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Drucksache - VI-0628
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von
Berlin 2009
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0628 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Soziale Sanierungsziele sichern – Mieter schützen! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 22. Sitzung am 04.03.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0628 – „Die BVV ersucht das Bezirksamt bis zur 25. Tagung
der BVV zu folgenden Themen zu berichten: A. mietpreisgebundene Wohnungen und soziale
Sanierungsziele in den Sanierungsgebieten - Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen in den 7
Sanierungsgebieten - Auflistung pro Sanierungsgebiet, möglichst mit Angabe der
Zimmer pro geförderter Wohnung - Angabe welche Förderprogramme für mietpreisgebundene
Wohnungen eingesetzt wurden und in welcher Höhe - Auflistung pro
Sanierungsgebiet - Angaben zur Eigentümerstruktur der geförderten
Wohnungen (Städt. Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft, Mieter-GbR,
Hauseigentümer, Eigentümer von Eigentumswohnungen) - Auflistung pro Sanierungsgebiet, in welchen Jahren die
Mietpreisbindungen aufgrund der in den Förderverträgen bzw. -bescheiden
getroffenen Regelungen auslaufen - Angaben zur Entwicklung der Höhe der Mietpreise und zur
Zahl der Mieterwechsel in den Wohnungen mit Mietpreisbindung - Erläuterung, wie die Kontrolle der Belegungsbindung
erfolgt, welche Kosten damit für den Bezirk verbunden sind und wie diese Kosten
gedeckt werden B. Eigentumswohnungen und Eigenbedarf - Falls dazu Angaben vorhanden sind, Angabe der
vermieteten Eigentumswohnungen bei denen Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen
wurden bzw. Angaben wann wie viele Eigentumswohnungen aus der in Pankow
geltenden Schutzfrist von 7 Jahren herausfallen C. Sozialplanverfahren - Angabe, wie viele Wohnungen mit Mietpreisbindungen
durch Sozialplanerverfahren nach Auslaufen der pauschalen Mietobergrenzen durch
Verträge gesichert werden konnten (absolut und prozentual bezogen auf die Zahl der betroffenen Mietparteien) - Angaben zur Laufzeit der Verträge bzw. der Regelung der
Miethöhen sowie Angaben zu den vereinbarten Miethöhen D. Folgeabschätzung und Handlungsmöglichkeiten für das
Bezirksamt - Prognose welche Effekte durch ein Auslaufen der
Mietpreisbindungen auf den Wohnungsmarkt in den sieben Sanierungsgebieten
ausgelöst werden - Darstellung der Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes
nach Auslaufen der Bindungsfristen für geförderte Wohnungen einer drohenden
drastischen Mietpreissteigerung entgegen zu wirken, z.B. Klärung der Frage, ob
der Bezirk Ausgleichsbeträge gegen Verlängerung der Mietpreisbindung erlassen
kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu A: Ortsteil Prenzlauer Berg[1] 1. Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen Anzahl der Wohnungen
In den vier Sanierungsgebieten, dem ehemaligen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz sowie den beiden Milieuschutzgebieten Falkplatz und Ostseeplatz hat derzeit der Bezirk in 381 Häusern mit insgesamt 5.739 öffentlich geförderten Wohnungen Belegungsrechte. An erster Stelle steht hier der Helmholtzplatz mit 161 Häusern und 2.858 Wohnungen. Das erklärt sich daraus, dass hier der Anteil der Sanierungen im Rahmen der sozialen Stadterneuerung besonders hoch war. Gefolgt vom Kollwitzplatz mit 85 Häusern und 1.071 Wohnungen sowie dem Teutoburger Platz mit 52 Häusern und 612 mietpreisgebundenen Wohnungen. Im Gebiet Falkplatz ist der Anteil mit vier Häusern und 81 Wohnungen am geringsten. 2. Auflistung pro Gebiet möglichst mit Angabe der Zimmer pro geförderter Wohnung
Diese Tabelle gibt einen Überblick der 381 Häuser mit insgesamt 5. 739 öffentlich geförderten 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen der vier Sanierungsgebiete, des ehemaligen Sanierungsgebietes Kollwitzplatz und der beiden Milieuschutzgebiete. Eine hausgenaue Auflistung befindet sich in der Anlage 1.
