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Drucksache - VI-0494
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In
Erledigung der Drucksache
Nr.:VI-0494 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Tempo 30 in der Schönhauser Straße in Französisch
Buchholz Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 18.
Tagung der BVV am 24.09.2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0494 : „Das Bezirksamt wird
beauftragt, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Schönhauser Straße in Französisch Buchholz von der Kreuzung Blankenfelder Straße bis zur Kreuzung Marienstraße als Tempo 30-Zone ausgewiesen wird.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die Zuständigkeit für die
Maßnahmen des Fließverkehrs im Bereich des übergeordneten Straßennetzes obliegt
gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004)
der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB D). Zum Sachverhalt nimmt die VLB wie folgt Stellung: "Bei der Schönhauser
Straße handelt es sich um eine für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt
gewidmete Straße. Sie gehört nach dem Verkehrskonzept für Berlin der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Ergänzungsstraße (Straße von besonderer
Bedeutung) zum übergeordneten Straßenetz von Berlin. Entsprechend ihrer
Zweckbestimmung und Funktion dient sie als Sammelstraße für den aus den
anliegenden 30 km/h - Zonen kommenden Verkehr. - 2 - In Berlin beträgt der Anteil
der Straßen, die in 30 km/h- Zonen integriert sind, ca. 70 %. Voraussetzung für die Einhaltung der flächendeckenden Verkehrberuhigungs-maßnahmen in den Wohngebieten ist die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes, das alle Straßen enthält, die für eine angemessene Abwicklung des ÖPNV-, Individual- und Wirtschaftsverkehrs notwendig sind. In diesen Straßen, die eine Grundlage für die Akzeptanz der Tempo- 30 - Regelung in den Wohngebieten bilden, werden in der Regel die Vorfahrtsbeziehungen nach Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) der StVO
geregelt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß § 3Abs. 3 Ziffer
1 der StVO die ortüblichen 50 km/h. Nach der Inbetriebnahme der
LZA Berliner Straße- Hauptstraße / Blankenfelder Straße/ Schönhauser Straße
wurde aufgrund der Kompliziertheit des Verkehrspunktes und der Verkehrsführung
die Ausfahrt aus der Schönhauser Straße auf die Blankenfelder Straße für den
Fahrzeugverkehr gesperrt. Damit ist die Schönhauser Straße zwischen
Nisbléstraße und Blankenfelder Straße eine "unechte" Einbahnstraße.
Mit dieser Regelung findet in der Schönhauser Straße in einer Richtung
praktisch nur noch Anlieger- und Zielverkehr statt, damit wurde in diesem Teil
der Straße die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge dadurch bereits reduziert. Mit dem Wegfall der
Haltverbote (bis auf die Ladezonen und Ausweichstellen) und der damit
verbundenen Zulassung des ruhenden Verkehrs wird wesentlich auf die Reduzierung
der Geschwindigkeiten Einfluss genommen. Aufgrund meiner vorgenannten
Ausführungen kann ich dem Antrag Ihrer BVV nicht entsprechen.” Das Bezirksamt kann diesen
Ausführungen nur eingeschränkt folgen bzw. zustimmen und macht deshalb den
Vorschlag, im Zusammenhang mit der von SenStadt Abteilung VII, Referat VII A
angekündigten Überarbeitung des STEP Verkehr u. a. zu fordern, die Schönhauser
Straße ab Marienstraße in Richtung Norden aus dem STEP-Netz herauszunehmen.
Auch in der bezirklichen Rahmenplanung Französisch Buchholz (2004) wurde
bereits vorgeschlagen, den genannten Abschnitt der Schönhauser Straße in die
bereits bestehende Tempo 30 Zone zu integrieren. Dort heißt es: „....die Schönhauser Straße bereits ab der Marienstraße, entsprechend der jetzt bereits an dieser Stelle vorhandenen Wegweisung und abknickenden Vorfahrtsregelung, als Tempo 30 Zonenstraße anzuordnen. Damit wäre das gesamte westlich der Berliner Straße und südlich der Blankenfelder Straße gelegene Wohngebiet eine zusammenhängende Tempo 30 Zone.“ Ein verkehrstechnisch
günstiger Zeitpunkt zur Realisierung dieser Maßnahme wäre der Abschluss des
Straßenneubaus der Pasewalker Straße, da dann die Marienstraße mit einer
entsprechenden leistungsfähigen und signalisierten neuen Knotenpunktgestaltung
an der Einmündung in die Nord-Süd-Achse Pasewalker / Berliner Straße ausgestattet
sein wird. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine - 3 - Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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