Drucksache - VI-0627  

 
 
Betreff: Beschluss über den Bebauungsplan XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI-0627, Vorlage zur Beschlussfassung des BA, 20. BVV am 10.12.08
Vorl. BA zur Beschlussf., 20. Tagung, 10.12.2008
Bebauungsplanentwurf XVIII-23 VzK§15 Anlage 1
Bebauungsplanentwurf XVIII-23 VzK§15 Anlage 2
Bebauungsplanentwurf XVIII-23 VzK§15 Anlage 3
Bebauungsplanentwurf XVIII-23 Anlage 4

Siehe Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                                                                                                                                                                                    Drucksache-Nr.

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.  Gegenstand der Vorlage

 

Beschluss über den Bebauungsplan XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.             Der sich aus der Abwägung des Bezirksamtes ergebende Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG beschlossen.
Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die Abwägung nicht abändern, ein.

 

II.           Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

3.  Begründung

 

Das damalige Bezirksamt Weißensee hat mit Beschluss vom 10. Dezember 1991 die Aufstellung des Bebauungsplans XVIII - 23 beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 24. Januar 1992 im Amtsblatt für Berlin Nr. 4 auf Seite 184 bekannt gemacht. Die BVV hat diesen Beschluss auf ihrer Sitzung am 11.  März 1992 zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren wurde am 6. Dezember 1994 beschlossen, den Geltungsbe­reich um Abschnitte der Straßenflächen zu erweitern sowie den Titel des Bebauungsplans zu ändern. Dieser Beschluss wurde von der BVV zur Kenntnis genommen und am 6. Dezember 1994 im Amtsblatt für Berlin auf Seite 4152 bekannt gemacht.

Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 9. Juni 1995.

Es wurden 26 Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind, beteiligt. Von denen, die geantwortet haben, haben 13 TÖB keine Bedenken geäußert. Die BEWAG und GASAG wiesen jedoch auf ihre Leitungen im Bestand hin. Da die Leitungen sich im öffentlichen Straßenland befinden, ist eine Regelung durch den Bebauungsplan nicht notwendig. Die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab im Wesentlichen nachfolgende Änderungen:

Das Planungsziel Mischgebiet wurde im Rahmen der Beteiligung in Kerngebiet geändert. Aufgrund der hohen Schienenfernverkehrslärmbelastung war eine Neuplanung für Wohnnutzung im Mischgebiet aus Immissionsschutzgründen nicht möglich. Der Abstand der Baugrenzen wurde zum Bahngelände vergrößert, damit aus Sicherheitsgründen der Eisenbahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Die textlichen Festsetzungen zu den Pflanzbindungen und zu der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser zur Anreicherung des Grundwassers wurden gestrichen. Die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz wurden entsprechend ihrer Erforderlichkeit überarbeitet bzw. angepasst.

Anstatt der Sicherung von zwei Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung im Geltungsbereich als Zugänge zu den Bahnhofs-Abgängen soll nur noch eine Verkehrsfläche am nördlichen Bhf-Abgang als Bahnhofsvorplatz für einen Zugang, eine Buswendeanlage und Endhaltestelle, Fahrradabstellanlagen, Taxistand und Behindertenparkplätze gesichert werden.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs zum Bahngelände wurde entsprechend der Grundstücksgrenze dargestellt. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs wurde entsprechend überarbeitet.

Das damalige Bezirksamt Weißensee hat am 18. Februar 1997 u. a. beschlossen: Die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 sind – ausgehend von der planungsrechtlichen Sicherung des 2. Ausgangs am Nordende des Bahnhofs Karow – dahingehend zu ändern, dass

o     das Gelände zwischen der S-Bahntrasse, Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße als Kerngebiet, Verkehrsfläche bzw. Gemeinbedarfsfläche festgesetzt wird,

o     die Verkehrsfläche am Hubertusdamm auf Höhe des zukünftigen Nordausgangs so erweitert wird, dass eine Auf­stellfläche für Busse, Taxen und Behindertenstellplätze möglich werden, die Verkehrsfläche un­mittelbar vor dem zukünftigen Nordausgang so bemessen wird, dass eine ausreichende Zahl von Fahrradabstellplätzen möglich wird.

Die Änderung der Planungsziele des Bebauungsplans XVIII-23 hat die BVV am 12. März 1997 (III/428) zur Kenntnis genommen.

Da eine kurzfristige Realisierung der Planung nicht in Aussicht stand, ruhte das Planverfahren bis 2006.

Anlass für die Wiederaufnahme des Planverfahrens 2007 waren konkrete Absichten eines Investors, eine Einzelhandelseinrichtung zur Nahversorgung auf den Grundstücken Hubertusdamm 62 bis 65 zu errichten. Dabei sollte die Freihaltung einer Fläche für die Einordnung eines 2. Zugangs zum Bahnhof Karow einschließlich Busendhaltestelle und –wendeanlage berücksichtigt werden.

