Drucksache - VI-0630  

 
 
Betreff: Förderung der freien Träger der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. 630 - Dringlichkeitsantrag Kinder- und Jugendhilfeausschuss, 20. BVV am 10.12.08
VzK 13, SB, 21. Tagung, 28.01.2009

Die BVV Pankow sieht die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe dem Grund und der Höhe als gerechtfertigt und von den ges

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .01.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Drucksache Nr.: VI-0630

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Förderung der freien Träger der Jugendhilfe

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 20. Sitzung am 10.12.2008 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0630

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV Pankow sieht die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe dem Grund und der Höhe als gerechtfertigt und von den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII und AG KJHG als gedeckt an.

Bezirksamt und BVV werden alles unternehmen und keine Handlung unterlassen, um die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2009 sicher zu stellen. Grundlagen sind der Beschluss über die Förderemfehlungen des Jugendhilfeausschusses für das Jahr 2009 vom 18.11.08 sowie der geltende Freizeitstättenentwicklungsplan in seiner Forstschreibung. Zur Sicherstellung des Erhaltes der bestehenden Einrichtungen sind die Zuwendungsbescheide unverzüglich auszureichen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Bezirk Pankow wurde mittlerweile in die Lage versetzt, Zuwendungsmittel u. a. an die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit für den Zeitraum eines halben Jahres auszureichen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Sitzung des Unterausschusses Bezirke des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin am 03.12.2008. Während dieser Sitzung wurden vom Staatssekretär für Finanzen Erläuterungen zur Anwendung des Art. 89 der Verfassung von Berlin gegeben und damit die Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2009 in seinem Schreiben vom 11.11.2008 an das Bezirksamt Pankow konkretisiert.

 

Vor diesem Hintergrund konnte der Bezirk Pankow bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen seine Zustimmung zur Ausreichung der Zuwendungen im Rahmen der sogenannten freiwilligen sozialen Leistungen geben.

Bei den daraufhin gefertigten Halbjahresbescheiden u. a. an die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit ist die Zulässigkeit nach Art. 89 VvB gegeben, da

·       sie gegenüber den bisherigen Bewilligungen nicht neu sind und nicht ausgeweitet werden sowie

·       sie dem Erhalt bestehender Projekte und Einrichtungen dienen.

 

Die Förderung erfolgt in dem Umfang, der zur Sicherung der jeweiligen Einrichtung unabweisbar ist. Somit ist die Perspektive der geförderten Einrichtungen, soweit dies unter den haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen möglich ist, vorerst für den Zeitraum eines halben Jahres gesichert.

 

Zeitgleich mit dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben vom 17.12.2008 übersandte die Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirksamt Pankow „Besondere Hinweise zur Haushaltswirtschaft 2009“. Demnach unterliegt der Bezirk ab dem 01.01.2009 der vorläufigen Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB. Sie endet, wenn der Hauptausschuss einen Ergänzungsplan zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Zuwendungsbescheide dürfen weiterhin längstens für einen Zeitraum von 6 Monaten erteilt werden.

 

Das Bezirksamt wird über die bisherige Bescheiderteilung hinaus alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch im 2. Halbjahr 2009 die Förderung der betreffenden Projekte sicherzustellen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Zuwendungen wurden aus dem Kapitel 40 11 Titel 648 25 finanziert.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit den hier benannten Aktivitäten werden Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend ihrer Bedarfslagen gefördert.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil            

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

Jugend und Immobilien

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

 

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

X

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

X

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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