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Drucksache - VI-0457
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0457/08 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Öffnungszeiten der Seniorenfreizeitstätten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der außerordentlichen Sitzung am 28.05.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0457/08 „Das Bezirksamt wird ersucht, eine Klärung der
Öffnungszeiten der Seniorenfreizeitstätten in den Abendstunden und an den
Wochenenden herbeizuführen.“ Damit würde den Ortsgruppen der Volkssolidarität die Möglichkeit gegeben, auch für jüngere Mitglieder ein soziokulturelles Leben entwickeln zu können wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: In den kommunalen Begegnungsstätten können auch freie Träger den Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von bestehenden Mitgliedschaften Angebote unterbreiten, sofern diese Angebote im Rahmen der bestehenden Mietverträge zulässig sind, die Angebote mit dem Charakter der Einrichtung vereinbar sind und hierdurch für die Kommune die Nutzung der Einrichtung nicht eingeschränkt oder gefährdet wird. Von dieser Möglichkeit machen freie Träger, unter Ihnen auch die Volkssolidarität, bereits seit längerer Zeit Gebrauch. Das Bezirksamt hat aufgrund des vorliegenden Ersuchens die Volkssolidarität e.V. wiederholt gebeten, das von ihr zukünftig vorgesehene Angebot sowie die Zeiten, in denen das Angebot unterstützt werden soll, zu konkretisieren und entsprechende Bedarfe aufzuzeigen. Neben der bisherigen Nutzung der kommunalen Begegnungsstätten wurde aufgrund der Aufgabe der Einrichtungen der Volkssolidarität e.V. in der Wolfshagener Straße (OT Pankow) und in der Stahlheimer Straße (OT Prenzlauer Berg), vorrausichtlich zum Ende des Jahres 2008, die Bitte zur Prüfung einer Beteiligung der Kietzgruppen in der Begegnungsstätte Breite Straße 3, an die zuständigen Fachbereiche herangetragen. Dem Antrag der Volkssolidarität e.V. konnte aufgrund des Wegfalls einer anderen Gruppe zugestimmt werden – gleichzeitig wird mit dieser Nachfolgeregelung auch weiterhin die hohe Auslastung und damit Wirtschaftlichkeit der Begegnungsstätte als sozialer Treffpunkt in dieser Bezirksregion sichergestellt. Weitere Bedarfe konnten zurzeit nicht benannt werden. Der Volkssolidarität wurde jedoch versichert, dass der Verband im Falle weiterer Bedarfe - wie auch schon in der Vergangenheit - sich an das Bezirksamt wenden könne und dann konstruktiv gemeinsam nach Möglichkeiten und Lösungen gesucht werde. Insgesamt wird die Mitnutzung in folgenden kommunalen Begegnungsstätten für die Volkssolidarität e.V. sichergestellt:
Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport |
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