Der 2. Ausgang am Bahnhof Karow mit einem Behindertenaufzug wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei der Deutschen Bahn AG bestellt. Eine Realisierung ist auf Grundlage einer Plangenehmigung geplant.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2007 aufgrund des geänderten Bezirksnamens beschlossen, den Titel des Bebauungsplans wie folgt zu ändern:

Bebauungsplan XVIII-23 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Be­zirk Pankow, Ortsteil Karow.

Des Weiteren wurde beschlossen das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit den geänderten Zielen des Bebauungsplans, die nunmehr die planungsrechtliche Sicherung von Kerngebiet, Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung „Bahnhofsvorplatz“ sind, durchzuführen.

Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans hat die BVV am 9. Januar 2007 (Nr.VI-40/2007) zur Kenntnis genommen und wurde am 19. Januar 2007 im Amtsblatt für Berlin auf Seite 112 bekannt gemacht.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II hat zur geänderten Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB mit Schreiben vom 20.02.2007 u. a. folgendes mitgeteilt:

o     Das Bebauungsplanverfahren berührt, da es mit der Bahnhofstraße als übergeordneter Hauptverkehrsstraße, dem Hubertusdamm als Ergänzungsstraße und dem S-Bahnhof (einschließlich Vorplatz) sowie mit dem im Kerngebiet grundsätzlich zulässigen großflächigen Einzelhandel, gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 7 AGBauGB dringende Gesamtinteressen Berlins.

o     Die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans aus dem FNP ist unter Beachtung des Punktes 6.5 AV-FNP nur dann gegeben, wenn berücksichtigt wird, dass großflächiger Einzelhandel – hier außerhalb einer im FNP dargestellten Einzelhandelskonzentration – nicht zulässig ist. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass über das Grundstück Hubertusdamm 62 der direkte Zugang zum S-Bahnsteig führt.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg - Berlin hat mit Schreiben vom 30.01.2007 mitgeteilt, dass das Plangebiet im Siedlungsbereich des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg - Berlin (LEP eV) außerhalb der in Ziel 4.2.4 LEP eV genannten und in Ziel 1.1. FNP Berlin räumlich konkretisierten städtischen Zentren liegt. Der Entwurf des Bebauungsplans unterstützt Ziel 1.0.1 LEP eV.

Mit der Begrenzung der Verkaufsflächen von Einzelhandelsbetrieben steht der Entwurf des Bebauungsplans im Einklang mit dem Ziel aus § 16 Abs. 6 LEPro.

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 ist den Zielen der Raumordnung und Landesplanung angepasst. Die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans aus dem FNP ist daher in diesem Einzelfall gegeben.

 

Für den Bebauungsplan XVIII-23 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.01.2007 begonnen. Stellungnahmen konnten innerhalb der in § 4 Abs. 2 BauGB genannten Frist von einem Monat abgegeben werden. Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen die Schreiben von den Behörden und TÖB ein. Fünf TÖB haben nicht geantwortet.

Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen: Die Kerngebietsfläche wurde in die Teilflächen MK 1, MK 2 und MK 3 unterteilt. Die Fläche MK 1 des Kerngebiets wird im Bebauungsplanentwurf durch eine Knotenlinie auf eine Fläche von 1110 m² im Baufenster begrenzt, in der Handelsbetriebe allgemein zulässig sind. 

Die textliche Festsetzung Nr. 8 wurde wie folgt geändert: In den Teilflächen MK 2 und MK 3 des Kerngebiets sind großflächige Einzelhandelsbetriebe unzulässig.

In der textlichen Festsetzung Nr. 6 wurde „immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel“ durch Emissionskontingent nach der im Dezember 2006 eingeführten DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) entsprechend ersetzt.

Die Baugrenze wurde auf einen Abstand von 5 m zur Grenze des Bahngeländes festgelegt.

Durch textliche Festsetzung wurde geregelt, dass ebenerdige Stellplätze durch Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern sind. Je acht Stellplätze ist ein Baum zu pflanzen.

Eine Fläche der Teilflächen MK 1, MK 2, MK3 des Kerngebiets in einer Breite von 3 m entlang des Bahngeländes soll mit Bindungen zum Anpflanzen festgesetzt werden.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. September 2007 beschlossen, dass dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugestimmt wird. Darüber hinaus soll für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23 im beschleunigten Verfahren nach §°13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die BVV hat am 24. Oktober 2007(VI-0279) die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18. September 2007 mit Begründung wurde in der Zeit vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. November 2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 28. September 2007 auf Seite 2571. Darüber hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer in Berlin häufig gelesenen Tageszeitung am 5. Oktober 2007 veröffentlicht.

Mit der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte der Hinweis, dass die  Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird sowie der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden 5 Stellungnahmen von Anwohnern des Hubertusdamms, 2 Stellungnahmen von Anwohnern der Frundsbergstraße sowie je eine Stellungnahme einer Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine und der Deutschen Bahn abgegeben.

