Drucksache - VI-0615  

 
 
Betreff: GA-Antrag Life Science Center Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung und WirtschaftsförderungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. 0615, Antrag Ausschuss Stadtentwicklung, 20. BVV am 10.12.08
VzK 13, ZB, 21. Tagung, 28.01.2009
VzK 13 Schlussbericht, Bezirksamt, 03.03.2010

WIRD NACHGEREICHT

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Begründung des Antrages

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   2010

 

 

 

 

    An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0615

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

GA-Antrag Life Science Center Buch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0615

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. unverzüglich den GA-Antrag für das Life Science Center bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft einzureichen
  2. in einem Begleitschreiben an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen darauf hinzuweisen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der besonderen rechtlichern Situation im Lande Berlin der Bezirk keine Verpflichtung zur Realisierung des Vorhabens mit der Antragstellung eingehen kann, weil
    1. der Bezirk Pankow nicht Eigentümer des für das Vorhaben benötigten Liegenschaft (Waldhaus) ist und
    2. eine Zustimmung von Senatsverwaltung für Finanzen zur Übertragung der Liegenschaft an den Bezirk nicht vorliegt
    3. noch nicht geklärt ist, ob eine Übertragung der Liegenschaft an einen Geschäftsbesorger im Wege einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit Errichtungs- und Betriebsverpflichtung für das Life Science Center und damit eine erhebliche Risikoreduzierung für den Bezirk und das Land möglich ist
  3. in dem Begleitschreiben weiterhin darauf hinzuweisen, dass der Bezirk als Antwort auf den GA-Antrag einen Letter of Intent der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen erwartet
  4. die BVV unverzüglich nach Vorliegen der Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen auf den Förderantrag und das Begleitschreiben zu informieren.

 

 

  1. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss Nr. VI-0411 und hebt ihn nicht auf.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 4.

 

Mit Schreiben des Staatssekretärs Dr. Heuer vom 24.01.2010 wurde der vom Bezirksamt Pankow von Berlin gestellte GRW-Antrag vom 18. Juni 2009 zum Life

Science Center Berlin Buch (LSC) durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen abgelehnt. 

Mit Einverständnis des Bezirksamtes Pankow als Antragsteller hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit Schreiben vom 18.12.2009 um Auskunft über die grundsätzliche Förderfähigkeit des vom Bezirk Pankow eingereichten Projektes  LSC befragt.

Im Ergebnis der Prüfung hat das BMWi  im Januar 2010 festgestellt, „dass es sich bei dem Projekt LSC nicht um eine Basiseinrichtung der Infrastruktur des Tourismus handelt, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben ist“.

 

Auf Grund dieser Feststellung des Bundesministeriums und unter der Berücksichtigung der noch weiteren offenen Voraussetzungen für eine Förderung sah sich die Senatsverwaltung veranlasst, ungeachtet der Bedeutung, die sie dem Vorhaben für den Wissenschafts- und Bildungsstandort beimisst, den Antrag abzulehnen.

 

Wir bitten, mit diesem Schlussbericht die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                               Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                     Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                          Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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