Drucksache - VI-0411  

 
 
Betreff: Life Science Center Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.10.2008 
Fortführung der 18. öffentlichen/nichtöffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 12.03.08
VzK 13, ZB, 18. Tagung (F), 15.10.2008
VzK 13, ZB, 21. Tagung, 28.01.2009
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 31. BVV a. 03.03.2010

In der Bewertung der in Beschluss V-1270 vorgegebenen Arbeitsschritte und Bedingungen kommt die BVV zu der Einschätzung, dass

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Das Projekt LSC hat inzwischen durch die Prüfung des Betriebskonzepts, das Gutachten zur Machbarkeit im Waldhaus sowie durch d

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .2010       

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0411

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Life Science Center Buch

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 14. Sitzung am 12.03.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirks­verordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0411

 

 

 

Die BVV kommt zu folgenden Einzelbewertungen des Beschlusses V-1270, Teil A:

 

1.         Der Eigenanteil an der GA-Förderung wird von der Berlin Buch Management GmbH mittels Letter of Intent nachgewiesen. Der Berlin-Buch Management GmbH liegen Letters of Intent in Höhe von ca. 2,08 Mio. €. vor. Diese entsprechen dem Eigenanteil in Höhe von 10 % der voraussichtlich förderfähigen Kosten in Höhe von ca. 20,8 Mio. €.

 

2.         Im vorgelegten Betriebskonzept wird die wirtschaftliche Betreibbarkeit des LSC darge­legt. Die Kosten zur baulichen Unterhaltung von „Dach- und Fach“ wurden den Vorgaben der BVV entsprechend als Aufwand dargestellt. Die Realisierung des LSC im Waldhaus ist ebenfalls möglich.

 

3.         Das erstellte Gutachten bestätigt mit seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung die Betreib­barkeit des LSC.

 

 

Die BVV kommt zu folgenden Einzelbewertungen des Beschlusses V-1270, Teil B:

 

1.         Die BVV Pankow nimmt unverändert zur Kenntnis, dass der Bezirk Träger des LSC sein muss, da für die Realisierung ein GA-Antrag gestellt werden soll. Daher ist die Sicherung der Bauherrenfunktion durch das Bezirksamt Voraussetzung. Eine perso­nelle Unterstützung durch den Senat ist wünschenswert, aber nicht Bedingung für die Fortführung des Verfahrens.

 

 

2.         Die in den Punkten 2 bis 4 genannten Empfehlungen der BVV zur Verkehrsinfrastruk­tur wurden bisher nicht umgesetzt. Sie stellen das LSC jedoch nicht in Frage. Die ab­schließende Klärung der Punkte kann gemäß der VzK vom 05.12.2006 erst nach Ein­reichen des GA-Antrages erfolgen.

 

 

3.         Die BVV ist auch weiterhin der Überzeugung, dass das LSC als touristische Infrastruk­tur nur dann erfolgreich betrieben werden kann, wenn Buch und der ge­samte Bezirk Pankow von Besuchern aus aller Welt als weltoffen, tolerant und sicher erlebt werden.

 

 

4.         Die Beteiligung des BVV vor Abgabe des GA-Antrages wird mittels dieser Beschluss­vorlage gewährleistet.

 

 

5.         Punkt 8 des BVV- Beschlusses V-1270 entfällt.

 

 

 

Die BVV beschließt folgendes Vorgehen:

 

1.         Auf Grundlage des BVV-Beschlusses V-1270 sowie des erreichten Projektarbeitsstan­des befürwortet und unterstützt die BVV Pankow von Berlin weiter­hin die Realisierung des Projektes LSC in Berlin-Buch.

 

 

2.         Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber dem Senat von Berlin und dem Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das LSC im Waldhaus realisiert werden kann. Der Bezirk ist aufgrund seiner bekannten Haushaltslage nicht in der Lage, die Kosten für die Verwaltung des Waldhaus-Geländes zu übernehmen. Dies ist erst dann möglich, wenn der Bezirk die Kosten von der zu beauftragenden Betreiberge­sellschaft des LSC erstattet bekommen kann.