Von den Anwohnern der Frundsbergstraße werden zusätzliche Verkehrsbelastungen befürchtet. Von den Anwohnern des Hubertusdamms werden ebenfalls eine Zunahme des Verkehrs und des Lärms angenommen. Es werden mehrere andere Standortvarianten eines Bahnhofsvorplatzes sowie Bahnhofszugänge u.a. an der Boenkestraße vorgeschlagen. Durch zusätzliche Kerngebietsflächen wird eine Schädigung des Nahversorgungsbereichs befürchtet. Durch zusätzliche Parkplätze wird eine Erhöhung des Individualverkehrs angenommen.

Von der Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine wird angeregt, dass der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Ferner wird eine Verschlechterung für Natur und Landschaft mit den Festsetzungen befürchtet sowie Kritik an den „Grünfestsetzungen“ geübt.

Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass die bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden berücksichtigte Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält.

 

Im Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine Änderungen für die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 vom 18.09.2007.

 

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, wurde die Begründung zum Bebauungsplan  zu folgenden Punkten ergänzt:

Kapitel I.3.2. Landschaftsprogramm und Artenschutzprogramm

Kapitel II.4. Abwägungsbelange

Kapitel V. 8. Verfahren

Aus den Änderungen resultiert kein Erfordernis ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen, weil sich daraus keine Änderung der Planungsziele und des Planentwurfs ergaben.

 

Das Bezirksamt Pankow hat im Ergebnis der Auswertung und Abwägung dem vorliegenden Bebauungsplan XVIII-23 vom 18. September 2007 einschließlich Begründung zugestimmt. Damit ist das Aufstellungsverfahren in der Bezirksverwaltung abgeschlossen. Das Bezirksamt legt den Entwurf des Bebauungsplans entsprechend § 6 Abs. 3 AGBauGB und den Entwurf der Verordnung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan XVIII-23 vom 18. September 2007 einschließlich der Begründung durch das Bezirksamt der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

 

Sobald die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan beanstandungsfrei ist, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan XVII-23 vom 18. September 2007 als Rechtsverordnung fest. Die BVV wird darüber zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt.

 

4.  Rechtsgrundlage

 

§ 10 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) .

    


5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Für die Umsetzung der Tiefbaumaßnahme des Bahnhofsvorplatzes Karow wurden Kosten in Höhe von 405 T€ in die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 mit Kapitel 4212 / Titel 738 27 mit einem Baubeginn im Jahre 2008 aufgenommen.

 

Für den Bahnhofsvorplatz Karow wurden die Grundstücke Hubertusdamm 60, 61 und 62 durch Grundstückskaufvertrag vom Dezember 2007 vom Eigentümer durch das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow erworben. Hierfür entstanden Grunderwerbskosten, die aus dem o. g. Kapitel / Titel finanziert wurden.

 

In einer Vereinbarung mit dem Investor vom Dezember 2007 hat sich der Investor verpflichtet eine kleinere Teilfläche des Grundstücks Hubertusdamm 62 von ca. 303 m² vom Bezirk rückübereignen zu lassen und zwar gegen Zahlung eines Kaufpreises, der dem im Grundstückskaufvertrag des Bezirks vereinbarten Quadratmeterpreis entspricht. Sämtliche Kosten (einschließlich Vermessungs-, Notar-, Grundbuchkosten) und etwa anfallende Grunderwerbssteuer trägt für die Rückübereignung der Teilfläche ebenso der Investor.

 

Gemäß der Vereinbarung mit dem Investor vom Dezember 2007 und einer Abstimmung wurden die Kosten für die Freimachung der Grundstücke von Nutzungen Dritter vom Investor bis zu einer vereinbarten Höhe getragen. Die darüber hinaus gehenden entstandenen Kosten in Höhe von ca. 9 T€ wurden vom Bezirk aus dem o. g. Kapitel / Titel finanziert.

 

Die Kosten für eine fachgerechte Umsetzung der auf dem Grundstück Hubertusdamm 61 vorkommenden Amphibien trägt gemäß der Vereinbarung der Investor.

Ebenso beräumt der Investor die Grundstücke auf eigene Kosten von den Baulichkeiten und Fundamenten.

 

Die genauen Herstellungskosten für den Bahnhofsvorplatz werden bei der Präzisierung der Ausführungsplanung durch das Tiefbauamt ermittelt, die aus dem o. g. Kapitel 4212 / Titel 738 27 finanziert werden.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe (Anlage 1) Begründung zum Bebauungsplan XVIII-23 vom 18.September 2007

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die Verbesserung der Umsteigesituation durch eine Endhaltestelle direkt am geplanten behindertengerechten Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm vermieden.

 

 

Anlagen:    1. Begründung zum Bebauungsplan XVIII-23 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

2. Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans  ´´   XVIII-23 im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow.

         

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 liegt in der BVV-Sitzung aus.

 

 

Matthias Köhne                                                       Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                  Bezirksstadtrat für Kultur,  

                                                                                Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 
 

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