Drucksache - VI-0625  

 
 
Betreff: Städtebaulichen Wettbewerb für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97 - 99 ausloben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
08.01.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI.0625, Antrag Fraktion SPD, 20. BVV am 10.12.08
BE Aussch. Stadt/Wirtsch., 21. Tagung, 28.01.2009
ÄA Fraktion Bü90/Grüne, 21. Tagung, 28.01.2009
ÄA Linksfraktion, 21. Tagung, 28.01.2009
Ausf. nach Beschlussf. BE Aussch. Stadt/Wirtsch. 21. Tagung, 28.01.2009
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht, 17.06.09

Das Bezirksamt wird ersucht, einen städtebaulichen Wettbewerb für das Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 - 99

 

 

siehe Anlage

 

 

Das Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 – 99 ist eines der wenigen im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz noch u

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2009

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                                  

                                                                                               in Erledigung der

                                                                                               Drucksache Nr.: VI-0625

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

                        

Schlussbericht

 

Städtebaulicher Wettbewerb für das Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 – 99 ausloben

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 28.1.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0625 –

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen städtebaulichen Wettbewerb bzw. ein städtebauliches Gutachterverfahren für das Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 - 99 auszuloben. Dazu soll sich das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die Durchführung und Finanzierung verständigen. Die Ergebnisse sind über die Ausschreibung des Liegenschaftsfonds (förmliches Vergabeverfahren) zu sichern. Folgende Ziele und Rahmensetzungen der BVV sind dabei zu berücksichtigen:

 

 

a)            Ziele und Vorgaben

Bei der Durchführung des Wettbewerbs bzw. des Gutachterverfahren sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

§                Die Nutzung soll in etwa zu gleichen Teilen aus Handel, Dienstleistungen und Wohnen bestehen. In Jedem Fall darf der Wohnanteil nicht mehr als 50 % der Bruttogeschossfläche betragen.

§                Die vorhandene Fläche soll durch Begrenzung von Art und Maß der Bebauung (GFZ, GRZ) nur zu ca. zwei Drittel überbaut werden.

§                Die Zahl der Vollgeschosse wird auf sechs begrenzt.

§                Die Fassadengestaltung soll einen neuen städtebaulichen Akzent setzen, der sich zugleich in die Umgebung einfügt und vorhandene Gestaltungsstrukturen aufgreift.

§                Auf dem Grundstück soll zwischen der Schönhauser Allee und der Kastanienallee eine fußläufige Durchwegung, z. B. in Form einer Fußgängerpassage, entstehen, die mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet ist.

§                Im städtebaulichen Wettbewerb soll die Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Grundstück, die Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden der Umgebung zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung stehen soll, auf ihre städtebauliche und gestalterische Verträglichkeit sowie ihre Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Die Auswirkungen auf den Verkehr, insbesondere auf die Verkehrssicherheit, sind darzustellen.

§                Darüber hinaus sollen im Verfahren die folgenden Themen geklärt werden:

§                Prinzip der städtebaulichen Bebauung: Blockrandschließung oder offene Bauweise und Verteilung der Baumassen;

§                Umgang bzw. Erhaltung mit dem bzw. des vorhandenen Baumbestand(es);

§                Auswirkungen und Umgang mit den aus der Umsetzung absehbaren zusätzlichen Verkehren, insbesondere in Bezug auf die Kastanienallee.

§                Absicherung eines ökologischen Energiekonzeptes

 

 

 

b)            Durchführung, Verfahren und Beteiligung

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich für die Durchführung des Wettbewerbs bzw. Gutachterverfahrens an die Wettbewerbsabteilung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu wenden. Die inhaltliche Ausgestaltung und Verantwortung für den Wettbewerb bzw. das Gutachterverfahren soll beim Bezirksamt Pankow verbleiben. Der Sanierungsbeauftragte soll in geeigneter Form eingebunden und mit der Übernahme sinnvoller Weise durch den Sanierungsbeauftragten zu leistender Beiträge beauftragt werden.

Mit dem Liegenschaftsfonds ist zunächst die Übernahme der Ergebnisse in die Ausschreibung des Grundstückes verbindlich zu klären, damit die anschließende Vergabe rechtlich an die Ergebnisse des Verfahrens bindend ist.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausschreibung des Wettbewerbs bzw. Gutachterverfahrens bedarf der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der BVV Pankow.

 

 

 

 

In das Verfahren sind die relevanten behördlichen Vertreter, die BVV und die Betroffenenvertretung einzubeziehen. Bürgerinitiativen sollen ebenfalls in geeigneter Form beteiligt werden. Vor einer abschließenden Entscheidung der Jury ist mindestens eine öffentliche Vorstellung und Erörterung der in die nähere Auswahl genommenen Entwürfe im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzunehmen.

Das Ergebnis des Verfahrens ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der BVV Pankow zu erörtern.