Demnach stehen dem Bezirk 1.151 Wohnungen mit einem Zimmer (20,0 %) für die Belegung zur Verfügung. Der größte Anteil mit 2.566 Wohnungen sind die 2-Zimmer-Wohnungen (44,7 %). Davon liegen ca. 45 %, das entspricht 1.219 Wohnungen, im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz. Des Weiteren hat der Bezirk für 1.525 Wohnungen mit 3-Zimmern (26,6 %) und 436 Wohnungen mit 4 Zimmern (7,6 %) das Belegungsrecht. Nur 61 öffentlich geförderte Wohnungen (1,1 %) haben fünf und mehr Zimmer. Mietpreisgebundene und belegungsgebundene Wohnungen wurden über das Programm Soziale Stadterneuerung ModInst RL 90 und ModInst RL 95 geschaffen. Dafür wurden in der Zeit von 1993 bis 2001 für den ehemaligen Bezirk Prenzlauer Berg ca. 314 Mio. € an Fördergelder über die oben genannten Programme zur Verfügung gestellt. Die Förderung der Selbsthilfe-Projekte belief sich auf ca. 13,5 Mio. €. 3. Eigentümerstruktur der geförderten Wohnungen der Sanierungs- und der zwei Milieuschutzgebiete
Von den insgesamt 5.739 Wohnungen liegt der höchste Anteil mit 4.121 Wohnungen (71,81 %) bei den privaten Hauseigentümern. Mit großem Abstand folgt die Genossenschaften mit 920 Wohnungen (16,03 %) und die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, welche Eigentümer über 451 Wohnungen (7,86 %) ist. Der geringste Anteil mit 247 Wohnungen (4,3 %) ist im Besitz von Mieter-GbR. Über die Anzahl der Umwandlungen der geförderten Wohnungen in Eigentumswohnungen liegen keine Angaben vor. 4. Auflistung pro Sanierungsgebiet bzw. Milieuschutzgebiet, in welchen Jahren die Mietpreisbindungen aufgrund der in den Förderverträgen bzw. -bescheiden getroffenen Regelungen auslaufen
In dieser Tabelle sind die Anzahl der Häuser mit Ende der jeweiligen Bindungsfrist pro Kalenderjahr angegeben. Insgesamt 381 Häuser im Ortsteil Prenzlauer Berg verfügen noch über eine Belegungs- und Mietenbindung, die je nach Haus noch bis zu 30 Jahre andauert. In den nächsten vier Jahren werden nur in sieben Häusern die Bindungen auslaufen. In den Jahren 2013 und 2014 enden am Ostseeplatz die Bindungsfristen für die Häuser der Genossenschaft. Für 325 Häuser dauern die Belegungsbindungen noch bis zu dem Zeitraum 2016 bis 2027 an, dies sind 85 % aller jetzt gebundenen Häuser. Allein in den beiden Jahren 2022 und 2023 werden bei insgesamt 94 Häusern die Bindungen enden. Ab dem Jahre 2028 bis zum Jahr 2039 sind dann nur noch insgesamt 13 Häuser mit einer Belegungsbindung verblieben. 5. Angaben zur Entwicklung der Höhe der Mietpreise und zur Zahl der Mieterwechsel in den Wohnungen mit Mietpreisbindung 5.1
Angaben zur Mietentwicklung
Die Einstiegsmiete ist bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien von 1990 (ModInstRL `90) an die Bezugsfertigkeit gekoppelt. Von 1990 bis 1992 waren dies Bruttokaltmieten in Höhe von 2,45/2,71/2,97 €/m². Ab dem Programmjahr 1993 wurde auf Nettokaltmieten umgestellt, so dass sich die Einstiegsmieten für 1993 auf 2,30 €/m² nettokalt und 2,56 €/m² für das Programmjahr 1994 beliefen. Für die weiteren Baufertigstellungsjahre erhöhten sich dann die Einstiegsmieten um 0,13 €/m². Die späteren jährlichen Mietsteigerungen sind für die ersten zehn Jahre an den Abbau der Aufwendungszuschüsse gekoppelt. Bis zum Programmjahr 1993 waren dies noch 0,10 €/m² und ab dem Programmjahr 1994 dann 0,13 €/m². Die Mieterhöhungen ab dem 11. Jahr nach Baufertigstellung sind einheitlich entsprechend dem Förderungsabbau des sozialen Wohnungsbaus mit 0,13 €/m²/p.a. festgelegt. Bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien „Soziale Stadterneuerung“ (ModInstRL `95) und „wohnungspolitische Selbsthilfeprojekte“ (ModInstRL `96) sind die maximalen Einstiegsmieten bei den leeren Wohnungen der Durchschnittswert aus den maßgeblichen Mittelwerten des Mietspiegels (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) für Wohnungen der Größe 40 bis 60 m² und 60 bis 90 m², zzgl. 10 %. Ab 1999 entfiel aufgrund der Änderung der Richtlinie der 10%ige Zuschlag. Zur Berechnung der Einstiegsmieten wurde der Mietspiegel, welcher bei Abschluss des Fördervertrages galt, herangezogen. Auf Grundlage des Mietspiegels 1994 war dies für 1995 4,21 €/m². Für den Mietspiegel 1998 betrug der Wert 4,23 €/m². Ab 1999 wurde die Einstiegsmiete auf 4,23 €/m² festgeschrieben. Die Einstiegsmieten der bewohnten Wohnungen, also für die Bestands-/Rückzugs- und Umsetzmieter, berechneten sich aus der Bestandsmiete, zzgl. der Hälfte der 11%igen Modernisierungsumlage. Ab April 1997 wurde für die Bestandsmieter des Programms ModInstRL `95 die Erstmiete nach Sanierung mit der kompletten 11%igen Modernisierungsumlage berechnet. Als Höchstwert für die Einstiegmiete galt hier auch die maximale Miethöhe der Leerwohnungen. Zusätzlich konnte es zu weiteren Absenkungen der Einstiegsmieten durch das MÜG (Modernisierungsumlage max. 3,00 DM) und die bezirklichen Mietobergrenzen kommen. Die späteren Mietsteigerungen erfolgen nach § 2 Miethöhegesetz (MHG) bzw. nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Durchschnittswert aus der nach Maßgabe des Baualters, der Ausstattung und der Wohnlage maßgeblichen Mittelwert des Mietspiegels (Mittelwerte der Mietspiegeltabelle ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) für Wohnungen der Größe 40 bis 60 m² und 60 bis 90 m². Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, sanken die gemittelten Werte bei der einfachen Wohnlage in 2005 und 2007: Der gemittelte Mittelwert von 2003 in Höhe von 4,84 €/m² fiel im Jahre 2005 auf 4,44 €/m² und noch mal im Jahr 2007 auf 4,31 €/m². Somit konnte bei bestehenden Mietverhältnissen kaum eine Mieterhöhung stattfinden. Bei der Neuvermietung kann auf Antrag bei der IBB der Wert von 4,84 €/m² beibehalten werden. Daher besteht bei der Neuvermietung nur ein Unterschied von 0,01 €/m² zwischen mittlerer und einfacher Wohnlage. 5. 2 Zahl
