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Drucksache - VI-0612
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0612 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0612
Für eine langfristige und nachhaltige Steuerung empfehlen wir folgende Zielstellungen: § Unterstützung wissenschaftlich fundierter Studien über Bedarfsindikatoren und Wirkungsbedingungen von Hilfen zur Erziehung, § Vorrangigkeit eines auskömmlichen Gesamtbudgets vor einer indikatorbasierten Zumessung für die Bezirke sowie § Erhalt präventiver Angebote (Familien-/Jugendförderung, Beratungsangebote etc.) und Anpassung an gestiegene Kosten, da andernfalls zusätzliche Bedarfssteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung zu erwarten sind. Eine Haushaltskonsolidierung kann – auch mit Blick auf die zusätzlichen Risiken aus der derzeitigen Finanzkrise – nicht zu Lasten der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien gelingen, da die gesellschaftlichen Folgekosten jede Einsparsumme um ein Vielfaches überschreiten werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. und 3. Der Bezirk Pankow bringt sich aktiv in die berlinweite Debatte um eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung ein. Hierzu ist u.a. eine temporäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Bezirksstadträtinnen und -räten für Finanzen und Jugend, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung gebildet worden. Für Pankow arbeiteten in der AG der Leiter des Steuerungsdienstes und die Jugendamtsdirektorin mit. Ziel der AG war es einen Entwurf zur Diskussion zu entwickeln, der im Wesentlichen den Intentionen des Beschlusses der Bezirksverordneten vom 10.12.2008 folgt. Das Arbeitsergebnis wurde im Februar 2009 vorgelegt und in einer gemeinsamen Sitzung der Finanz- und Jugendstadträte am 13.02.2009 beraten und zur Beschlussfassung für den Rat der Bürgermeister (RdB) abgestimmt. Am 26.02.2009 wurde durch den RdB die Vorlage zur Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin — Zuweisungsmodell Hilfen zur Erziehung sowie Basiskorrekturverfahren ab dem Haushaltsjahr 2010 — Basiskorrekturverfahren für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 beschlossen (siehe Anlage). Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Haushaltsrisiken für den Bezirk Pankow, die sich aus einer unzureichenden Zumessung der Budgets für Hilfen zur Erziehung ergeben, würden deutlich minimiert. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Eine am Bedarf der Familien und jungen Menschen ausgerichtete Zumessung der Budgets für Hilfen zur Erziehung ist in hohem Maße kinder- und familienverträglich. Durch die finanzielle Absicherung der Rechtsansprüche und den Erhalt präventiver Angebote können negative Auswirkungen auf das Wohl der im Bezirk lebenden Kinder und die Lebenssituation von Familien und jungen Menschen vermieden werden. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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