Drucksache - VI-0612  

 
 
Betreff: Für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 10.12.08
VzK 13, SB, 23. Tagung, 01.04.2009
Schlussbericht Anlage 1

1

 

Siehe Anlage

1

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .03.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Drucksache Nr.: VI-0612

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in Pankow

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0612

 

„Die BVV möge beschließen:

 

  1. Die Stadträtin für Jugend und Immobilien wird beauftragt, sich gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister auf Landesebene für eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin und in Pankow einzusetzen.

 

  1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss ersucht den Landesjugendhilfeausschuss, sich bei den Fraktionen des Abgeordnetenhauses für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hilfen zur Erziehung im Land Berlin einzusetzen.

 

  1. Daraus leiten sich für die aktuellen Haushaltsberatungen folgende Notwendigkeiten ab:

 

    • Anerkennung der umfassenden Steuerungsmaßnahmen der Jugendämter auf deren Grundlage weitere Einsparungen weder fachlich noch rechtlich vertretbar sind,
    • Anpassung des Budgets an den steigenden Bedarf sowie vollständige Abfederung der Mehrausgaben, die – wie oben dargestellt – nicht durch die Bezirke zu verantworten sind,
    • Berücksichtigung der Situation von Fachkräften und Leistungserbringern, die einen großen teil der gestiegenen Anforderungen trotz beschränkter Finanzierung zu kompensieren hatten sowie
    • Beachtung der allgemeinen Teuerungsrate und der dadurch bedingten Notwendigkeit von Kostensatzanpassungen.

 

 

Für eine langfristige und nachhaltige Steuerung empfehlen wir folgende Zielstellungen:

 

§         Unterstützung wissenschaftlich fundierter Studien über Bedarfsindikatoren und Wirkungsbedingungen von Hilfen zur Erziehung,

§         Vorrangigkeit eines auskömmlichen Gesamtbudgets vor einer indikatorbasierten Zumessung für die Bezirke sowie

§         Erhalt präventiver Angebote (Familien-/Jugendförderung, Beratungsangebote etc.) und Anpassung an gestiegene Kosten, da andernfalls zusätzliche Bedarfssteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung zu erwarten sind.

 

Eine Haushaltskonsolidierung kann – auch mit Blick auf die zusätzlichen Risiken aus der derzeitigen Finanzkrise – nicht zu Lasten der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien gelingen, da die gesellschaftlichen Folgekosten jede Einsparsumme um ein Vielfaches überschreiten werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 1. und 3.

 

Der Bezirk Pankow bringt sich aktiv in die berlinweite Debatte um eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung ein.

 

Hierzu ist u.a. eine temporäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Bezirksstadträtinnen und

-räten für Finanzen und Jugend, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung gebildet worden. Für Pankow arbeiteten in der AG der Leiter des Steuerungsdienstes und die Jugendamtsdirektorin mit.

Ziel der AG war es einen Entwurf zur Diskussion zu entwickeln, der im Wesentlichen  den Intentionen des Beschlusses der Bezirksverordneten vom 10.12.2008 folgt.

Das Arbeitsergebnis wurde im Februar 2009 vorgelegt und in einer gemeinsamen Sitzung der Finanz- und Jugendstadträte am 13.02.2009 beraten und zur Beschlussfassung für den Rat der Bürgermeister (RdB) abgestimmt.

Am 26.02.2009 wurde durch den RdB die Vorlage zur Finanzierung der Hilfen zur Erziehung in Berlin

 

      Zuweisungsmodell Hilfen zur Erziehung sowie Basiskorrekturverfahren ab dem Haushaltsjahr 2010

        Basiskorrekturverfahren für die Haushaltsjahre 2008 und 2009

 

beschlossen (siehe Anlage).

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Haushaltsrisiken für den Bezirk Pankow, die sich aus einer unzureichenden Zumessung der Budgets für Hilfen zur Erziehung ergeben, würden deutlich minimiert.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Eine am Bedarf der Familien und jungen Menschen ausgerichtete Zumessung der Budgets für Hilfen zur Erziehung ist in hohem Maße kinder- und familienverträglich. Durch die finanzielle Absicherung der Rechtsansprüche und den Erhalt präventiver Angebote können negative Auswirkungen auf das Wohl der im Bezirk lebenden Kinder und die Lebenssituation von Familien und jungen Menschen vermieden werden.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil               

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

Jugend und Immobilien

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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