der Mieterwechsel
Für die Auswertung der Zahl der Mieterwechsel in den Wohnungen mit Mietpreisbindung wurden in den vier Sanierungsgebieten Helmholtzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowstraße und dem ehemaligen Sanierungsgebiet Kollwitzplatz jeweils fünf Häuser repräsentativ ausgewählt. Im Milieuschutzgebiet Falkplatz wurden zwei Häuser analysiert. Aufgrund der geringen Fluktuation (hoher Altersdurchschnitt, schöne Wohnlage) entfiel die Auswertung des Ostseeplatzes. Insgesamt wurden 27 Häuser zur Ermittlung herangezogen. Dabei wurde genau recherchiert, wie oft ein Mieterwechsel pro Wohneinheit vollzogen wurde. Beispielsweise erfolgte in dem Haus Danziger Str. 140 ein Mieterwechsel in sechs Wohnungen, zwei Mieterwechsel in fünf Wohnungen, drei Mieterwechsel in vier Wohnungen und viermal wechselte der Mieter in einer Wohnung. Es lässt sich erkennen, dass bestimmte Häuser einen verstärkten Mieterwechsel (kursiv gedruckte Werte in Spalte 5) verzeichnen. Diese Häuser haben alle einige 1- und 2-Zimmerwohnungen. Bei der Auswertung wurde zudem festgestellt, dass ein verstärkter Mieterwechsel aus Wohnungen im 1. OG erfolgte. Vorwiegend lagen diese im Quergebäude oder Seitenflügel. Darüber hinaus ist eine höhere Mieterfluktuation in den Häusern, die an Hauptverkehrstraßen liegen, zu verzeichnen. Weitere
Wohnungswechsel finden aufgrund von Lärm- und Geruchsbelästigungen über
Gaststätten, ungünstigen Wohnungsgrundrissen aber auch zu hohe Mieten, die
nicht vom Jobcenter übernommen werden, statt. 6. Erläuterung, wie die Kontrolle der Belegungsbindung erfolgt, welche Kosten damit für den Bezirk verbunden sind und wie diese Kosten gedeckt werden Die Kontrolle der Belegungsbindung erfolgt folgendermaßen: Im Auftrag des Bezirksamtes
führt die Mieterberatung Prenzlauer Berg eine Belegungs- und Mietenkontrolle
von sanierten Wohnungen, die im Rahmen der Sozialen Stadterneuerung gefördert
wurden, durch. Hierzu
werden pro Jahr mehrere Häuser
kontrolliert. Die Ergebnisse der
Kontrolle werden in Form eines Kurzberichtes dargestellt. Der Bezirk wird somit
über die aktuelle Belegungs- und Mietensituation informiert und legt den
weiteren Handlungsbedarf fest. Die Auswahl der zu
überprüfenden Häuser erfolgt durch die Investitionsbank Berlin (IBB). Das
Bezirksamt Pankow leitet die zu überprüfenden Häuser an die Mieterberatung
Prenzlauer Berg weiter. Nach erfolgter Sanierung
und Wiederbelegung der Wohnungen erstellt die Mieterberatung einen
Abschlussbericht, der u. a. über den Erstbezug nach der Modernisierung
informiert. Die in der Wohnungsübersicht dargestellten Daten (Belegung,
Ausstattung, Name des Mieters und Miethöhe nach Modernisierung) werden mit dem
aktuellen Stand der Datenbank der Belegungskoordination abgeglichen. Als
Ergebnis entsteht eine Tabelle, die die aktuelle Wohnsituation im Haus
widerspiegeln sollte. Dieser Stand bildet die Basis für die Kontrolle vor Ort. Parallel zur Aktualisierung
der Wohnungsübersichten nimmt die Belegungskoordination die Angaben aus den
Förder- und Ordnungsmaßnahmenverträgen auf. Zur Vervollständigung des
Datenbestandes, der als Grundlage für die Überprüfung dient, werden aus den
Förderrichtlinien der Bindungszeitraum, das Förderungsprogrammjahr und die
Miethöhen herangezogen. Die Belegungskoordination informiert
die Mieter in einem Anschreiben über die Beauftragung der Mieterberatung durch
den Bezirk, die Miethöhe und die Belegungsbindung zu kontrollieren. Die Mieter
erhalten daraufhin mehrere Termine für Hausbesuche und werden um Mitwirkung
gebeten. Bei der ersten Begehung des
Hauses wird eine so genannte Klingelschildanalyse durchgeführt. Dabei werden
die Mieternamen der aktualisierten Wohnungsübersicht mit denen auf den
Namensschildern im Haus verglichen. Differenzen werden in der Tabelle vermerkt.
Anschließend suchen die
Mitarbeiterinnen die Bewohner zu den angekündigten Terminen auf. In den
Mietergesprächen werden die aktuelle Nettokaltmiete, die Wohnfläche und das
Vorhandensein eines WBS nachgefragt. Des Weiteren werden auch eventuelle
Probleme der Mieter, die die Miet- und Wohnsituation betreffen, aufgenommen. Waren die Mieter zum ersten
Termin nicht zu erreichen, versuchen die Mitarbeiterinnen, sie zum zweiten
angekündigten Termin erneut anzutreffen. Bleibt auch das erfolglos, schreibt
der Bezirk diese Mieter erneut an mit der Bitte um Mitwirkung an der Belegungs-
und Mietenkontrolle. Nach Abschluss der
Mietergespräche werden die Wohnungsübersichten (vom Stand nach der
Modernisierung) mit der aktuellen, vor Ort festgestellten Belegung überarbeitet.
