Drucksache - VI-0494  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Schönhauser Straße in Französisch-Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Brenn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) für Dr. Rehak (BI der Bewohner der Schönhauser Straße)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.06.2008 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
08.07.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. 494, Antrag BV Brenn für BI Bewohner Schönhauser Str., 16. BVV am 11.06.08
Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen
BE Aussch. Öff. Ordg..., 18. Tagung, 24.09.2008
VzK 13, SB, 20. Tagung, 10.12.2008

Das Bezirksamt Pankow wird beauftragt,

 

Siehe Anlage

Der zunehmende Verkehr, insb

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            2008

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VI-0494

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Tempo 30 in der Schönhauser Straße in Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Tagung der BVV am 24.09.2008 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0494  :

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Schönhauser Straße in Französisch Buchholz von der Kreuzung Blankenfelder Straße bis zur Kreuzung Marienstraße als Tempo 30-Zone ausgewiesen wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für die Maßnahmen des Fließverkehrs im Bereich des übergeordneten Straßennetzes obliegt gemäß den Ausführungen im Ordnungsämtererrichtungsgesetz (OÄErrG vom 24.6.2004) der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB D).

 

Zum Sachverhalt nimmt die VLB wie folgt Stellung:

 

"Bei der Schönhauser Straße handelt es sich um eine für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße. Sie gehört nach dem Verkehrskonzept für Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Ergänzungsstraße (Straße von besonderer Bedeutung) zum übergeordneten Straßenetz von Berlin. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung und Funktion dient sie als Sammelstraße für den aus den anliegenden 30 km/h - Zonen kommenden Verkehr.

 

 

 

- 2 -

 

In Berlin beträgt der Anteil der Straßen, die in 30 km/h- Zonen integriert sind, ca. 70 %.

Voraussetzung für die Einhaltung der flächendeckenden Verkehrberuhigungs-maßnahmen in den Wohngebieten ist die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes, das alle Straßen enthält, die für eine angemessene Abwicklung des ÖPNV-, Individual- und Wirtschaftsverkehrs notwendig sind. In diesen Straßen, die eine Grundlage für die Akzeptanz der Tempo- 30 - Regelung in den Wohngebieten bilden, werden in der Regel die Vorfahrtsbeziehungen nach Zeichen 306

(Vorfahrtsstraße) der StVO geregelt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß § 3Abs. 3 Ziffer 1 der StVO die ortüblichen 50 km/h.

 

Nach der Inbetriebnahme der LZA Berliner Straße- Hauptstraße / Blankenfelder Straße/ Schönhauser Straße wurde aufgrund der Kompliziertheit des Verkehrspunktes und der Verkehrsführung die Ausfahrt aus der Schönhauser Straße auf die Blankenfelder Straße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Damit ist die Schönhauser Straße zwischen Nisbléstraße und Blankenfelder Straße eine "unechte" Einbahnstraße. Mit dieser Regelung findet in der Schönhauser Straße in einer Richtung praktisch nur noch Anlieger- und Zielverkehr statt, damit wurde in diesem Teil der Straße die Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge dadurch bereits reduziert.

Mit dem Wegfall der Haltverbote (bis auf die Ladezonen und Ausweichstellen) und der damit verbundenen Zulassung des ruhenden Verkehrs wird wesentlich auf die Reduzierung der Geschwindigkeiten Einfluss genommen.

 

Aufgrund meiner vorgenannten Ausführungen kann ich dem Antrag Ihrer BVV nicht entsprechen.”

 

Das Bezirksamt kann diesen Ausführungen nur eingeschränkt folgen bzw. zustimmen und macht deshalb den Vorschlag, im Zusammenhang mit der von SenStadt Abteilung VII, Referat VII A angekündigten Überarbeitung des STEP Verkehr u. a. zu fordern, die Schönhauser Straße ab Marienstraße in Richtung Norden aus dem STEP-Netz herauszunehmen. Auch in der bezirklichen Rahmenplanung Französisch Buchholz (2004) wurde bereits vorgeschlagen, den genannten Abschnitt der Schönhauser Straße in die bereits bestehende Tempo 30 Zone zu integrieren. Dort heißt es:

„....die Schönhauser Straße bereits ab der Marienstraße, entsprechend der jetzt bereits an dieser Stelle vorhandenen Wegweisung und abknickenden Vorfahrtsregelung, als Tempo 30 Zonenstraße anzuordnen. Damit wäre das gesamte westlich der Berliner Straße und südlich der Blankenfelder Straße gelegene Wohngebiet eine zusammenhängende Tempo 30 Zone.“

 

Ein verkehrstechnisch günstiger Zeitpunkt zur Realisierung dieser Maßnahme wäre der Abschluss des Straßenneubaus der Pasewalker Straße, da dann die Marienstraße mit einer entsprechenden leistungsfähigen und signalisierten neuen Knotenpunktgestaltung an der Einmündung in die Nord-Süd-Achse Pasewalker / Berliner Straße ausgestattet sein wird.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

- 3 -

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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