Drucksache - VI-0595  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzenden Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße, im Bezirk Pankow, OT Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 20. Tagung, 10.12.2008

siehe Anlage

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: VI-0595

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplanentwurf XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

                               

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.12.08 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.          Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 wird zugestimmt.

 

II.         Dem aus der Abwägung der öffentlichen Auslegung hervorgehenden Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 einschließlich Begründung wird zugestimmt. 

Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 18.September 2007 beschlossen, dass für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. Die BVV hat am 24. Oktober 2007(VI-0279) die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18. September 2007 mit Begründung wurde in der Zeit vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. November 2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 28. September 2007 auf Seite 2571. Darüber hinaus wurde die Bekanntmachung in einer in Berlin häufig gelesenen Tageszeitung am 5. Oktober 2007 veröffentlicht.

Mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte der Hinweis, dass die  Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird sowie der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden 5 Stellungnahmen von Anwohnern des Hubertusdamms, 2 Stellungnahmen von Anwohnern der Frundsbergstraße sowie je eine Stellungnahme einer Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine und der Deutschen Bahn abgegeben.

Von den Anwohnern der Frundsbergstraße werden zusätzliche Verkehrsbelastungen befürchtet. Von den Anwohnern des Hubertusdamms werden ebenso Verkehrsbelastungen befürchtet und mehrere andere Standortvarianten eines Bahnhofsvorplatzes sowie Bahnhofszugänge u.a. an der Boenkestraße vorgeschlagen. Durch zusätzliche Kerngebietsflächen wird eine Schädigung des Nahversorgungsbereichs entlang der Bahnhofstraße befürchtet. Durch zusätzliche Parkplätze wird eine Erhöhung des Individualverkehrs angenommen.

Von der Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine wird angeregt, dass der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Ferner wird eine Verschlechterung für Natur und Landschaft mit den Festsetzungen befürchtet sowie Kritik an den „Grünfestsetzungen“ geübt.

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass die bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden berücksichtigte Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält.

 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, wurde die Begründung zum Bebauungsplan zu folgenden Punkten ergänzt:

Kapitel I.3.2. Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm

Kapitel II.4. Abwägungsbelange

Kapitel V. 8. Verfahren

Aus den Änderungen resultiert kein Erfordernis ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen, weil sich daraus keine Änderung der Planungsziele und des Planentwurfs ergaben.

 

Die einzelnen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und die Abwägung sind in der Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Anlage) beigefügt.

 

Im Ergebnis der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Änderungen für die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 vom 18.09.2007.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 


 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Verbesserung der Umsteigesituation durch eine Endhaltestelle direkt am geplanten behindertengerechten Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm vermieden.

 

 

Anlage:

Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf XVIII-23 vom 18.09.2007  

 

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit Dateien von B-Planentwurf und der überarbeiteten Begründung im pdf-Format durch das Amt für Planen und Genehmigen übergeben.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                             Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung


 

 

 
 

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