Dabei werden Merkmale wie Sanierungsbetroffenheit, Freigabe-Wohnungen sowie
WBS- und Rückzugsmieter kenntlich gemacht. Ferner werden die aktuellen Mieten
und das Datum des Einzugs vermerkt. Nach Überarbeitung der
Wohnungsübersichten gleicht die Belegungskoordination die Daten mit den zuvor
angeforderten Vermietungslisten der Hausverwaltungen/Eigentümer ab. Treten
kleinere Unstimmigkeiten auf, werden diese mit den Vermietern direkt geklärt.
Stellen die Mitarbeiterinnen grobe Differenzen oder Verstöße gegen
Vertragsinhalte fest, werden diese an das Bezirksamt weitergeleitet. Das
Bezirksamt legt dann in Abstimmung mit der IBB das weitere Vorgehen fest. Dabei
werden durch die IBB bestimmte Sanktionen gegen den Eigentümer ausgesprochen,
z. B. bei Überzahlung der Mieten ist diese an die Mieter zurück zu erstatten. Die Ergebnisse der
Überprüfung werden von der Belegungskoordination in Form eines kurzen
Abschlussberichtes zusammengefasst, der den aktuellen Stand der Belegungs- und
Mietensituation im kontrollierten Haus beschreibt. Die Zusammenfassung enthält
folgende Angaben: ·
Adresse und Lage
des überprüften Hauses, ·
Förderungsrichtlinie,
Programm und Programmjahr, ·
Laufzeit der
Belegungsbindung, ·
Fertigstellungsdatum
(Abschluss der Sanierung), ·
Eigentümer des
Hauses, ·
Anzahl der im
Haus wohnenden Mietparteien, ·
Anzahl der zum
Mietergespräch angetroffenen Haushalte, ·
Zeitraum der
Mieterbefragung, ·
Ergebnisse der
Mieten- und Belegungskontrolle, ·
Angabe über die
sanierungsbedingte Mieterfluktuation, dies betrifft: -
Im Haus
verbliebene Altmieter (Rückzugsmieter), -
Einzug
sanierungsbetroffener Mieter aus anderen Häusern (Umsetzmie- -
Anzahl der
eingezogenen WBS-Mieter (bei Freigabe der Wohnungen). Die Kurzberichte werden
unmittelbar nach Abschluss der Hausüberprüfungen erstellt und dem Bezirksamt
umgehend übergeben. Die Kosten für die Belegungskontrolle betragen pro Objekt 1.699,95 € netto. Diese werden über Sanierungsfördermittel gedeckt. Ortsteil Pankow, Sanierungsgebiet Wollankstraße
1. Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen nach Zimmerzahl Im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße wurden 783 Wohnungen in 57 Objekten im Rahmen der Sozialen Stadterneuerung mit öffentlichen Fördermitteln saniert. Die Wohnungen verteilen sich nach Anzahl der Zimmer wie folgt: Die Häuser befinden sich teilweise auch im ehemaligen Untersuchungsbereich zum Sanierungsgebiet. Das betrifft neun Häuser mit 97 Wohnungen. 2. Förderprogramme/Fördersumme Die Häuser wurden in drei Förderprogrammen saniert: „ModInstRL 90“, „ModInstRL 95 – Soziale Stadterneuerung“ und „ModInstRL 90 C17 – Wohnungspolitische Selbsthilfe“. Die Wohnungen verteilen sich wie folgt auf die Förderprogramme: Die eingesetzten Fördermittel entsprechend Programmjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
In der Anlage 3 befindet sich die Übersicht der Förderobjekte der sozialen Stadterneuerung. 3. Eigentümerstruktur Mehr als zwei Drittel der Wohnungen befinden sich im Besitz von (privaten) Hauseigentümern. Nur ein Fünftel der mit öffentlichen Mitteln sanierten Wohnungen sind Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG. Jede siebte bis achte der Förderwohnungen wurde mittlerweile in eine Eigentumswohnung umgewandelt. Da in Alt-Pankow lediglich ein Haus mit einem Selbsthilfeprogramm saniert wurde, spielen die Selbsthelfer als Eigentümer eine geringe Rolle. 4. Mietpreisbindung Die Häuser, die mit Mitteln aus der ModInstRL 90 saniert wurden, werden vor 2020 aus der Belegungs- und Mietpreisbindung entlassen. Das Gros der Wohnungen aus Alt-Pankow wird aber erst Ende der 20er Jahre keiner Bindung mehr unterliegen. Das sind teilweise bis zu 15 und mehr Jahre nach der beabsichtigten Aufhebung des Sanierungsgebiets Pankow-Wollankstraße zu Beginn 2011. 