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Drucksache - VI-0595
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
VI-0595 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplanentwurf
XVIII-23 vom
18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm,
Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am
Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil
Karow.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 02.12.08 folgende Beschlüsse gefasst: I. Dem
Ergebnis der Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 wird zugestimmt. II. Dem
aus der Abwägung der öffentlichen Auslegung hervorgehenden Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 einschließlich Begründung wird
zugestimmt. Begründung Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am
18.September 2007 beschlossen, dass für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. Die BVV
hat am 24. Oktober 2007(VI-0279) die Vorlage zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-23 vom 18. September 2007 mit Begründung wurde in der Zeit
vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. November 2007 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte
ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 28. September 2007 auf Seite 2571.
Darüber hinaus wurde die Bekanntmachung in einer in Berlin häufig gelesenen
Tageszeitung am 5. Oktober 2007 veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung erfolgte der Hinweis, dass die Planung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen wird sowie der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich erfolgte während
des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der
Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
wurden 5 Stellungnahmen von Anwohnern des Hubertusdamms, 2 Stellungnahmen von
Anwohnern der Frundsbergstraße sowie je eine Stellungnahme einer
Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine und der Deutschen Bahn
abgegeben. Von den Anwohnern der
Frundsbergstraße werden zusätzliche Verkehrsbelastungen befürchtet. Von den
Anwohnern des Hubertusdamms werden ebenso Verkehrsbelastungen befürchtet und
mehrere andere Standortvarianten eines Bahnhofsvorplatzes sowie Bahnhofszugänge
u.a. an der Boenkestraße vorgeschlagen. Durch zusätzliche Kerngebietsflächen
wird eine Schädigung des Nahversorgungsbereichs entlang der Bahnhofstraße
befürchtet. Durch zusätzliche Parkplätze wird eine Erhöhung des
Individualverkehrs angenommen. Von der Arbeitsgemeinschaft
verschiedener Naturschutzvereine wird angeregt, dass der Bebauungsplan nicht im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Ferner wird eine
Verschlechterung für Natur und Landschaft mit den Festsetzungen befürchtet
sowie Kritik an den „Grünfestsetzungen“ geübt. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt,
dass die bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden berücksichtigte
Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält. Aufgrund der vorgebrachten
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, wurde die Begründung zum
Bebauungsplan zu folgenden Punkten ergänzt: Kapitel I.3.2. Landschaftsprogramm
und Artenschutzprogramm Kapitel II.4. Abwägungsbelange Kapitel V. 8. Verfahren Aus den Änderungen resultiert kein
Erfordernis ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen, weil sich daraus
keine Änderung der Planungsziele und des Planentwurfs ergaben. Die einzelnen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und die Abwägung sind in der Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Anlage) beigefügt. Im Ergebnis der Abwägung zu den eingegangenen
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Änderungen
für die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 vom 18.09.2007. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Begründung zum Bebauungsplanentwurf Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die Verbesserung der Umsteigesituation durch eine Endhaltestelle direkt am geplanten behindertengerechten Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm vermieden. Anlage: Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf XVIII-23 vom 18.09.2007 Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-Rom mit
Dateien von B-Planentwurf und der überarbeiteten Begründung im pdf-Format durch
das Amt für Planen und Genehmigen übergeben. Matthias Köhne Dr. Michail NelkenBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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