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Drucksache - VI-0627
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Beschluss über den Bebauungsplan XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet
zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem Bahngelände
sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm und
Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow. 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I.
Der sich aus der Abwägung des Bezirksamtes ergebende
Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 für das Gebiet
zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm, Bahnhofstraße und dem
Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am Danewend, Hubertusdamm
und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow wird gemäß § 6 Abs. 3
AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG beschlossen. II.
Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4
BezVG beschlossen. 3.
Begründung Das
damalige Bezirksamt Weißensee hat mit Beschluss vom 10. Dezember 1991
die Aufstellung des Bebauungsplans XVIII - 23 beschlossen. Dieser Beschluss
wurde am 24. Januar 1992 im Amtsblatt für Berlin Nr. 4 auf Seite 184
bekannt gemacht. Die BVV hat diesen Beschluss auf ihrer Sitzung am 11. März 1992 zur Kenntnis genommen. Des Weiteren
wurde am 6. Dezember 1994 beschlossen, den Geltungsbereich um Abschnitte der
Straßenflächen zu erweitern sowie den Titel des Bebauungsplans zu ändern.
Dieser Beschluss wurde von der BVV zur Kenntnis genommen und am 6. Dezember
1994 im Amtsblatt für Berlin auf Seite 4152 bekannt gemacht. Eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom
2. Mai bis einschließlich 9. Juni 1995. Es
wurden 26 Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind,
beteiligt. Von denen, die geantwortet haben, haben 13 TÖB keine Bedenken
geäußert. Die BEWAG und GASAG wiesen jedoch auf ihre Leitungen im Bestand hin.
Da die Leitungen sich im öffentlichen Straßenland befinden, ist eine Regelung
durch den Bebauungsplan nicht notwendig. Die Auswertung der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange ergab im Wesentlichen nachfolgende Änderungen: Das
Planungsziel Mischgebiet wurde im Rahmen der Beteiligung in Kerngebiet
geändert. Aufgrund der hohen Schienenfernverkehrslärmbelastung war eine
Neuplanung für Wohnnutzung im Mischgebiet aus Immissionsschutzgründen nicht
möglich. Der Abstand der Baugrenzen wurde zum Bahngelände vergrößert, damit aus
Sicherheitsgründen der Eisenbahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Die
textlichen Festsetzungen zu den Pflanzbindungen und zu der Versickerung von
anfallendem Niederschlagswasser zur Anreicherung des Grundwassers wurden
gestrichen. Die textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz wurden entsprechend
ihrer Erforderlichkeit überarbeitet bzw. angepasst. Anstatt
der Sicherung von zwei Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung im
Geltungsbereich als Zugänge zu den Bahnhofs-Abgängen soll nur noch eine
Verkehrsfläche am nördlichen Bhf-Abgang als Bahnhofsvorplatz für einen Zugang,
eine Buswendeanlage und Endhaltestelle, Fahrradabstellanlagen, Taxistand und
Behindertenparkplätze gesichert werden. Die
Abgrenzung des Geltungsbereichs zum Bahngelände wurde entsprechend der Grundstücksgrenze
dargestellt. Die Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs wurde entsprechend
überarbeitet. Das
damalige Bezirksamt Weißensee hat am 18. Februar 1997 u. a. beschlossen: Die
Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 sind – ausgehend von der
planungsrechtlichen Sicherung des 2. Ausgangs am Nordende des Bahnhofs Karow
– dahingehend zu ändern, dass o
das
Gelände zwischen der S-Bahntrasse, Am Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße
als Kerngebiet, Verkehrsfläche bzw. Gemeinbedarfsfläche festgesetzt wird, o
die
Verkehrsfläche am Hubertusdamm auf Höhe des zukünftigen Nordausgangs so
erweitert wird, dass eine Aufstellfläche für Busse, Taxen und