5. Angaben zum Mieterwechsel Mieter im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße sind sehr treue Mieter. Das zeigt sich unter anderem darin, dass 40 % der sanierten Wohnungen noch mit Erstmietern und 35 % der sanierten Wohnungen mit Zweitmietern belegt sind. Mieterwechsel finden bislang nicht in hohem Umfang statt. Eher sind es einzelne bestimmte Wohnungen, in denen die Mieter häufiger wechseln als anderswo. Hinzu kommt, dass die Wohnungsstruktur in Alt-Pankow nicht ausgewogen und damit das Angebot an alternativem Wohnraum schmal ist. Typische Wohnungen in diesem Gebiet haben viel Fläche und wenige Zimmer. Diesem Standortnachteil ist auch durch die Genehmigungspraxis nicht begegnet worden. Der Schaffung familiengerechten Wohnraums ist immer der Vorrang gegenüber der Errichtung oder Bewahrung vielfältiger Grundrisse gegeben worden. Die Mieter sind allerdings nicht nur ihrer Wohnung, sondern auch dem Gebiet selbst treu. In der Regel wird die neue Wohnung innerhalb des Gebiets bzw. in direkt angrenzenden Bereichen gesucht. Bei regelmäßigen Befragungen von Mietern in der Sprechstunde der Offenen Mieterberatung zeigte sich wiederholt, dass die Zufriedenheit der beratenen Mieter mit der Wohnumgebung höher ist als die mit der Wohnung selbst. 6. Belegungskontrolle Im Rahmen der Belegungskontrolle werden nur die Wohnungen geprüft, wo die IBB eine Belegungsbindungskontrolle für bestimmte Objekte angefordert hat. Außerdem schreibt die Sanierungsverwaltungsstelle alle Eigentümer der Förderhäuser jährlich zum 15.12. an und erbittet folgende Auskünfte: · Lage der Wohnung, · Name der/des aktuellen Mieter/s, · Wohnfläche, · Mietvertragsbeginn, · Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten/Warmwasser und · wurde ein WBS vorgelegt? Die Mieterberatung vergleicht die Angaben der Vermieter mit der aktuellen Belegungsdatei der Wohnungen. Die Datei führt die Mieterberatung entsprechend den Freimeldungen für neu zu beziehende Wohnungen bei Mieterwechsel und den Freistellungsanträgen der Vermieter. Diskrepanzen, die die Mieterberatung bei dieser Kontrolle feststellt, werden der Sanierungsverwaltungsstelle mitgeteilt. Eine Gegenkontrolle durch Mieteranschreiben oder Mieterbefragung findet nicht statt. Ortsteil Weißensee, Sanierungsgebiet
Komponistenviertel 1. Anzahl der mietpreisgebundenen Wohnungen Im Sanierungsgebiet Weißensee-Komponistenviertel wurden laut Liste der IBB im Zeitraum zwischen 1990 bis 2001 insgesamt 646 Wohneinheiten unter Einsatz öffentlicher Fördermittel instand gesetzt (Anlage 2). Von diesen 646 WE unterliegen 84 WE aufgrund der damaligen Förderung in Leerstandsbeseitigungsprogrammen keiner Bindung. Bei einem weiteren Objekt mit zwei Wohnungseinheiten (WE) wurde als Sonderfall ein Förderungsvertrag nach § 144 BauGB geschlossen, für die ebenfalls keine Bindung vereinbart wurde. Damit wurde für insgesamt 86 WE keine Bindung vereinbart. 560 WE im Komponistenviertel wurden öffentlich gefördert und gebunden. Zwei dieser Objekte mit insgesamt 18 WE sind durch Zwangsversteigerung bzw. Rücktritt vom Förderungsvertrag aus der Bindung gefallen. Damit sind im Sanierungsgebiet Weißensee-Komponistenviertel gegenwärtig insgesamt 542 Wohnungen in 43 Objekten gebunden, deren Belegungsbindungen zwischen 2010 und 2033 auslaufen. 2. Förderprogramme Wie bereits angeführt, wurden vor Ausweisung des Komponistenviertels zahlreiche Objekte im Komponistenviertel gefördert, ohne dass eine Bindung vereinbart wurde. Die Förderprogramme im Einzelnen (entsprechend Aufstellung IBB): ·
1990 wurden zwei Objekte mit insgesamt 18 WE im
Sofortfinanzierungspro- ·
Zwischen 1990 und 1993 wurden 13 Objekte mit
insgesamt 66 WE im Leer- Bei den belegungsgebundenen Wohnungen kamen die folgenden Förderprogramme zum Einsatz: ·
Ein Objekt mit vier WE wurde im
Leerstandsbeseitigungsprogramm Lebe 92 ·
In den Jahren 1994 bis 2001 wurden 44 Objekte
mit insgesamt 538 WE nach - ModInst 94 4
Objekt(e) 58 WE - ModInst 95 9
Objekt(e) 79 WE - ModInst 96 7
Objekt(e) 91 WE - ModInst 97 4
Objekt(e) 52 WE - ModInst 98 7
Objekt(e) 58 WE - ModInst 99 6
Objekt(e) 115 WE - ModInst 00 5
Objekt(e) 59 WE - ModInst 01 3