 

 

3.         Die BVV nimmt zur Kenntnis, dass laut Erklärung des Bezirksamtes die geplante Ge­samtmaßnahme aus LSC und Medical Wellness Hotelresort nach § 34 BauGB grund­sätzlich genehmigungsfähig ist und daher kein Bebauungsplanverfahren durchzufüh­ren ist. Weiterhin nimmt die BVV zur Kenntnis, dass eine Unterbringung des LSC im Waldhaus denkmalschutzrechtlich möglich ist.

 

4.         Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat von Berlin für eine Berlinweite politische Unterstützung des LSC mit dem Ziel einzusetzen, das den Absichtserklärungen zum Medizin- und Biotechnologie­standort Berlin-Buch entsprechenden Taten zur Verbesserung der verkehrlichen Inf­rastruktur von und in Buch, zur Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes ent­sprechend Beschluss VI-0330, der sonstigen öffentlichen Infrastruktur sowie zur Risi­koabsicherung des Bezirkes in Bezug auf das LSC folgen. Die BVV strebt weiterhin die Ausweisung von Teilen von Buch als Sanierungsgebiet oder alternativ die Aktivie­rung von Buch als Gebiet des Stadtumbaues Ost an.

 

 

5.         Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich einen GA-Antrag zur Errichtung des LSC zu stellen. Die BVV ist regelmäßig über den Arbeitsstand zu informieren, insbeson­dere über die Einreichung des GA-Antrags, Bescheide oder Zwischenbescheide der zuständigen Senatsverwaltungen, Planungsaufträge und deren Abarbeitung sowie über Veränderungen/Präzisierungen des vorliegenden Betriebskonzeptes sowie des­sen externer Begutachtung durch Gutachter oder den Senat von Berlin.

 

 

6.         Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, unverzüglich einen privaten Partner für die Umsetzung des LSC bis hin zum Betrieb unter Wahrung der bezirklichen Trägerschaft zu suchen und vertraglich zu binden. Der private Partner sollte nicht gewinnorientiert arbeiten, Erfahrungen mit GA-I-Projekten haben, über örtliche Kenntnisse in Buch verfüge und angemessen mit Eigenkapital ausgestattet sein. Weiterhin muss er sich bereit erklären, dass Bauunterhaltsrisiko für „Dach und Fach“ voll zu übernehmen. An klar definierten „Sollbruchstellen“ muss der Bezirk die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen, ohne das Kosten auf den Bezirk zukommen. Der private Partner sollte nicht nur später den Betrieb verantworten sondern auch von Anfang an eine umfas­sende Bau- und Planungsbetreuung übernehmen.

 

 

7.         Die mittels Letters of Intent eingeworbenen Drittmittel für den GA-förderfähigen Teil sind unverzüglich nach Vorliegen der vorläufigen Fördermittelzusage der Senatsver­waltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen auf einem Festgeldkonto zweckge­bunden zu hinterlegen. Vor Hinterlegung dieser Mittel erfolgt keine Verwendung der für die Bauvorbereitung bewilligten GA-Mittel. Eine finanzielle Beteiligung des Bezirks Pankow erfolgt unverändert nicht. Wenn die zugesagten Gelder nicht eingezahlt wer­den, wird das Projekt beendet.

 

 

8.                Das Bezirksamt legt der BVV zur Sitzung im April 2008 einen überarbeiteten   Zeit- und Arbeitsplan zum Voranbringen des Projektes vor. In diesem Zeit- und Arbeitsplan sind erneut „Meilensteine“ zu definieren, an denen die Umsetzbarkeit des GA-Antra­ges und des gesamten Projektes überprüft werden und die BVV zu beteiligen ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die BVV folgende Meilensteine und empfiehlt dem Bezirksamt, diese zu übernehmen:

 

Meilenstein 1: 

Vorläufige Fördermittelzusage. Auswahl der Betreibergesellschaft und Einzahlung der Eigenmittel – danach erfolgt die Vergabe der notwendigen Planungsaufträge

 

Meilenstein 2: 

Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte Bauplanungsunterlage (BPU) liegt vor, auf dieser Kostenbasis ergeht der endgültige Fördermittelbescheid der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Vor Ausschreibung der Bauleistungen muss dann auch die Finanzierung der nicht GA-Förderfähigen Expo­nate sichergestellt werden.

