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Drucksache - VI-0585
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2009
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0585 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Hirschhof mit Bebauungsplan sichern
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Empfehlung bzw. des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0585 „Das
Bezirksamt wird ersucht, für das gesamte Gelände des so genannten Hirschhofes
einen Bebauungsplan mit der Nutzung „Grün- und Freifläche“
aufzustellen, um das vollständige Areal mit seiner besonderen
kulturhistorischen Bedeutung für die Nutzung zu Gemeinbedarfszwecken zu sichern
und die mit den Bürgern abgestimmte Planung, die Grundlage eines Förderantrages
ist, umzusetzen. Die Festsetzung des
Bebauungsplans hat spätestens im Jahr 2010 zu erfolgen, wenn bis dahin die
Sanierungsziele nicht erreicht werden konnten und das Sanierungsgebiet im
darauf folgenden Jahr aufgehoben wird.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Amt für Planen und Genehmigen bereitet derzeit die Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 3-25 zur planungsrechtlichen Sicherung der Fläche des Hirschhofs vor. Mit dem Schreiben vom
28.10.2008 wurden die bezirklichen Fachämter zur Stellungnahme aufgefordert,
deren Belange von dieser Planung berührt sind. Gemäß § 5 Gesetz zur Ausführung
des Baugesetzbuchs (AGBauGB) wurde der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg mit dem
Schreiben vom 06.01.2009 mitgeteilt, dass das Bezirksamt Pankow beabsichtigt,
den Bebauungsplan 3-25 aufzustellen. Das Mitteilungsverfahren der
Planungsabsicht ergab, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abt. I B keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen würden,
dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt seien und ein beschleunigtes
Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden könne. Die Gemeinsame
Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht
mit den Zielen der Raumordnung. Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird die BVV rechtzeitig über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungspans 3-25 unterrichtet.
Zur Beschleunigung des Planverfahrens ist
es beabsichtigt, die städtebaulichen Leistungen für den Bebauungsplan durch ein
externes Planungsbüro erbringen zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung zur
Vergabe dieser Leistungen ist mit der Vorgabe erfolgt, den Bebauungsplan
innerhalb des Sanierungszeitraums bis Ende 2010/Anfang 2011 zur Festsetzung zu
bringen.
In Anbetracht des zuvor
dargelegten Berichts wird gebeten, das Ersuchen der
Bezirksverordnetenversammlung als erledigt anzusehen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Der Schlussbericht hat
unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Erarbeitung des
Bebauungsplans soll an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Die Kosten
dafür werden ca. 8,7 T€ betragen. Der Grunderwerb von
Teilflächen (1.741 m²) der Grundstücke Kastanienallee 10-12 (Hirschhof) soll
gemäß BA-Beschluss vom 26.09.2006 nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
erfolgen. Der Betrag dafür zuzüglich Grunderwerbssteuer und Notarkosten ist im
Kapitel 4610, Titel 89331, Ukto 106 festgelegt. Eine Entschädigung an den
Pächter auf dem Grundstück Oderberger Straße 19 zur Aufgabe seines Gewerbes
wurde veranschlagt, entsprechend einem von der Sanierungsverwaltungsstelle
beauftragten Wertgutachten. Die Finanzierung soll aus Sanierungsfördermitteln
(Kapitel 4610, Titel 89331) erfolgen. Die auf dem Grundstück
Oderberger Straße 19 erforderlichen Abbrucharbeiten und
Altlastensanierungsmaßnahmen sollen ebenfalls aus Sanierungsfördermitteln
finanziert werden. Zu den Kosten können derzeit noch keine konkreten Aussagen
getroffen werden. Für die Planung und
Herstellung der Parkanlage mit Spielplatz einschließlich Ordnungsmaßnahmen,
Bau- und Baunebenkosten sind 664 T€ geplant, die in die KoFi-Liste 2008
aufgenommen wurden. Die Festlegung, aus welchem Titel die Finanzierung erfolgen
soll, ist noch nicht erfolgt. Die zu erwartenden haushaltsmäßigen
Auswirkungen sollen im Bebauungsplanverfahren ermittelt werden. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt .............................. .................................... Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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