Objekt(e) 44 WE Summe 46 Objekt(e) 556 WE In zwei Objekten entfiel die Bindung: - Vertragskündigung wegen Zwangsversteigerung (ModInst 98) 8 WE - Rücktritt vom Förderungsvertrag 10 WE Gesamt 44 Objekt(e) 538 WE Insgesamt befinden sich derzeit 542 Wohnungen in der Bindung. 3. Eigentümerstruktur Von den 44 gebundenen Objekten im Sanierungsgebiet Weißensee-Komponistenviertel befinden sich sechs Objekte mit 59 Wohnungen im Eigentum der Gesobau AG. Dies entspricht knapp 11 Prozent der im Sanierungsgebiet gebundenen Wohnungen. Die übrigen 38 Objekte mit 483 Wohnungen befinden sich im Eigentum privater Eigentümer. 4. Auslaufen der Bindungen Gegenwärtig sind noch alle Wohnungen, für die eine Bindung vereinbart wurde, gebunden. Die ersten Bindungen enden 2010. Bis zum Jahr 2020 besteht die Bindung für die Mehrzahl (2020: 84 Prozent) der gebundenen WE fort, danach ergibt sich eine deutliche Veränderung: · 2025 wird die Bindung für 86 Prozent ausgelaufen sein, · 2030 für 97 Prozent und · 2034 für alle Wohnungen ausgelaufen sein. Die Bindungsenden im Einzelnen:
5. Entwicklung der Mietpreise Im Bindungszeitraum dürfen für im Rahmen der „Sozialen Stadterneuerung“ geförderte Wohnungen über die erstmalige Mieterhöhung aus den geförderten Maßnahmen gemäß Fördervertrag hinaus Mieterhöhungen nach dem BGB nur bis zum Durchschnittswert aus den nach Maßgabe des Baualters, der Ausstattung und der Wohnlage maßgeblichen Mittelwerten des Mietspiegels (Mittelwerte der Mietspiegeltabelle ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) für Wohnungen der Größe 40 bis 60 m² und für Wohnungen der Größe 60 bis 90 m² verlangt werden. Die auf Grundlage des Durchschnittswertes ermittelte
Miethöhe stellt die förderspezifisch maximal zulässige Höchstmiete für alle Wohnungen
dar. Siehe dazu die Erläuterungen unter Punkt A Prenzlauer Berg, 5.1. 6. Kontrolle der Belegungs- und Mietpreisbindung Derzeit obliegt die Kontrolle der Einhaltung der Belegungsbindungen dem Amt für Planen und Genehmigen, eine kontinuierliche und flächendeckende Überprüfung der Belegungs- und Mietpreisbindung ist aufgrund mangelnder Kapazität jedoch nicht möglich. Zu B: Ortsteil Prenzlauer Berg Für den Ortsteil Prenzlauer Berg liegen uns zum Thema Eigentumswohnungen und Eigenbedarf keine Angaben vor. Ortsteil Pankow, Sanierungsgebiet Wollankstraße 1. Anzahl der Eigentumswohnungen mit Eigenbedarfskündigungen – Auslaufen der Schutzfrist 1.1 Förderwohnungen/übrige Wohnungen Insgesamt gibt es im Sanierungsgebiet 764 Eigentumswohnungen. Davon sind 107 Förderwohnungen. Die letzte für den Bezirk Pankow geltende Kündigungsschutzklausel von sieben Jahren trat am 01.09.2004 in Kraft und wird am 31.08.2011 enden. Über die Anzahl der Bestandsmieter, die von dieser Regelung betroffen sind, existiert im Bezirksamt keine Statistik. In der offenen Mieterberatung wurden uns in den letzten sieben Jahren zwei Fälle von Eigenbedarfskündigungen in Eigentumswohnungen bekannt. Eigenbedarfskündigungen von Förderwohnungen sind bis zum Ende der Bindungszeit ausgeschlossen. Gleichwohl besteht nach Auskunft der IBB die Möglichkeit, dass Eigentümer von mit öffentlichen Mitteln sanierten und ungewandelten Wohnungen Eigenbedarf anmelden können. In einem solchen Fall sind die Fördermittel an die IBB zurückzuzahlen. Die Wohnung wäre dann keine belegungsgebundene Wohnung mehr. Alle bisherigen Vorstöße von Einzeleigentümern waren laut Auskunft der IBB bislang theoretische Anfragen. 1.2 Neubau/Altbau Von den 764 Eigentumswohnungen befinden sich 378 Wohnungen im Neubau (keine umgewandelten Mietwohnungen). Es bleiben 386 Wohnungen im Altbau. Zieht man von diesen 386 Wohnungen in 30 Gebäudeteilen schätzungsweise zwei Dachgeschosswohnungen pro Gebäudeteil ab (diese fallen unter Neubau) bleiben 326 umgewandelte Bestandswohnungen. Geht man von einem Anfangswohnungsbestand von 3.386 Wohnungen bei Festlegung des Sanierungsgebietes im Dezember 1994 aus, so liegt der Anteil der umgewandelten Wohnungen bei ca. 10 %. Ebenfalls mit 10 % wird die Umwandlungsquote für den ganzen Bezirk Pankow bezogen auf den Mietwohnungsbestand von 1998 im Wohnungsmarktbericht 2008 der IBB beziffert. Ortsteil Weißensee, Sanierungsgebiet
Komponistenviertel Auch für den Ortsteil Weißensee liegen uns zum Thema Eigentumswohnungen und Eigenbedarf keine Angaben vor. Zu C: Ortsteil Prenzlauer Berg 1. Angabe, wie viele Wohnungen mit Mietpreisbindungen durch Sozialplanverfahren nach Auslaufen der pauschalen Mietobergrenzen durch Verträge gesichert werden konnten 2.