 

 

 

c)            Jury

 

Folgende Vertreter sollen der Jury stimmberechtigt angehören:

§                ein(e) Vertreter(innen) des Liegenschaftsfonds

§                ein(e) Vertreter(innen) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

§                ein(e) Vertreter(innen) des Bezirksamts

§                drei Vertreter(innen) der Bezirksverordnetenversammlung

§                ein(e) Vertreter(innen) des Sanierungsbeauftragten

§                ein(e) Vertreter(innen) der Betroffenenvertretung

§                zwei ausgewiesene städtebauliche Fachleute, die von der Senatsverwaltung ausgewählt werden

 

 

d)            Sicherung der Ergebnisse

Im Rahmen der Abstimmungen mit dem Liegenschaftsfonds ist sicherzustellen, dass die Vergabe des Grundstücks von der Verpflichtung zur Einhaltung der konkretisierten Sanierungsziele abhängig gemacht werden und vertraglich gesichert werden soll.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs bzw. des Gutachterverfahrens sind verbindlich in die Ausschreibung des Liegenschaftsfonds zu übernehmen, so dass Ausschreibung und Veräußerung des Grundstücks auf dieser Basis erfolgen. Folglich ist zwingend im Kaufvertrag die Umsetzung der Verfahrensergebnisse rechtsverbindlich zu regeln.

e)            Finanzierung des Wettbewerbs bzw. Gutachterverfahrens

Der Wettbewerb soll aus Sanierungsmitteln oder aus dem für diese Zwecke vorhandenen Fonds der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Ersuchen der BVV wurde durch das Bezirksamt an den Grundstückseigentümer, den Liegenschaftsfonds Berlin, und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

herangetragen. Der Liegenschaftsfonds sieht sich an die Beschlussfassung seines Steuerungsausschusses gebunden, die besagt, dass dieses Grundstück in einem Bieterverfahren zu veräußern und der Bezirk lediglich an der Abfassung des Exposés zu beteiligen sei.

In weitergehenden Gesprächen konnte sich das Bezirksamt mit dem LFB dahingehend verständigen, dass eine Bestimmung der städtebaulichen Zielstellung der Stadt und die Durchführung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens der geeignete Weg sei, um zügig zu einem klaren und unumstrittenen Baurecht zu kommen, das eine Basis für ein Bieterverfahren darstellt.

 

Zur Bestimmung der städtebaulichen Ziele ist das Bezirksamt mit dem LFB übereingekommen, ein Gutachterverfahren unter enger Beteiligung der bezirklichen Gremien durchzuführen. Hinsichtlich des im Ersuchen angeregten städtebaulichen Wettbewerbs hat eine Konsultation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergeben, dass die „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe“ (GRW '95) auch weiterhin zu befolgen seien. Diese stehen allerdings einer Umsetzung der im Ersuchen angeregten Vorgehensweise und Zusammensetzung der Wettbewerbsjury entgegen.

 

Hinzu kommt, dass ein solches Wettbewerbsverfahren relativ langwierig und kostenintensiv ist und das Juryvotum am Ende stringent umzusetzen ist und kaum politische Abwägungen zulässt. Deshalb ist aus Sicht des Bezirksamts das mit dem LFB verabredete Verfahren besser geeignet, dem Anliegen der BVV letztlich Geltung zu verschaffen.

 

Der LFB hat sich bereit erklärt, Gutachten sowie Bebauungsplanverfahren zu finanzieren.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die ihm vom LFB und vom Bezirksamt erläuterte Verständigung über das Verfahren begrüßt.

Die Gremien der BVV und die Öffentlichkeit werden im Rahmen des Gutachter- bzw. des Bebauungsplanverfahrens an der Bestimmung der städtebaulichen, planerischen Ziele für das in Rede stehende Grundstück angemessen beteiligt werden.

 

Das Bezirksamt bittet zur Vermeidung doppelter Berichtspflicht in gleicher Sache, dies als Schlussbericht anzunehmen. Über die weitere Umsetzung und den Fortgang der Planungen wird in Beantwortung der Drs. VI-0703 berichtet werden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Finanzierung von Gutachten und Bebauungsplanverfahren hat der LFB zugesagt. Darüber hinaus gehende Kosten, die ggf. für den Bezirkshaushalt entstehen, können gegenwärtig noch nicht beziffert werden. Sie werden im Laufe der weiteren Bearbeitung bestimmt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Durch das vereinbarte Verfahren kann den ökologischen und sozial stadträumlichen Entwicklungszielen des Gemeinwesens Geltung verschafft werden. 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch Einflussnahme auf die Art der Bebauung und die Nutzung des für die Quartiersentwicklung bedeutsamen Grundstücks zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee kann die positive Entwicklungstendenz hinsichtlich der kinder- und familienfreundlichen Lebensqualität im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz gestärkt werden. 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                    und Stadtentwicklung

 

 
 

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