 

Meilenstein 3: 

Ergebnis der Ausschreibung der Bauleistungen liegt vor, Abgleich mit dem Kosten­rahmen des Förderbescheids erfolgt, ggf. Anpassung der Förderung, Baubeginn

 

Meilenstein 4: 

Inbetriebnahme

 

 

9.         Die BVV ersucht das Bezirksamt, mit den Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Technolo­gie und Frauen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie der Se­natsverwaltung für Finanzen eine projektbegleitende Arbeitsgruppe für das LSC ein­zurichten und von vornherein für dieses – auch aus gesamtstädtischer Sicht – wich­tige Projekt Regelungen zur Risikominimierung zu vereinbaren. Dazu zählt eine ge­naue Kostenkontrolle in der Planungs- und Bauphase sowie die Sicherstellung einer ergänzenden Förderung, falls sich die Kosten nach Ausschreibung außerplanmäßig und nicht durch Auftragnehmer verschuldet aus dem zunächst prognostizierten und durch die BPU untersetzten Förderrahmen bewegen. Weiterhin regt die BVV an, die Einnahmen, die das Land Berlin durch den Verkauf des nördlich des LSC geplanten Hotelstandortes erzielt, komplett auf ein Sonderkonto zu verbuchen, aus dem ggf. später notwendige Maßnahmen zur Reattraktivierung bezahlt werden können. Die er­reichten Abstimmungen sind mit einem Votum der BVV zu bestätigen.

 

 

10.       Mit der künftigen Betreibergesellschaft ist sicherzustellen, dass die Kosten für die regelmäßige Erneuerung der Ausstellungsbereiche mit neuen Exponaten durch ge­eignete verbindliche Maßnahmen (vertraglich zugesichertes Sponsoring, Kooperatio­nen mit anderen Science-Centern) und Strategien gesichert und so der jährliche fi­nanzielle Aufwand für die so genannte „Reattraktivierung“ reduziert wird.

 

 

11.       Durch ein ständiges externes Controlling sowohl während der Planungsphase, der Bauphase als auch während des Betriebes sollen Fehlentwicklungen frühzeitig be­merkt und das zielgerichtete Gegensteuern ermöglicht werden. In diesem Zusam­menhang sind auch weitere Kostensenkungspotentiale zu ermitteln.

 

 

12.       Das LSC wird im Finanzvermögen des Bezirks geführt, um nicht den Haushalt des Bezirks zu belasten.

 

 

13.       Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass der Fußweg vom S-Bahnhof Buch zum LSC attraktiv gestaltet wird. Dabei ist insbesondere an Exponate im Au­ßenbereich zu denken, die auf das LSC hinweisen.

 

 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

 

Zu 5. bis 13.

 

 

Mit Schreiben des Staatssekretärs Dr. Heuer vom 24.01.2010 wurde der vom Bezirksamt Pankow von Berlin gestellte GRW-Antrag vom 18. Juni 2009 zum Life

Science Center Berlin Buch (LSC) durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen abgelehnt. 

Mit Einverständnis des Bezirksamtes Pankow als Antragsteller hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Schreiben vom 18.12.2009 um Auskunft über die grundsätzliche Förderfähigkeit des vom Bezirk Pankow eingereichten Projektes  LSC befragt.

Im Ergebnis der Prüfung hat das BMWi  im Januar 2010 festgestellt, „dass es sich bei dem Projekt LSC nicht um eine Basiseinrichtung der Infrastruktur des Tourismus handelt, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tou­rismusbetrieben ist“.

 

Auf Grund dieser Feststellung des Bundesministeriums und unter der Berücksichtigung der noch weiteren offenen Voraussetzungen für eine Förderung sah sich die Senatsverwaltung veranlasst, ungeachtet der Bedeutung, die sie dem Vorhaben für den Wissenschafts- und Bildungsstandort beimisst, den Antrag abzulehnen.

 

Das Bezirksamt wird eine Aktivität hinsichtlich des Vorhabens LSC als Basiseinrichtung der touristischen Infrastruktur beenden. Mit den Projektpartnern wird das Bezirksamt beraten, ob und auf welchem Wege Elemente des Vorhabens dennoch verwirklichbar sind.

 

Eine weitere Berichterstattung zu diesem Ersuchen der BVV hat sich damit erübrigt. Wir bit­ten, mit diesem Schlussbericht die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft 

                                                                       und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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