* Diese Häuser sind in
der Vermietung bzw. im Bau, so dass nur eine ungefähre Zahl Seit dem Beschluss des Bezirksamtes Pankow (Änderung der
Sanierungsziele vom 03.11.2003) wurden bis heute für insgesamt 76 Häuser
öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen. Die meisten Verträge bezogen sich auf Häuser in den Sanierungsgebieten. Nur das Haus Danziger Str. 122 liegt im Milieuschutzgebiet. Für insgesamt 720 Wohnungen hat der Bezirk das Belegungsrecht. Die letzten 20 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge für ca. 138 Wohnungen wurden auf freiwilliger Basis vereinbart, da das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2006 die Festsetzung von Mietobergrenzen als unzulässig erklärt hat. Der Gegenstand dieser Verträge ist die „Bereitstellung von belegungsgebundenen Wohnungen und die Durchführung eines Sozialplanverfahrens“. 3. Angaben zur Laufzeit der Verträge bzw. Regelung der Miethöhen sowie Angaben zu den vereinbarten Miethöhen
Die Höhe der Einstiegsmiete nach Sanierung beläuft sich bei 17 Häusern (85 %) auf 4,84 €/m². Dieser Wert wurde analog der Mietobergrenzen der sozialen Stadterneuerung (ModInstRL 1995) für die einfache Wohnlage bestimmt. Bei zwei Häusern wurden die Einstiegsmieten auf Grundlage der bezirklichen Schwellenwerte für Sanierungsgebiete vom 06.02.2004 vertraglich gesichert: 40 bis 60 m²: 4,41 €/m²; 60 bis 90 m²: 4,12 €/m², über 90 m²: 4,19 €/m². Im Vertrag für das Haus Danziger Str. 122 wurde für die beiden Wohnungen der Mietpreis auf 4,78 €/m² festgelegt. Dies entspricht der Mietobergrenze für Milieuschutzgebiete vom 08.04.2003. Bis auf zwei Ausnahmen wurde für alle Häuser eine Belegungsbindung von drei Jahren festgeschrieben. Bei den Ausnahmen handelt es sich um die Danziger Str. 122 und die Schönhauser Allee 168a, die als Sonderfälle zu betrachten sind und bei denen für die jeweils zwei Wohnungen längere Bindungsfristen ausgehandelt werden konnten. Dies sind vier Jahre für die Danziger Str. 122 und sechs Jahre für Schönhauser Allee 168a. Ortsteil Pankow, Sanierungsgebiet Wollankstraße Ab 2006 wurden im Sanierungsgebiet Pankow-Wollankstraße keine Verträge geschlossen. Ortsteil Weißensee, Sanierungsgebiet
Komponistenviertel Diese Frage ist für das Sanierungsgebiet Komponistenviertel nicht zutreffend, da hier keine pauschalen Mietobergrenzen bestanden haben. Zu D: 1.
Prognose, welche Effekte durch ein Auslaufen der
Mietpreisbindungen auf den Bei der Beantwortung dieses Punktes kann unterstellt werden, dass eine Differenzierung zu den einzelnen Sanierungsgebieten bzw. ehemaligen Bezirken nicht vorgenommen werden muss. Die Gestaltung der Mieten wird sich berlinweit auf der gleichen gesetzlichen Grundlage entwickeln. Eine Prognose der Mietentwicklung ist vor allem deshalb schwierig, weil die allgemeine Entwicklung des Mietniveaus, namentlich die des Berliner Mietspiegels, für die nächsten 15 Jahre nicht bekannt ist. Man kann also nur erwägen, was passieren würde, wenn die Bindungen jetzt endeten. Während des Bindungszeitraums wird die Miete in den Förderhäusern durch folgenden Oberwert begrenzt: ·
Der Durchschnittswert aus den nach Maßgabe des
Baualters, der Ausstattung und der Wohnlage maßgeblichen Mittelwerten des
Mietspiegels für Wohnungen der Größe 40 bis 60 m² und für Wohnungen der Größe
60 bis 90 m². ·
Dabei kann man von einem Baualter vor 1919 und
von einer Ausstattung mit Bad und Sammelheizung ausgehen. · Wohnwerterhöhende Merkmale und Sondermerkmale gemäß dem Berliner Mietspiegel können darüber hinaus nicht geltend gemacht werden. Bezogen auf den Mietspiegel 2007 ergeben sich folgende Mischwerte entsprechend der Wohnlagen: ·
in der einfachen Wohnlage 4,31 €/m² ·
in der mittleren Wohnlage 4,83 €/m² und · in der guten Wohnlage 5,55 €/m². Die meisten geförderten Wohnungen in den Sanierungsgebieten liegen in der einfachen und mittleren Wohnlage. Man kann also momentan pauschal mit der Miete von 4,84 €/m² nettokalt rechnen. Mieter, die die Einkommensvoraussetzungen nach § 9 Wohnungsfördergesetz (WoFG) erfüllen, zahlen momentan eine auf 4,55 €/m² reduzierte Nettokaltmiete. Das Land Berlin hatte mit Veröffentlichung der ModInstRL 95 für einkommensschwache Mieter eine reduzierte Miete (WBS-Miete) eingeführt. Ab 2000 lag diese Miete für fünf Jahre konstant bei 3,63 €/m². Durch darauf folgende jährliche Erhöhungen liegt der Wert inzwischen bei den oben genannten 4,55 €/m². Es ist davon auszugehen, dass es durch weitere Erhöhungen mittelfristig zu einer Abschaffung dieser einkommensabhängigen Mietvergünstigung kommen wird. Beim Wegfall der Bindung aus den Förderverträgen können im Rahmen von Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB die Wohnwert erhöhenden Merkmale und die Sondermerkmale aus dem Mietspiegel geltend gemacht werden. Das wird für etliche Grundstücke Mieterhöhungen bis zum Oberwert des jeweiligen Mietspiegelfeldes und darüber hinaus zur Folge haben. Geht man davon aus, dass die Mehrzahl der Wohnungen zwei bzw. drei Zimmer hat, bewegt man sich bei den Wohnungsgrößen in den Kategorien 40 bis unter 60 