgt, den Bebauungsplan innerhalb des Sanierungszeitraums bis Ende 2010/Anfang 2011 zur Festsetzung zu bringen.

 

In Anbetracht des zuvor dargelegten Berichts wird gebeten, das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt anzusehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Schlussbericht hat unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

 

Die Erarbeitung des Bebauungsplans soll an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Die Kosten dafür werden ca. 8,7 T€ betragen.

 

Der Grunderwerb von Teilflächen (1.741 m²) der Grundstücke Kastanienallee 10-12 (Hirschhof) soll gemäß BA-Beschluss vom 26.09.2006 nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz erfolgen. Der Betrag dafür zuzüglich Grunderwerbssteuer und Notarkosten ist im Kapitel 4610, Titel 89331, Ukto 106 festgelegt.

 

Eine Entschädigung an den Pächter auf dem Grundstück Oderberger Straße 19 zur Aufgabe seines Gewerbes wurde veranschlagt, entsprechend einem von der Sanierungsverwaltungsstelle beauftragten Wertgutachten. Die Finanzierung soll aus Sanierungsfördermitteln (Kapitel 4610, Titel 89331) erfolgen.

Die auf dem Grundstück Oderberger Straße 19 erforderlichen Abbrucharbeiten und Altlastensanierungsmaßnahmen sollen ebenfalls aus Sanierungsfördermitteln finanziert werden. Zu den Kosten können derzeit noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

 

Für die Planung und Herstellung der Parkanlage mit Spielplatz einschließlich Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Baunebenkosten sind 664 T€ geplant, die in die KoFi-Liste 2008 aufgenommen wurden. Die Festlegung, aus welchem Titel die Finanzierung erfolgen soll, ist noch nicht erfolgt.

 

Die zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sollen im Bebauungsplanverfahren ermittelt werden.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

..............................                                                           ....................................

Matthias Köhne                                                              Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                         Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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