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Drucksache - VI-0630
Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0630 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Förderung der freien Träger der Jugendhilfe Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0630 Die BVV möge beschließen: „Die BVV Pankow sieht die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe dem Grund und der Höhe als gerechtfertigt und von den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII und AG KJHG als gedeckt an. Bezirksamt und
BVV werden alles unternehmen und keine Handlung unterlassen, um die Förderung
der freien Träger der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2009 sicher zu stellen.
Grundlagen sind der Beschluss über die Förderemfehlungen des
Jugendhilfeausschusses für das Jahr 2009 vom 18.11.08 sowie der geltende
Freizeitstättenentwicklungsplan in seiner Forstschreibung. Zur Sicherstellung
des Erhaltes der bestehenden Einrichtungen sind die Zuwendungsbescheide
unverzüglich auszureichen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Der Bezirk Pankow wurde
mittlerweile in die Lage versetzt, Zuwendungsmittel u. a. an die freien
Träger der Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum eines halben Jahres
auszureichen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Sitzung des
Unterausschusses Bezirke des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin
am 03.12.2008. Während dieser Sitzung wurden vom Staatssekretär für Finanzen
Erläuterungen zur Anwendung des Art. 89 der Verfassung von Berlin gegeben
und damit die Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009 in seinem
Schreiben vom 11.11.2008 an das Bezirksamt Pankow konkretisiert. Vor diesem Hintergrund
konnte der Bezirk Pankow bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen seine
Zustimmung zur Ausreichung der Zuwendungen im Rahmen der sogenannten
freiwilligen sozialen Leistungen geben. Bei den daraufhin gefertigten
Halbjahresbescheiden u. a. an die freien Träger der Kinder- und
Jugendarbeit ist die Zulässigkeit nach Art. 89 VvB gegeben, da · sie gegenüber den bisherigen Bewilligungen nicht neu
sind und nicht ausgeweitet werden sowie · sie dem Erhalt bestehender Projekte und Einrichtungen
dienen. Die Förderung erfolgt in dem Umfang, der zur Sicherung der jeweiligen Einrichtung unabweisbar ist. Somit ist die Perspektive der geförderten Einrichtungen, soweit dies unter den haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen möglich ist, vorerst für den Zeitraum eines halben Jahres gesichert. Zeitgleich mit dem
Haushaltswirtschaftsrundschreiben vom 17.12.2008 übersandte die
Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirksamt Pankow „Besondere Hinweise
zur Haushaltswirtschaft 2009“. Demnach unterliegt der Bezirk ab dem
01.01.2009 der vorläufigen Haushaltswirtschaft analog
Art. 89 Abs. 1 VvB. Sie endet, wenn der Hauptausschuss
einen Ergänzungsplan zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Zuwendungsbescheide dürfen
weiterhin längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten erteilt werden. Das Bezirksamt wird über die bisherige Bescheiderteilung hinaus alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch im 2. Halbjahr 2009 die Förderung der betreffenden Projekte sicherzustellen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Zuwendungen wurden aus dem Kapitel 40 11 Titel 648 25 finanziert. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Mit den hier benannten Aktivitäten werden Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend ihrer Bedarfslagen gefördert. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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