m² und 60 bis unter 90 m². Die Spannenoberwerte liegen hier zurzeit je nach Wohnungsgröße und Wohnlage zwischen 5,73 €/m² und 6,65 €/m². Allein das Sondermerkmal „Modernes Bad“ (momentan 0,37 €/m²) trifft für alle geförderten Wohnungen zu. Addiert man dies zum Mietspiegeloberwert, ergeben sich aktuell ortsübliche Nettokaltmieten zwischen 6,10 €/m² und 7,02 €/m². Innerhalb von drei Jahren kann der Vermieter eine Mieterhöhung von 20 % geltend machen. In einem ersten Schritt könnte also um 0,97 €/m² (20 % von 4,84 €/m²) auf 5,81 €/m² erhöht werden. Nach dem Ablauf von drei Jahren dann wiederum um 1,16 €/m² (20 % von 5,81 €/m²) auf 6,97 €/m². Dies würde der Mietspiegel 2007 unter Beachtung des Sondermerkmals „Modernes Bad“ zulassen. Bei den Bestandsmietverhältnissen würde die
Mietentwicklung also stark von der Entwicklung des Berliner Mietspiegels
abhängen. Andererseits hat die zumindest territorial, nämlich auf das jeweilige Sanierungsgebiet ausstrahlende Mietpreis dämpfende Wirkung der Förderwohnungen für die Entwicklung des Berliner Mietspiegels keine Bedeutung. Bei der Erhebung der aktuellen Mietwerte werden diese Wohnungen nicht berücksichtigt. Bei der Neuvermietung sind dem Vermieter jedoch keinerlei Grenzen gesetzt. Wenn man berücksichtigt, dass die GESOBAU AG momentan einen sanierten Altbau im Sanierungsgebiet Wollankstraße zu Nettokaltmieten zwischen 7,15 und 9,00 €/m² anbietet, wird deutlich, dass der Mietspiegel bei der Neuvermietung keine Rolle spielt. Derzeit erfüllt ein großer Teil der Mieter in den geförderten Wohnungen die Einkommensvoraussetzungen nach § 9 WoFG. Das bedeutet, sie überschreiten das jährliche Einkommen von 12.000,00 € für eine Person bzw. 18.000,00 € für zwei Personen nicht. Fazit ist, dass sich nach Auslaufen der Bindungen in den bewohnten ehemaligen Förderwohnungen die Mieten am Oberwert des Berliner Mietspiegels orientieren werden. Dies wird insbesondere bei den WBS-Mietern zur Verdrängung führen und den Auszugsdruck auf die weiteren Bestandsmieter erhöhen. Die Miete jeder dieser Wohnungen unterliegt keinerlei Beschränkung mehr. Das heißt: Verschwinden von Bestandsmietern = Ansteigen der Nettokaltmieten = Vermietung zu Angebotsmieten. 2. Darstellung der Handlungsmöglichkeiten des Bezirksamtes nach Auslaufen der Bindungsfristen für geförderte Wohnungen einer drohenden drastischen Mietpreissteigerung entgegen zu wirken, z. B. Klärung der Frage, ob der Bezirk Ausgleichsbeträge gegen Verlängerung der Mietpreisbindung erlassen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat ganz klar und deutlich in seiner Entscheidung geurteilt, dass Mietobergrenzen kein zulässiges Instrument zur Regulierung der Mieten ist. Es ist unzulässig, über den sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt Mietbeschränkungen vorzunehmen. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten bzw. die Kappung von Mieten regelt allein das BGB. Die Überprüfung der Möglichkeit, ob es auf freiwilliger Basis nicht doch möglich ist, Verträge zur Aufrechnung von Ausgleichsbeträgen mit Mieterhöhungsmöglichkeiten vorzunehmen, werden folgende Überlegungen zu Grunde gelegt: Anhand einer Modellrechnung wird von einem durchschnittlich geschnittenen Haus ausgegangen. Das Grundstück ist mit einem Vorderhaus, Seitenflügen und Quergebäude bebaut und hat eine Gesamtwohnfläche von 3.224 m². Unter der Annahme einer möglichen Mietpreisgestaltung im sechsten Jahr nach Auslaufen der Mietpreisbindung (siehe die Musterrechnung unter Pkt. D 1.) ergibt sich eine Gesamtmieterwartung von 22.471,28 € nettokalt im Monat (6,97 €/m² im Monat). Bei einer theoretischen Annahme der Fördermiete zum jetzigen Zeitpunkt in Höhe von 15.604,16 € nettokalt im Monat wäre eine Subventionierung der Miete von 6.867,00 € im Monat erforderlich, um den finanziellen Ausgleich für den Eigentümer zu schaffen. Bei einer Größe des Grundstückes von 904 m² mit der entsprechenden Ausnutzung ergäbe sich ein Ausgleichsbetrag von ca. 67.000,00 €. Um die Miete für die Bestandsmieter festzuschreiben, wäre das Geld des Ausgleichsbetrages nach ca. zehn Monaten aufgebraucht. Eine längere Bindung und Stützung der Mieten, die rechtlichen Bedenken dabei nicht berücksichtigt, wäre auf dieser Grundlage nicht möglich. Angesichts dieser Behandlung ist eine Prüfung, ob Ausgleichsbeträge überhaupt zur Subventionierung von Mieten eingesetzt werden können, entbehrlich. Während des Bindungszeitraums, also in den kommenden 15 bis 20 Jahren hat der Bezirk jedoch durch die Kontrolle der Belegung und der Miethöhe in den geförderten Wohnungen große Einflussmöglichkeiten auf den Schutz dieses Wohnungsbestandes und damit auf den Erhalt einer sozialen Mischung im Gebiet. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlage 1: Auflistung öffentlich geförderter 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen im OT Prenzlauer Berg Anlage 2: Objektübersicht der Programmjahre im OT Weißensee Anlage 3: Objektübersicht der Programmjahre im OT Pankow
Anlage 2, Blatt 1 und 2 Liste IBB
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