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Drucksache - VI-0609
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
. 05. 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0609 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Bushaltestelle
im Bereich Revierförsterei Buch Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 21. Tagung der BVV am 28.01.2009
angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache VI-0609: „Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der BVG dafür einzusetzen, für die
Bus-Linie 251 im Bereich der Revierförsterei Buch beidseitig eine Haltestelle
einzurichten. Unabhängig
davon ist zu prüfen, welche Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme
entstehen würden, und wie diese finanziert werden könnten.“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Zur
vorstehenden Beschlussempfehlung wurden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),
die Zentrale Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die örtliche Polizei (A 14) um
Stellungnahme gebeten. Die angeforderten Stellungnahmen sind zwischenzeitlich vollständig eingegangen. Vom Polizeiabschnitt 14 wie auch von der VLB wurde Zustimmung zum Vorhaben signalisiert, wobei allerdings die VLB auf die Forderungen nach baulichen Umgestaltungen in den direkten Haltestellenbereichen, wie auch auf die Herstellung einer Zuwegung im Waldgebiet hinweist. Die BVG führt in ihrer Stellungnahme zur Drucksache u.a. Folgendes aus: „Grundsätzlich stimmen die Berliner Verkehrsbetriebe der oben genannten Drucksache zu. Vor dem Hintergrund der notwendigen Sicherheit für unsere Fahrgäste muss jedoch vorher durch den Bezirk die Zuwegung bis zur Kreuzung Hobrechtsfelder Chaussee hergestellt werden. Darüber hinaus ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen nach unseren üblichen Standards vorzunehmen. Bereits im Jahr 2007 wurde von uns zu diesem Thema ein Ortstermin initiiert. Dabei hatte das Tiefbauamt die Herstellung einer Auftrittsfläche sowie den Bau von Zuwegungen im Waldgebiet abgelehnt. - 2 - Auch die Polizeidirektion hatte ihre Zustimmung verweigert, da es weder eine entsprechende Zuwegung zu den angestrebten Haltestellenbereichen gibt, noch akzeptable Querungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Verkehrslenkung Berlin hatte sich damals der Meinung der Polizeidirektion angeschlossen.“ An dieser Situation hat sich bis zum heutigen Tage nichts verändert und somit ergibt sich auch kein neuer Sachstand. Die Forderungen der BVG sind eindeutig. Weiterhin wird durch das Tiefbauamt, aus eigentumsrechtlicher Sicht wie auch aus Sicherheitsgründen für die potenziellen Fahrgäste, die Herstellung einer Zuwegung durch das Waldgebiet abgelehnt. Somit bliebe nur die technische Möglichkeit des Baus eines beidseitigen Gehweges unmittelbar am Fahrbahnrand von der Revierförsterei Buch bis zur Kreuzung Hobrechtsfelder Chaussee/Schönerlinder Chaussee – Wiltbergstraße. Nach Schätzung des Tiefbauamtes sind für die Herstellung einer Bushaltestelle Nettokosten in Höhe von rd. 6.000, ‑ € und für die Herstellung der beidseitigen Gehwege auf einer Länge von je 330 m Kosten von rd. 90.000, ‑ € zu erwarten. Da die Trennung der Gehwege von der Fahrbahn nur mit einem Hochbord erfolgen kann, kommen weitere – ohne konkrete Straßenplanung nicht einschätzbare – Kosten für die Straßenentwässerung in diesem Bereich hinzu. Mit dieser Planung wäre dann auch die Grundstückssituation (Ankäufe/Übertragungen), eventuelle Eingriffe in den Forst selbst (Rodungsarbeiten, neue Grabenausbildung) wie auch die Frage nach einer Straßenbeleuchtung zu prüfen. Sowohl für die derzeitig geschätzten Nettokosten in Höhe von 102.000, ‑ € wie auch für die Beauftragung einer Straßenplanung stehen dem Bezirksamt bedauerlicherweise keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Christine Keil Jens-Holger Kirchner stellv.
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung |
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