Behindertenstellplätze möglich werden, die Verkehrsfläche unmittelbar vor dem
zukünftigen Nordausgang so bemessen wird, dass eine ausreichende Zahl von
Fahrradabstellplätzen möglich wird. Die
Änderung der Planungsziele des Bebauungsplans XVIII-23 hat die BVV am 12. März
1997 (III/428) zur Kenntnis genommen. Da eine
kurzfristige Realisierung der Planung nicht in Aussicht stand, ruhte das
Planverfahren bis 2006. Anlass
für die Wiederaufnahme des Planverfahrens 2007 waren konkrete Absichten eines
Investors, eine Einzelhandelseinrichtung zur Nahversorgung auf den Grundstücken
Hubertusdamm 62 bis 65 zu errichten. Dabei sollte die Freihaltung einer Fläche
für die Einordnung eines 2. Zugangs zum Bahnhof Karow einschließlich
Busendhaltestelle und –wendeanlage berücksichtigt werden. Der 2. Ausgang am
Bahnhof Karow mit einem Behindertenaufzug wurde von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung bei der Deutschen Bahn AG bestellt. Eine Realisierung ist auf
Grundlage einer Plangenehmigung geplant. Das
Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2007 aufgrund
des geänderten Bezirksnamens beschlossen, den Titel des Bebauungsplans wie
folgt zu ändern: Bebauungsplan
XVIII-23 für das Gebiet zwischen den Straßen Am Danewend, Hubertusdamm,
Bahnhofstraße und dem Bahngelände sowie angrenzende Abschnitte der Straßen Am
Danewend, Hubertusdamm und Bahnhofstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Karow. Des
Weiteren wurde beschlossen das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten
Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit den geänderten Zielen des Bebauungsplans,
die nunmehr die planungsrechtliche Sicherung von Kerngebiet,
Straßenverkehrsfläche, Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung
„Bahnhofsvorplatz“ sind, durchzuführen. Die Änderung des
Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans hat die BVV am 9. Januar
2007 (Nr.VI-40/2007) zur Kenntnis genommen und wurde am 19. Januar 2007 im
Amtsblatt für Berlin auf Seite 112 bekannt gemacht. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II hat zur geänderten
Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB mit Schreiben vom 20.02.2007 u. a. folgendes
mitgeteilt: o
Das
Bebauungsplanverfahren berührt, da es mit der Bahnhofstraße als übergeordneter
Hauptverkehrsstraße, dem Hubertusdamm als Ergänzungsstraße und dem S-Bahnhof
(einschließlich Vorplatz) sowie mit dem im Kerngebiet grundsätzlich zulässigen
großflächigen Einzelhandel, gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 7 AGBauGB dringende
Gesamtinteressen Berlins. o
Die
Entwickelbarkeit des Bebauungsplans aus dem FNP ist unter Beachtung des Punktes
6.5 AV-FNP nur dann gegeben, wenn berücksichtigt wird, dass großflächiger
Einzelhandel – hier außerhalb einer im FNP dargestellten
Einzelhandelskonzentration – nicht zulässig ist. Ferner wurde darauf
hingewiesen, dass über das Grundstück Hubertusdamm 62 der direkte Zugang zum
S-Bahnsteig führt. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Brandenburg -
Berlin hat mit Schreiben vom 30.01.2007 mitgeteilt, dass das Plangebiet im
Siedlungsbereich des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans für den engeren
Verflechtungsraum Brandenburg - Berlin (LEP eV) außerhalb der in Ziel 4.2.4 LEP
eV genannten und in Ziel 1.1. FNP Berlin räumlich konkretisierten städtischen
Zentren liegt. Der Entwurf des Bebauungsplans unterstützt Ziel 1.0.1 LEP eV. Mit der Begrenzung der Verkaufsflächen von
Einzelhandelsbetrieben steht der Entwurf des Bebauungsplans im Einklang mit dem
Ziel aus § 16 Abs. 6 LEPro. Der Entwurf des Bebauungsplans XVIII-23 ist den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung angepasst. Die Entwickelbarkeit des
Bebauungsplans aus dem FNP ist daher in diesem Einzelfall gegeben. Für den Bebauungsplan
XVIII-23 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (TÖB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 09.01.2007 begonnen.
Stellungnahmen konnten innerhalb der in § 4 Abs. 2 BauGB genannten Frist von
einem Monat abgegeben werden. Bis zum Ende des Beteiligungszeitraums gingen die
Schreiben von den Behörden und TÖB ein. Fünf TÖB haben nicht geantwortet. Im
Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden folgende Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen: Die Kerngebietsfläche wurde in die
Teilflächen MK 1, MK 2 und MK 3 unterteilt. Die Fläche MK 1 des Kerngebiets
wird im Bebauungsplanentwurf durch eine Knotenlinie auf eine Fläche von 1110 m²
im Baufenster begrenzt, in der Handelsbetriebe allgemein zulässig sind. Die
textliche Festsetzung Nr. 8 wurde wie folgt geändert: In den Teilflächen MK 2
und MK 3 des Kerngebiets sind großflächige Einzelhandelsbetriebe unzulässig. In der textlichen
Festsetzung Nr. 6 wurde „immissionswirksamer flächenbezogener
Schallleistungspegel“ durch Emissionskontingent nach der im Dezember 2006
eingeführten DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) entsprechend ersetzt. Die
Baugrenze wurde auf einen Abstand von 5 m zur Grenze des Bahngeländes
festgelegt. Durch
textliche Festsetzung wurde geregelt, dass ebenerdige Stellplätze durch
Flächen, die zu bepflanzen sind, zu gliedern sind. Je acht Stellplätze ist ein
Baum zu pflanzen. Eine
Fläche der Teilflächen MK 1, MK 2, MK3 des Kerngebiets in einer Breite von 3 m
entlang des Bahngeländes soll mit Bindungen zum Anpflanzen festgesetzt werden. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am
18. September 2007 beschlossen, dass dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zugestimmt wird. Darüber hinaus soll für den Bebauungsplanentwurf XVIII-23
im beschleunigten Verfahren nach §°13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden. Die BVV hat am 24. Oktober 2007(VI-0279) die Vorlage zur Kenntnis
genommen. Der Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-23 vom 18. September 2007 mit Begründung wurde in der Zeit
vom 16. Oktober 2007 bis einschließlich 16. November 2007 gemäß § 3 Abs. 2
BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgte
ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 28. September 2007 auf Seite 2571.
Darüber hinaus wurde der Veröffentlichungstext in einer in Berlin häufig gelesenen
Tageszeitung am 5. Oktober 2007 veröffentlicht. Mit der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung erfolgte der Hinweis, dass die Planung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB durchgeführt wird und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen wird sowie der Hinweis, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können. Zusätzlich
erfolgte während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes
für Planen und Genehmigen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
wurden 5 Stellungnahmen von Anwohnern des Hubertusdamms, 2 Stellungnahmen von
Anwohnern der Frundsbergstraße sowie je eine Stellungnahme einer
Arbeitsgemeinschaft verschiedener Naturschutzvereine und der Deutschen Bahn
abgegeben. Von den Anwohnern der
Frundsbergstraße werden zusätzliche Verkehrsbelastungen befürchtet. Von den
Anwohnern des Hubertusdamms werden ebenfalls eine Zunahme des Verkehrs und des
Lärms angenommen. Es werden mehrere andere Standortvarianten eines
Bahnhofsvorplatzes sowie Bahnhofszugänge u.a. an der Boenkestraße
vorgeschlagen. Durch zusätzliche Kerngebietsflächen wird eine Schädigung des
Nahversorgungsbereichs befürchtet. Durch zusätzliche Parkplätze wird eine
Erhöhung des Individualverkehrs angenommen. Von der Arbeitsgemeinschaft
verschiedener Naturschutzvereine wird angeregt, dass der Bebauungsplan nicht im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll. Ferner wird eine
Verschlechterung für Natur und Landschaft mit den Festsetzungen befürchtet
sowie Kritik an den „Grünfestsetzungen“ geübt. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt,
dass die bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden berücksichtigte
Stellungnahme weiterhin Gültigkeit behält. Im Ergebnis
der Abwägung zu den Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung ergaben sich keine
Änderungen für die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs XVIII-23 vom
18.09.2007. Aufgrund der vorgebrachten
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, wurde die Begründung zum
Bebauungsplan zu folgenden Punkten
ergänzt: Kapitel I.3.2. Landschaftsprogramm
und Artenschutzprogramm Kapitel II.4. Abwägungsbelange Kapitel V. 8. Verfahren Aus den Änderungen resultiert kein
Erfordernis ein erneutes Beteiligungsverfahren durchzuführen, weil sich daraus
keine Änderung der Planungsziele und des Planentwurfs ergaben. Das Bezirksamt Pankow hat im Ergebnis der Auswertung
und Abwägung dem vorliegenden Bebauungsplan XVIII-23 vom 18. September 2007
einschließlich Begründung zugestimmt. Damit ist das Aufstellungsverfahren in
der Bezirksverwaltung abgeschlossen. Das Bezirksamt legt den Entwurf des
Bebauungsplans entsprechend § 6 Abs. 3 AGBauGB und den Entwurf der Verordnung
gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr zur
Beschlussfassung vor. Nach Beschlussfassung durch die
Bezirksverordnetenversammlung wird der Bebauungsplan XVIII-23 vom 18.
September 2007 einschließlich der Begründung durch das Bezirksamt der
zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt. Sobald die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan beanstandungsfrei ist, setzt
das Bezirksamt den Bebauungsplan XVII-23 vom 18. September 2007 als Rechtsverordnung
fest. Die BVV wird darüber zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt. 4.
Rechtsgrundlage § 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 6 Abs. 3
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) 5. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Für die Umsetzung der Tiefbaumaßnahme
des Bahnhofsvorplatzes Karow wurden Kosten in Höhe von 405 T€ in die
bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 mit Kapitel 4212 / Titel
738 27 mit einem Baubeginn im Jahre 2008 aufgenommen. Für den Bahnhofsvorplatz Karow
wurden die Grundstücke Hubertusdamm 60, 61 und 62 durch Grundstückskaufvertrag
vom Dezember 2007 vom Eigentümer durch das Land Berlin, vertreten durch das
Bezirksamt Pankow erworben. Hierfür entstanden Grunderwerbskosten, die aus dem
o. g. Kapitel / Titel finanziert wurden. In einer Vereinbarung mit dem Investor vom Dezember 2007 hat
sich der Investor verpflichtet eine kleinere Teilfläche des Grundstücks
Hubertusdamm 62 von ca. 303 m² vom Bezirk rückübereignen zu lassen und zwar
gegen Zahlung eines Kaufpreises, der dem im Grundstückskaufvertrag des Bezirks
vereinbarten Quadratmeterpreis entspricht. Sämtliche Kosten (einschließlich
Vermessungs-, Notar-, Grundbuchkosten) und etwa anfallende Grunderwerbssteuer
trägt für die Rückübereignung der Teilfläche ebenso der Investor. Gemäß der Vereinbarung mit dem
Investor vom Dezember 2007 und einer Abstimmung wurden die Kosten für die
Freimachung der Grundstücke von Nutzungen Dritter vom Investor bis zu einer
vereinbarten Höhe getragen. Die darüber hinaus gehenden entstandenen Kosten in
Höhe von ca. 9 T€ wurden vom Bezirk aus dem o. g. Kapitel / Titel
finanziert. Die Kosten für eine fachgerechte
Umsetzung der auf dem Grundstück Hubertusdamm 61 vorkommenden Amphibien trägt
gemäß der Vereinbarung der Investor. Ebenso beräumt der Investor die
Grundstücke auf eigene Kosten von den Baulichkeiten und Fundamenten. Die genauen Herstellungskosten für
den Bahnhofsvorplatz werden bei der Präzisierung der Ausführungsplanung durch
das Tiefbauamt ermittelt, die aus dem o. g. Kapitel 4212 / Titel 738 27
finanziert werden. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe (Anlage 1) Begründung zum Bebauungsplan XVIII-23
vom 18.September 2007 8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die Verbesserung der
Umsteigesituation durch eine Endhaltestelle direkt am geplanten
behindertengerechten Zugang zum Bahnsteig des Bahnhofs Karow werden
Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Hubertusdamm
vermieden. Anlagen: 1. Begründung
zum Bebauungsplan XVIII-23 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 2. Entwurf der
Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans ´´ XVIII-23 im Bezirk Pankow, Ortsteil
Karow. Der Entwurf des
Bebauungsplans XVIII-23 vom 18.09.2007 liegt in der BVV-Sitzung aus. Matthias Köhne
Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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Legende
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